搂搂 1 - 5a Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
搂 1 Anwendungsbereich
听(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger.
听(2) 1Investmentfonds sind Investmentverm枚gen nach 搂 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. 2F眉r Zwecke dieses Gesetzes besteht keine Bindungswirkung an die aufsichtsrechtliche Entscheidung nach 搂 5 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches. 3Als Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes gelten auch
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Kapitalgesellschaften, denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz oder ihre Gesch盲ftsleitung haben, eine operative unternehmerische T盲tigkeit untersagt ist und die keiner Ertragsbesteuerung unterliegen oder die von der Ertragsbesteuerung befreit sind, und |
听(3) 1Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind
听 2. |
Investmentverm枚gen in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer vergleichbaren ausl盲ndischen Rechtsform, es sei denn, es handelt sich um Organismen f眉r gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach 搂 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder um Altersvorsorgeverm枚genfonds nach 搂 53, |
听 4. |
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die im 枚ffentlichen Interesse mit Eigenmitteln oder mit staatlicher Hilfe Beteiligungen erwerben, und |
2Sonderverm枚gen und vergleichbare ausl盲ndische Rechtsformen gelten nicht als Personengesellschaft im Sinne des Satzes 1 Nummer 2. 3Investmentverm枚gen in der Rechtsform einer Personengesellschaft sind auch dann keine Investmentfonds, wenn sie nach 搂 1a des K枚rperschaftsteuergesetzes zur K枚rperschaftsbesteuerung optiert haben.
听(4) Haftungs- und verm枚gensrechtlich voneinander getrennte Teile eines Investmentfonds gelten f眉r die Zwecke dieses Gesetzes als eigenst盲ndige Investmentfonds.
搂 2 Begriffsbestimmungen
听(1) Die Begriffsbestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs gelten entsprechend, soweit sich keine abweichenden Begriffsbestimmungen aus diesem Gesetz ergeben.
听(2) Ein inl盲ndischer Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der dem inl盲ndischen Recht unterliegt.
听(3) Ein ausl盲ndischer Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der ausl盲ndischem Recht unterliegt.
听(4) 1Investmentanteil ist der Anteil an einem Investmentfonds, unabh盲ngig von der rechtlichen Ausgestaltung des Anteils oder des Investmentfonds. 2Spezial-Investmentanteil ist der Anteil an einem Spezial-Investmentfonds, unabh盲ngig von der rechtlichen Ausgestaltung des Anteils oder des Spezial-Investmentfonds.
听(5) 1Ein Dach-Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der Investmentanteile an einem anderen Investmentfonds (Ziel-Investmentfonds) h盲lt. 2Ein Dach-Spezial-Investmentfonds ist ein Spezial-Investmentfonds, der Spezial-Investmentanteile an einem anderen Spezial-Investmentfonds (Ziel-Spezial-Investmentfonds) h盲lt.
听(6) 1Aktienfonds sind Investmentfonds, die gem盲脽 den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent ihres Aktivverm枚gens in Kapitalbeteiligungen anlegen (Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote). 2Ein Dach-Investmentfonds ist auch dann ein Aktienfonds, wenn der Dach-Investmentfonds nach seinen Anlagebedingungen verpflichtet ist, derart in Ziel-Investmentfonds zu investieren, dass fortlaufend die Aktienfonds- Kapitalbeteiligungsquote erreicht wird und die Anlagebedingungen vorsehen, dass der Dach-Investmentfonds f眉r die Einhaltung der Aktienfonds- Kapitalbeteiligungsquote auf die bewertungst盲glich von den Ziel-Investmentfonds ver枚ffentlichten tats盲chlichen Kapitalbeteiligungsquoten abstellt. 3Satz 2 ist nur auf Ziel-Investmentfonds anzuwenden, die mindestens einmal pro Woche eine Bewertung vornehmen. 4In dem Zeitpunkt, in dem der Investmentfonds wesentlich gegen die Anlagebedingungen verst枚脽t und dabei die Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote unterschreitet, endet die Eigenschaft als Aktienfonds.
听(7) 1Mischfonds sind Investmentfonds, die gem盲脽 den Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 25 Prozent ihres Aktivverm枚gens in Kapitalbeteiligungen anlegen (Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote). 2Ein Dach-Investmentfonds ist auch dann ein Mischfonds, wenn der Dach-Investmentfonds nach seinen Anlagebedingungen verpflichtet ist, derart in Ziel-Investmentfonds zu Anlagebedingungen vorsehen, dass der Dach- Investmentfonds f眉r deren E...