ZIELSETZUNG
1
Die Zielsetzung dieses Standards ist es, die Verfahren vorzuschreiben, die ein Unternehmen anwendet, um sicherzustellen, dass seine Verm枚genswerte nicht mit einem h枚heren Wert als ihrem erzielbaren Betrag bewertet werden. Ein Verm枚genswert wird mit einem h枚heren Wert als seinem erzielbaren Betrag bewertet, wenn sein Buchwert den Betrag 眉bersteigt, der durch die Nutzung oder den Verkauf des Verm枚genswerts erzielt werden k枚nnte. Wenn dies der Fall ist, wird der Verm枚genswert als wertgemindert bezeichnet und der Standard verlangt, dass das Unternehmen einen Wertminderungsaufwand erfasst. Der Standard konkretisiert ebenso, wann ein Unternehmen einen Wertminderungsaufwand aufzuholen hat, und schreibt Angaben vor.
ANWENDUNGSBEREICH
2
Dieser Standard ist bei der Bilanzierung von Wertminderungen aller Verm枚genswerten anzuwenden; davon ausgenommen sind:
听 a) |
Vorr盲te (siehe IAS 2 痴辞谤谤盲迟别), |
听 b) |
Vertragsverm枚genswerte und Verm枚genswerte aus Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Erf眉llung eines Vertrags entstehen und gem盲脽 IFRS 15 Erl枚se aus Vertr盲gen mit Kunden erfasst werden, |
听 c) |
latente Steueranspr眉che (siehe IAS 12 Ertragsteuern), |
听 d) |
Verm枚genswerte, die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren (siehe IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer), |
听 e) |
finanzielle Verm枚genswerte, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen, |
听 f) |
als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien), |
听 g) |
mit landwirtschaftlicher T盲tigkeit im Zusammenhang stehende biologische Verm枚genswerte im Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft, die zum beizulegenden Zeitwert abz眉glich Verkaufskosten bewertet werden, |
听 h) |
Vertr盲ge im Anwendungsbereich von IFRS 17 Versicherungsvertr盲ge, die Verm枚genswerte sind, und alle als Verm枚genswert angesetzten Abschlusskosten im Sinne der Definition in IFRS 17 und |
听 i) |
langfristige Verm枚genswerte (oder Ver盲u脽erungsgruppen), die gem盲脽 IFRS 5 Zur Ver盲u脽erung gehaltene langfristige Verm枚genswerte und aufgegebene Gesch盲ftsbereiche als zur Ver盲u脽erung gehalten eingestuft werden. |
3
Dieser Standard gilt nicht f眉r Wertminderungen von Vorr盲ten, Verm枚genswerten aus Fertigungsauftr盲gen, latenten Steueranspr眉chen, in Verbindung mit Leistungen an Arbeitnehmer entstehenden Verm枚genswerten oder Verm枚genswerten, die als zur Ver盲u脽erung gehalten eingestuft werden (oder zu einer als zur Ver盲u脽erung gehalten eingestuften Ver盲u脽erungsgruppe geh枚ren), da die auf diese Verm枚genswerte anwendbaren bestehenden IAS/IFRS Vorschriften f眉r den Ansatz und die Bewertung dieser Verm枚genswerte enthalten.
4
Dieser Standard ist auf finanzielle Verm枚genswerte anzuwenden, die wie folgt eingestuft sind:
听 a) |
Tochterunternehmen, wie in IFRS 10 Konzernabschl眉sse definiert, |
听 b) |
assoziierte Unternehmen, wie in IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen definiert, und |
听 c) |
Gemeinschaftsunternehmen, wie in IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen definiert. |
Bei Wertminderungen anderer finanzieller Verm枚genswerte ist IFRS 9 heranzuziehen.
5
Dieser Standard ist nicht auf finanzielle Verm枚genswerte, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert innerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 40 bewertet werden, oder auf biologische Verm枚genswerte, die mit landwirtschaftlicher T盲tigkeit in Zusammenhang stehen und die innerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 41 zum beizulegenden Zeitwert abz眉glich Verkaufskosten bewertet werden, anzuwenden. Dieser Standard ist jedoch auf Verm枚genswerte anzuwenden, die zum Neubewertungsbetrag (d. h. dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Neubewertung abz眉glich sp盲terer, kumulierter planm盲脽iger Abschreibungen und abz眉glich sp盲teren, kumulierten Wertminderungsaufwands) nach anderen Standards, wie den Neubewertungsmodellen gem盲脽 IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Verm枚genswerte angesetzt werden. Die einzige Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert eines Verm枚genswerts und dessen beizulegendem Zeitwert abz眉glich Ver盲u脽erungskosten besteht in den zus盲tzlichen Kosten, die dem Abgang des Verm枚genswerts einzeln zugeordnet werden k枚nnen.
听 a) |
听
i) |
Wenn die Ver盲u脽erungskosten unbedeutend sind, ist der erzielbare Betrag des neu bewerteten Verm枚genswerts notwendigerweise fast identisch mit oder gr枚脽er als dessen Neubewertungsbetrag. Nach Anwendung der Vorschriften f眉r eine Neubewertung ist es in diesem Fall unwahrscheinlich, dass der neu bewertete Verm枚genswert wertgemindert ist, und eine Sch盲tzung des erzielbaren Betrags ist nicht notwendig. |
|
听 c) |
Wenn die Ver盲u脽erungskosten nicht unbedeutend sind, ist der beizulegende Zeitwert abz眉glich Ver盲u脽erungskosten des neu bewerteten Verm枚genswerts notwendigerweise geringer als sein beizulegender Zeitwert. Deshalb wird der neu bewertete Verm枚genswert wertgemindert sein, wenn sein Nutzungswert geringer ist als sein Neubewertungsbetrag. Nach Anwendung der Vo... |