听(1) 1Bestehen Gewerkschaften oder Vereinigungen der Auftraggeber f眉r den Zust盲ndigkeitsbereich eines Heimarbeitsausschusses nicht oder umfassen sie nur eine Minderheit der Auftraggeber oder Besch盲ftigten, so kann der Heimarbeitsausschu脽 nach Anh枚rung der Auftraggeber und Besch盲ftigten, f眉r die eine Regelung getroffen werden soll, Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen mit bindender Wirkung f眉r alle Auftraggeber und Besch盲ftigten seines Zust盲ndigkeitsbereichs festsetzen, wenn unzul盲ngliche Entgelte gezahlt werden oder die sonstigen Vertragsbedingungen unzul盲nglich sind. 2Als unzul盲nglich sind insbesondere Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen anzusehen, die unter Ber眉cksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Eigenart der Heimarbeit unter den tarifvertraglichen L枚hnen oder sonstigen durch Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen f眉r gleiche oder gleichwertige Betriebsarbeit liegen. 3Soweit im Zust盲ndigkeitsbereich eines Heimarbeitsausschusses Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen f眉r Heimarbeit derselben Art tarifvertraglich vereinbart sind, sollen in der bindenden Festsetzung keine f眉r die Besch盲ftigten g眉nstigeren Entgelte oder sonstigen Vertragsbedingungen festgesetzt werden.
听(2) 1Die bindende Festsetzung bedarf der Zustimmung der zust盲ndigen Arbeitsbeh枚rde und der Ver枚ffentlichung im Wortlaut an der von der zust盲ndigen Arbeitsbeh枚rde bestimmten Stelle. 2Der pers枚nliche Geltungsbereich der bindenden Festsetzung ist unter Ber眉cksichtigung der Vorschriften des 搂 1 zu bestimmen. 3Sie tritt am Tag nach der Ver枚ffentlichung in Kraft, wenn in ihr nicht ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. 4Beabsichtigt die zust盲ndige Arbeitsbeh枚rde die Zustimmung zu einer bindenden Festsetzung insbesondere wegen Unzul盲nglichkeit der Entgelte oder der sonstigen Vertragsbedingungen (Absatz 1 Satz 2) zu versagen, so hat sie dies dem Heimarbeitsausschu脽 unter Angabe von Gr眉nden mitzuteilen und ihm vor ihrer Entscheidung 眉ber die Zustimmung Gelegenheit zu geben, die bindende Festsetzung zu 盲ndern.
听(3) 1Die bindende Festsetzung hat die Wirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags und ist in das beim Bundesministerium f眉r Arbeit und Soziales gef眉hrte Tarifregister einzutragen. 2Von den Vorschriften einer bindenden Festsetzung kann nur zugunsten des Besch盲ftigten abgewichen werden. 3Ein Verzicht auf Rechte, die auf Grund einer bindenden Festsetzung eines Besch盲ftigten entstanden sind, ist nur in einem von der Obersten Arbeitsbeh枚rde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle gebilligten Vergleich zul盲ssig. 4Die Verwirkung solcher Rechte ist ausgeschlossen. 5Ausschlu脽fristen f眉r ihre Geltendmachung k枚nnen nur durch eine bindende Festsetzung vorgesehen werden; das gleiche gilt f眉r die Abk眉rzung von Verj盲hrungsfristen. 6Im 眉brigen gelten f眉r die bindende Festsetzung die gesetzlichen Vorschriften 眉ber den Tarifvertrag sinngem盲脽, soweit sich aus dem Fehlen der Vertragsparteien nicht etwas anderes ergibt.
听(4) 1Der Heimarbeitsausschu脽 kann nach Anh枚rung der Auftraggeber und Besch盲ftigten bindende Festsetzungen 盲ndern oder aufheben. 2Die Abs盲tze 1 bis 3 gelten entsprechend.
听(5) Die Abs盲tze 1 bis 4 gelten entsprechend f眉r die Festsetzung von verm枚genswirksamen Leistungen im Sinne des F眉nften Verm枚gensbildungsgesetzes.