听(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden 眉ber sie ausgestellt sind, alle Gattungen von 眉bertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzm盲rkten handelbar sind, insbesondere
听 2. |
andere Anteile an in- oder ausl盲ndischen juristischen Personen, rechtsf盲higen Personengesellschaften [Bis 31.12.2023: Personengesellschaften] und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind, sowie Hinterlegungsscheine, die Aktien vertreten, |
听 3. |
Schuldtitel,
听 a) |
insbesondere Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen sowie Hinterlegungsscheine, die Schuldtitel vertreten, |
听 b) |
sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Ver盲u脽erung von Wertpapieren nach den Nummern 1 und 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung f眉hren, die in Abh盲ngigkeit von Wertpapieren, von W盲hrungen, Zinss盲tzen oder anderen Ertr盲gen, von Waren, Indices oder Messgr枚脽en bestimmt wird; n盲here Bestimmungen enth盲lt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Erg盲nzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europ盲ischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen f眉r die Aus眉bung ihrer T盲tigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe f眉r die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung. |
|
听(2) Geldmarktinstrumente im Sinne dieses Gesetzes sind Instrumente, die 眉blicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, insbesondere Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate, Commercial Papers und sonstige vergleichbare Instrumente, sofern im Einklang mit Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565
听 1. |
ihr Wert jederzeit bestimmt werden kann, |
听 2. |
es sich nicht um Derivate handelt und |
听 3. |
ihre F盲lligkeit bei Emission h枚chstens 397 Tage betr盲gt, es sei denn, es handelt sich um Zahlungsinstrumente. |
听(3) Derivative Gesch盲fte im Sinne dieses Gesetzes sind
听 1. |
als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgesch盲fte oder Optionsgesch盲fte, die zeitlich verz枚gert zu erf眉llen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Ma脽 eines Basiswertes ableitet (Termingesch盲fte) mit Bezug auf die folgenden Basiswerte:
听 a) |
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, |
听 b) |
Devisen, soweit das Gesch盲ft nicht die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 genannten Voraussetzungen erf眉llt, Rechnungseinheiten oder Kryptowerte im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europ盲ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 眉ber M盲rkte f眉r Kryptowerte und zur 脛nderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40) ohne Kryptowerte nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023/1114 [Bis 29.12.2024: oder Rechnungseinheiten,] |
听 c) |
Zinss盲tze oder andere Ertr盲ge, |
听 d) |
Indices der Basiswerte der Buchstaben a, b, c oder f, andere Finanzindizes oder Finanzmessgr枚脽en, |
听 e) |
derivative Gesch盲fte oder |
听 f) |
Berechtigungen nach 搂 3 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, Emissionsreduktionseinheiten nach 搂 2 Nummer 20 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes und zertifizierte Emissionsreduktionen nach 搂 2 Nummer 21 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes, soweit diese jeweils im Emissionshandelsregister gehalten werden d眉rfen (Emissionszertifikate); |
|
听 2. |
Termingesch盲fte mit Bezug auf Waren, Frachts盲tze, Klima- oder andere physikalische Variablen, Inflationsraten oder andere volkswirtschaftliche Variablen oder sonstige Verm枚genswerte, Indices oder Messwerte als Basiswerte, sofern sie
听 a) |
durch Barausgleich zu erf眉llen sind oder einer Vertragspartei das Recht geben, einen Barausgleich zu verlangen, ohne dass dieses Recht durch Ausfall oder ein anderes Beendigungsereignis begr眉ndet ist, |
听 b) |
auf einem organisierten Markt oder in einem multilateralen oder organisierten Handelssystem geschlossen werden und nicht 眉ber ein organisiertes Handelssystem gehandelte Energiegro脽handelsprodukte im Sinne von Absatz 20 sind, die effektiv geliefert werden m眉ssen, oder |
听 c) |
die Merkmale anderer Derivatekontrakte im Sinne des Artikels 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 aufweisen und nichtkommerziellen Zwecken dienen, |
und sofern sie keine Kassagesch盲fte im Sinne des Artikels 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind; |
听 3. |
finanzielle Differenzgesch盲fte; |
听 4. |
als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgesch盲fte oder Optionsgesch盲fte, die zeitlich verz枚gert zu erf眉llen sind und dem Transfer von Kreditrisiken dienen (Kreditderivate); |
听 5. |
Termingesch盲fte mit Bezug auf die in Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 genannten Basiswerte, sofern sie die Bedingungen der Nummer 2 erf眉llen. |
听(4) Finanzinstrumente im Sinne dieses Gesetzes sind
听 1. |
Wertpapiere im Sinne des Absatzes 1, |