听(1) 1Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverh盲ltnisses innerhalb der Fristen des Satzes 9 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuh盲ndigen. 2Die Niederschrift nach Satz 1 kann in Textform (搂 126b des B眉rgerlichen Gesetzbuchs) abgefasst und elektronisch 眉bermittelt werden, sofern das Dokument f眉r den Arbeitnehmer zug盲nglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der 脺bermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen. 3Im Fall des Satzes 2 hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die Niederschrift unter Hinweis auf den Geltungsbeginn der wesentlichen Vertragsbedingungen unverz眉glich in der Form der S盲tze 1 und 8 zu erteilen. 4Satz 3 gilt entsprechend, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen nicht nachgewiesen wurden. 5Die Verj盲hrung des Anspruchs nach den S盲tzen 3 und 4 beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverh盲ltnis endet. 6Die S盲tze 2 bis 5 finden keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach 搂 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbek盲mpfungsgesetzes t盲tig sind. 7In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
听 1. |
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, |
听 2. |
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverh盲ltnisses, |
听 3. |
bei befristeten Arbeitsverh盲ltnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverh盲ltnisses, |
听 4. |
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort t盲tig sein soll, ein Hinweis darauf, da脽 der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten besch盲ftigt werden oder seinen Arbeitsort frei w盲hlen kann, |
听 5. |
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden T盲tigkeit, |
听 6. |
sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit, |
听 7. |
die Zusammensetzung und die H枚he des Arbeitsentgelts einschlie脽lich der Verg眉tung von 脺berstunden, der Zuschl盲ge, der Zulagen, Pr盲mien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren F盲lligkeit sowie die Art der Auszahlung, |
听 8. |
die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen f眉r Schicht盲nderungen, |
听 9. |
bei Arbeit auf Abruf nach 搂 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
听 a) |
die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, |
听 b) |
die Zahl der mindestens zu verg眉tenden Stunden, |
听 c) |
der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der f眉r die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und |
听 d) |
die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, |
|
听 10. |
sofern vereinbart, die M枚glichkeit der Anordnung von 脺berstunden und deren Voraussetzungen, |
听 11. |
die Dauer des j盲hrlichen Erholungsurlaubs, |
听 12. |
ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung, |
听 13. |
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung 眉ber einen Versorgungstr盲ger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungstr盲gers; die Nachweispflicht entf盲llt, wenn der Versorgungstr盲ger zu dieser Information verpflichtet ist, |
听 14. |
das bei der K眉ndigung des Arbeitsverh盲ltnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen f眉r die K眉ndigung des Arbeitsverh盲ltnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer K眉ndigungsschutzklage; 搂 7 des K眉ndigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgem盲脽en Nachweis der Frist zur Erhebung einer K眉ndigungsschutzklage anzuwenden, |
听 15. |
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverh盲ltnis anwendbaren Tarifvertr盲ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen parit盲tisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen f眉r den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. |
8Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach Satz 1 in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 9Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 7 Nummer 1, 7 und 8 sp盲testens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 7 Nummer 2 bis 6, 9 und 10 sp盲testens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverh盲ltnisses und die Niederschrift mit den 眉brigen Angaben nach Satz 7 sp盲testens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverh盲ltnisses auszuh盲ndigen.
听(1a) 1Wer einen Praktikanten einstellt, hat unverz眉glich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, sp盲testens vor Aufnahme der Praktikantent盲tigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuh盲ndigen. 2In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
听 1. |
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, |
听 2. |
die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele, |