听(1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten
听 1. |
jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; |
听 2. |
was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erf眉llung einer einem Rechtsgesch盲ft unter Lebenden beigef眉gten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, da脽 eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt; |
听 3. |
was jemand dadurch erlangt, da脽 bei Genehmigung einer Schenkung Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig 眉bernommen werden; |
听6. (weggefallen)
听 7. |
was ein Vorerbe dem Nacherben mit R眉cksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt; |
听 8. |
der 脺bergang von Verm枚gen auf Grund eines Stiftungsgesch盲fts unter Lebenden. 2Dem steht gleich die Bildung oder Ausstattung einer Verm枚gensmasse ausl盲ndischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Verm枚gen gerichtet ist; |
听 9. |
was bei Aufl枚sung, Aufhebung, Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen [Bis 30.06.2023: Aufhebung einer Stiftung] oder bei Aufl枚sung eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Verm枚gen gerichtet ist, erworben wird. 2Dem steht gleich der Erwerb bei Aufl枚sung einer Verm枚gensmasse ausl盲ndischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Verm枚gen gerichtet ist, sowie der Erwerb durch Zwischenberechtigte w盲hrend des Bestehens der Verm枚gensmasse. 3Wie eine Aufl枚sung wird auch der Formwechsel eines rechtsf盲higen Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Verm枚gen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft behandelt; |
听 10. |
was als Abfindung f眉r aufschiebend bedingt, betagt oder befristet erworbene Anspr眉che, soweit es sich nicht um einen Fall des 搂 3 Abs. 2 Nr. 5 handelt, vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder des Ereignisses gew盲hrt wird. |
听(2) 1Im Fall des Absatzes 1 Nr. 7 ist der Versteuerung auf Antrag das Verh盲ltnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. 2搂 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
听(3) Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden k枚nnen, werden bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht ber眉cksichtigt.
听(4) Die Steuerpflicht einer Schenkung wird nicht dadurch ausgeschlossen, da脽 sie zur Belohnung oder unter einer Auflage gemacht oder in die Form eines l盲stigen Vertrags gekleidet wird.
听(5) 1Ist Gegenstand der Schenkung eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, in deren Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, da脽 der neue Gesellschafter bei Aufl枚sung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erh盲lt, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherung nicht ber眉cksichtigt. 2Soweit die Bereicherung den Buchwert des Kapitalanteils 眉bersteigt, gilt sie als aufl枚send bedingt erworben.
听(6) Wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet, die insbesondere der Kapitaleinlage, der Arbeits- oder der sonstigen Leistung des Gesellschafters f眉r die Gesellschaft nicht entspricht oder die einem fremden Dritten 眉blicherweise nicht einger盲umt w眉rde, gilt das 脺berma脽 an Gewinnbeteiligung als selbst盲ndige Schenkung, die mit dem Kapitalwert anzusetzen ist.
听(7) 1Als Schenkung gilt auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende 脺bergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft, soweit der Wert, der sich f眉r seinen Anteil zur Zeit seines Ausscheidens nach 搂 12 ergibt, den Abfindungsanspruch 眉bersteigt. 2Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschr盲nkter Haftung der Gesch盲ftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden eingezogen und 眉bersteigt der sich nach 搂 12 ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Ausscheidens den Abfindungsanspruch, gilt die insoweit bewirkte Werterh枚hung der Anteile der verbleibenden Gesellschafter als Schenkung des ausgeschiedenen Gesellschafters. 3Bei 脺bertragungen im Sinne des 搂 10 Abs. 10 gelten die S盲tze 1 und 2 sinngem盲脽.
听(8) 1Als Schenkung gilt auch die Werterh枚hung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte nat眉rliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt. 2Freigebig sind auch Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften, soweit sie in der Absicht get盲tigt werden, Gesellschafter zu bereichern und soweit an diesen Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind. 3Die S盲tze...