听
BMF, Schreiben v. 7.11.2019, IV C 5 - S 2363/19/10007 :001, BStBl I 2019, 1087
Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren f眉r gem盲脽 搂 1 Absatz 4 EStG beschr盲nkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2020
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder gilt in Bezug auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren f眉r gem盲脽 搂 1 Absatz 4 EStG beschr盲nkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer Folgendes:
听
1. Start des Arbeitgeberabrufs zum 1. Januar 2020
Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren f眉r gem盲脽 搂 1 Absatz 4 EStG beschr盲nkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer wird zum 1. Januar 2020 freigeschaltet. Arbeitgeber haben ab diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerabzugsmerkmale f眉r beschr盲nkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer entsprechend den Rz. 44 ff. des BMF-Schreibens vom 8. November 2018 (a.a.O.) im ELStAM-Verfahren abzurufen. Die anderslautenden Regelungen in den Rz. 89 bis 94 des BMF-Schreibens sind insoweit 眉berholt.
听
2. Voraussetzung zum Arbeitgeberabruf
Voraussetzung f眉r die Teilnahme von Arbeitnehmern am ELStAM-Verfahren ist die Zuteilung einer Identifikationsnummer. Diese ist nach 搂 39 Absatz 3 Satz 1 EStG beim Betriebsst盲ttenfinanzamt des Arbeitgebers (搂 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) zu beantragen. Die Zuteilung einer Identifikationsnummer kann auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer dazu nach 搂 80 Absatz 1 AO bevollm盲chtigt hat. Wurde dem beschr盲nkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer bereits eine Identifikationsnummer zugeteilt, teilt das Betriebsst盲ttenfinanzamt diese auf Anfrage des Arbeitnehmers mit. Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, eine Anfrage im Namen des Arbeitnehmers zu stellen.
Zur Beantragung der Identifikationsnummer wird ein bundeseinheitlicher Vordruck zur Verf眉gung gestellt. Der Vordruck wird vor dem Start des Arbeitgeberabrufes auf dem Formularserver des Bundes () zum Abruf bereitgestellt.
听
3. Ausnahmen vom ELStAM-Verfahren f眉r beschr盲nkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Freibetrag im Sinne des 搂 39a EStG
Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht f眉r F盲lle, in denen f眉r beschr盲nkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des 搂 39a EStG ber眉cksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag von der Besteuerung freigestellt oder, wenn der Steuerabzug nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag gemindert oder begrenzt wird. In diesen F盲llen und auch f眉r Arbeitnehmer, die nach 搂 1 Absatz 2 EStG erweitert unbeschr盲nkt einkommensteuerpflichtig sind oder nach 搂 1 Absatz 3 EStG auf Antrag wie unbeschr盲nkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln sind, hat das Betriebsst盲ttenfinanzamt des Arbeitgebers (搂 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) wie bisher auf Antrag eine Papierbescheinigung f眉r den Lohnsteuerabzug auszustellen und den Arbeitgeberabruf zu sperren. Dies gilt auch dann, wenn f眉r diesen Arbeitnehmerkreis auf Anforderung des Finanzamts oder aus anderen Gr眉nden (z. B. fr眉herer Wohnsitz im Inland) steuerliche Identifikationsnummern vorliegen. Der beschr盲nkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Papierbescheinigung unverz眉glich vorzulegen.
Der Arbeitgeber eines beschr盲nkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ist zum Abruf der ELStAM berechtigt und verpflichtet, wenn dem beschr盲nkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Identifikationsnummer zugeteilt und diese dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde und der Arbeitnehmer keine Papierbescheinigung vorgelegt hat.
Wurde dem Arbeitgeber vom beschr盲nkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Papierbescheinigung vorgelegt, tritt diese f眉r den vermerkten G眉ltigkeitszeitraum an die Stelle der bereits abgerufenen ELStAM. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall den Lohnsteuerabzug anhand der Papierbescheinigung vorzunehmen.
听
4. 脺bergangsregelung f眉r vereinfachte Antragsverfahren
Haben das Betriebsst盲ttenfinanzamt und der Arbeitgeber aufgrund einer Vielzahl gleichgelagerter Einzelf盲lle (z. B. beschr盲nkt steuerpflichtige Betriebsrentner), in denen Papierbescheinigungen f眉r den Lohnsteuerabzug auszustellen waren, bislang ein vereinfachtes Antrags- oder Listenverfahren praktiziert, bestehen keine Bedenken, f眉r die in den Listen aufgef眉hrten Arbeitnehmer auch nach dem 31. Dezember 2019 hieran festzuhalten.
Unabh盲ngig davon, dass in diesen F盲llen der Lohnsteuerabzug weiterhin auf der Grundlage von Papierbescheinigungen durchgef眉hrt werden darf, kann f眉r diese Arbeitnehmer die Vergabe der Identifikationsnummer listenm盲脽ig beantragt werden, wenn die Bestimmungen zum Datenschutz, wie sie der bundeseinheitliche Vordruck vorsieht, entsprechend eingehalten werden. Die 脺bergangsregelung ist l盲ngstens bis zum Abschluss der programmtechnischen Einbindung von im Inland nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern in das ELStAM-Verfahren anzuwenden.
听
5. Anwendungszeitpunkt
Dieses Schreiben ist ab dem 1. ...