听(1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschlu脽 (搂 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie k枚nnen den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern. 3Der Jahresabschlu脽 und der Lagebericht sind von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Gesch盲ftsjahrs f眉r das vergangene Gesch盲ftsjahr aufzustellen. 4Kleine Kapitalgesellschaften (搂 267 Abs. 1) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; sie d眉rfen den Jahresabschlu脽 auch sp盲ter aufstellen, wenn dies einem ordnungsgem盲脽en Gesch盲ftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Gesch盲ftsjahres. 5Kleinstkapitalgesellschaften (搂 267a) brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie
unter der Bilanz angeben.
听(1a) 1In dem Jahresabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben. 2Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben.
听(2) 1Der Jahresabschlu脽 der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grunds盲tze ordnungsm盲脽iger Buchf眉hrung ein den tats盲chlichen Verh盲ltnissen entsprechendes Bild der Verm枚gens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. 2F眉hren besondere Umst盲nde dazu, da脽 der Jahresabschlu脽 ein den tats盲chlichen Verh盲ltnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zus盲tzliche Angaben zu machen. 3Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die als Inlandsemittent (搂 2 Absatz 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) Wertpapiere (搂 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes) begibt und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des 搂 327a ist, haben in einer dem Jahresabschluss beizuf眉genden schriftlichen Erkl盲rung zu versichern, dass der Jahresabschluss nach bestem Wissen ein den tats盲chlichen Verh盲ltnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 vermittelt oder der Anhang Angaben nach Satz 2 enth盲lt. [Bis 18.08.2020: Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft, die Inlandsemittent im Sinne des 搂 2 Absatz 14 des Wertpapierhandelsgesetzes und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des 搂 327a ist, haben bei der Unterzeichnung schriftlich zu versichern, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tats盲chlichen Verh盲ltnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 vermittelt oder der Anhang Angaben nach Satz 2 enth盲lt. ] 4Macht eine Kleinstkapitalgesellschaft von der Erleichterung nach Absatz 1 Satz 5 Gebrauch, sind nach Satz 2 erforderliche zus盲tzliche Angaben unter der Bilanz zu machen. 5Es wird vermutet, dass ein unter Ber眉cksichtigung der Erleichterungen f眉r Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellter Jahresabschluss den Erfordernissen des Satzes 1 entspricht.
听(3) 1Eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des 搂 264d kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europ盲ischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens 眉ber den Europ盲ischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, braucht die Vorschriften dieses Unterabschnitts und des Dritten und Vierten Unterabschnitts dieses Abschnitts nicht anzuwenden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erf眉llt sind:
听 1. |
alle Gesellschafter des Tochterunternehmens haben der Befreiung f眉r das jeweilige Gesch盲ftsjahr zugestimmt; |
听 2. |
das Mutterunternehmen hat sich bereit erkl盲rt, f眉r die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Gesch盲ftsjahr einzustehen; |
听 3. |
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht des Mutterunternehmens sind nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Mutterunternehmen seinen Sitz hat, und im Einklang mit folgenden Richtlinien aufgestellt und gepr眉ft worden:
听 a) |
Richtlinie 2013/34/EU des Europ盲ischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 眉ber den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur 脛nderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europ盲ischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1) ge盲ndert worden ... |
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