ZIELSETZUNG
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1
Das Ziel dieses IFRS besteht darin, Grunds盲tze f眉r die Rechnungslegung von Unternehmen festzulegen, die Anteil an gemeinschaftlich gef眉hrten Vereinbarungen (d. h. gemeinschaftlichen Vereinbarungen) haben.
Erreichen der Zielsetzung
2
Um das in Paragraph 1 festgelegte Ziel zu erreichen, wird in diesem IFRS der Begriff der gemeinschaftlichen F眉hrung definiert; ferner wird einem Unternehmen, das Partei einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ist, vorgeschrieben, die Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung durch Beurteilung seiner Rechte und Verpflichtungen zu ermitteln und diese Rechte und Verpflichtungen entsprechend der jeweiligen Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung zu bilanzieren.
ANWENDUNGSBEREICH
3
Dieser IFRS ist auf alle Unternehmen anzuwenden, die Partei einer gemeinschaftlichen Vereinbarung sind.
GEMEINSCHAFTLICHE VEREINBARUNGEN
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4
Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche F眉hrung innehaben.
5
Eine gemeinschaftliche Vereinbarung weist die folgenden Merkmale auf:
听 a) |
Die Parteien sind durch eine vertragliche Vereinbarung gebunden (siehe Paragraphen B2鈥揃4). |
听 b) |
In der vertraglichen Vereinbarung wird zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche F眉hrung der Vereinbarung zugewiesen (siehe Paragraphen 7鈥13). |
6
Bei einer gemeinschaftlichen Vereinbarung handelt es sich entweder um eine gemeinschaftliche T盲tigkeit oder um ein Gemeinschaftsunternehmen.
Gemeinschaftliche F眉hrung
7
Gemeinschaftliche F眉hrung ist die vertraglich geregelte Teilung der Beherrschung einer Vereinbarung, die nur dann gegeben ist, wenn Entscheidungen 眉ber die ma脽geblichen T盲tigkeiten die einstimmige Zustimmung der sich die Beherrschung teilenden Parteien erfordern.
8
Ein Unternehmen, das Partei einer Vereinbarung ist, hat zu beurteilen, ob aufgrund der vertraglichen Vereinbarung alle Parteien oder eine Gruppe von Parteien die Vereinbarung kollektiv beherrschen. Eine kollektive Beherrschung der Vereinbarung durch alle Parteien oder eine Gruppe von Parteien liegt vor, wenn sie gemeinsam handeln m眉ssen, um die T盲tigkeiten zu lenken, die die wirtschaftlichen Erfolge der Vereinbarung signifikant beeinflussen (also die ma脽geblichen T盲tigkeiten).
9
Auch wenn festgestellt wurde, dass alle Parteien oder eine Gruppe von Parteien die Vereinbarung kollektiv beherrschen, liegt eine gemeinschaftliche F眉hrung nur dann vor, wenn Entscheidungen 眉ber die ma脽geblichen T盲tigkeiten die einstimmige Zustimmung der Parteien erfordern, die die Vereinbarung kollektiv beherrschen.
10
Bei einer gemeinschaftlichen Vereinbarung beherrscht keine einzelne Partei die Vereinbarung allein. Eine Partei, die an der gemeinschaftlichen F眉hrung einer Vereinbarung beteiligt ist, kann eine der anderen Parteien oder eine Gruppe von Parteien daran hindern, die Vereinbarung zu beherrschen.
11
Bei einer Vereinbarung kann es sich auch dann um eine gemeinschaftliche Vereinbarung handeln, wenn nicht alle Parteien an der gemeinschaftlichen F眉hrung der Vereinbarung beteiligt sind. Der vorliegende IFRS unterscheidet zwischen Parteien, die die gemeinschaftliche F眉hrung einer gemeinschaftlichen Vereinbarung innehaben (gemeinschaftlich T盲tige oder Partnerunternehmen), und Parteien, die an einer gemeinschaftlichen Vereinbarung, nicht aber an ihrer gemeinschaftlichen F眉hrung beteiligt sind.
12
Ein Unternehmen muss bei der Beurteilung, ob alle Parteien oder eine Gruppe von Parteien die gemeinschaftliche F眉hrung einer Vereinbarung innehaben, eine Ermessensentscheidung treffen. Diese Beurteilung hat ein Unternehmen unter Ber眉cksichtigung s盲mtlicher Sachverhalte und Umst盲nde vorzunehmen (siehe Paragraphen B5鈥揃11).
13
脛ndern sich Sachverhalte und Umst盲nde, hat ein Unternehmen erneut zu beurteilen, ob es noch an der gemeinschaftlichen F眉hrung der Vereinbarung beteiligt ist.
Arten gemeinschaftlicher Vereinbarungen
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Ein Unternehmen hat die Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung, an der es beteiligt ist, zu ermitteln. Die Einstufung einer gemeinschaftlichen Vereinbarung als gemeinschaftliche T盲tigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen h盲ngt von den Rechten und Verpflichtungen der Parteien der Vereinbarung ab.
15
Eine gemeinschaftliche T盲tigkeit ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche F眉hrung der Vereinbarung innehaben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Verm枚genswerten und Verpflichtungen f眉r deren Schulden haben. Diese Parteien werden als gemeinschaftlich T盲tige bezeichnet.
16
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche F眉hrung der Vereinbarung innehaben, Rechte am Nettoverm枚gen der Vereinbarung besitzen. Diese Parteien werden als Partnerunternehmen bezeichnet.
17
Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer gemeinschaftlichen Vereinbarung um eine gemeinschaftliche T盲tigkeit oder ein Gemeinschaftsunternehmen handelt, trifft ein Unternehmen eine Ermessensentscheidung. Ein Unternehmen hat die Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung, an der es beteiligt ist, durch Beurteilung seiner Rechte und Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu ermitteln. Ein Unternehmen beurteilt seine Rechte und Verpflichtungen...