听(1) Die Vorschriften 眉ber die 脰ffentlichkeits- und Beh枚rdenbeteiligung dienen insbesondere der vollst盲ndigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung ber眉hrten Belange und der Information der 脰ffentlichkeit.
听(2) Die Unterrichtung nach 搂 3 Absatz 1 kann gleichzeitig mit der Unterrichtung nach 搂 4 Absatz 1, die Ver枚ffentlichung im Internet [Bis 06.07.2023: Auslegung] nach 搂 3 Absatz 2 kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach 搂 4 Absatz 2 durchgef眉hrt werden.
听(3) 1Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach 搂 3 Absatz 2 oder 搂 4 Absatz 2 ge盲ndert oder erg盲nzt, ist er erneut nach 搂 3 Absatz 2 im Internet zu ver枚ffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die 脛nderung oder Erg盲nzung f眉hrt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder st盲rkeren Ber眉hrung von Belangen. 2Ist der Entwurf des Bauleitplans erneut zu ver枚ffentlichen, ist in Bezug auf die 脛nderung oder Erg盲nzung und ihre m枚glichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach 搂 3 Absatz 2 Satz 4 hinzuweisen. 3Die Dauer der Ver枚ffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verk眉rzt werden. 4Werden durch die 脛nderung oder Erg盲nzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundz眉ge der Planung nicht ber眉hrt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die von der 脛nderung oder Erg盲nzung betroffene 脰ffentlichkeit sowie die ber眉hrten Beh枚rden und sonstigen Tr盲ger 枚ffentlicher Belange beschr盲nkt werden, es sei denn, diese Beschr盲nkung f眉hrt nach Einsch盲tzung der Gemeinde zu einer l盲ngeren Verfahrensdauer.
(3) 1Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach 搂 3 Absatz 2 oder 搂 4 Absatz 2 ge盲ndert oder erg盲nzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. 2Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den ge盲nderten oder erg盲nzten Teilen abgegeben werden k枚nnen; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach 搂 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen. 3Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verk眉rzt werden. 4Werden durch die 脛nderung oder Erg盲nzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundz眉ge der Planung nicht ber眉hrt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der 脛nderung oder Erg盲nzung betroffene 脰ffentlichkeit sowie die ber眉hrten Beh枚rden und sonstigen Tr盲ger 枚ffentlicher Belange beschr盲nkt werden.
听(4) 1Der Inhalt der orts眉blichen Bekanntmachung nach 搂 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach 搂 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zus盲tzlich in das Internet einzustellen und 眉ber ein zentrales Internetportal des Landes zug盲nglich zu machen. 2Die Stellungnahmen der Beh枚rden und sonstigen Tr盲ger 枚ffentlicher Belange k枚nnen durch Mitteilung von Ort und Dauer der 枚ffentlichen Auslegung nach 搂 3 Absatz 2 und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen nach Satz 1 im Internet eingesehen werden k枚nnen, eingeholt werden; die Mitteilung kann elektronisch 眉bermittelt werden. 3In den F盲llen des Satzes 2 hat die Gemeinde der Beh枚rde oder einem sonstigen Tr盲ger 枚ffentlicher Belange auf Verlangen den Entwurf des Bauleitplans und der Begr眉ndung in Papierform zu 眉bermitteln; 搂 4 Absatz 2 Satz 2 bleibt unber眉hrt.
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(4 [Bis 06.07.2023: 5] ) 1Bei Bauleitpl盲nen, die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben k枚nnen, sind die Gemeinden und Beh枚rden des Nachbarstaates nach den Grunds盲tzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit zu unterrichten. 2Abweichend von Satz 1 ist bei Bauleitpl盲nen, die erhebliche Umweltauswirkungen auf einen anderen Staat haben k枚nnen, dieser nach den Vorschriften des Gesetzes 眉ber die Umweltvertr盲glichkeitspr眉fung zu beteiligen; f眉r die Stellungnahmen der 脰ffentlichkeit und Beh枚rden des anderen Staates, einschlie脽lich der Rechtsfolgen nicht rechtzeitig abgegebener Stellungnahmen, sind abweichend von den Vorschriften des Gesetzes 眉ber die Umweltvertr盲glichkeitspr眉fung die Vorschriften dieses Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. 3Ist bei Bauleitpl盲nen eine grenz眉berschreitende Beteiligung nach Satz 2 erforderlich, ist hierauf bei der Bekanntmachung nach 搂 3 Absatz 2 Satz 4 [Bis 06.07.2023: 搂 3 Absatz 2 Satz 2] hinzuweisen.
听(5 [Bis 06.07.2023: 6] ) 1Stellungnahmen, die im Verfahren der 脰ffentlichkeits- und Beh枚rdenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, k枚nnen bei der Beschlussfassung 眉ber den Bauleitplan unber眉cksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht h盲tte kennen m眉ssen und deren Inhalt f眉r die Rechtm盲脽igkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 2Satz 1 gilt f眉r in der 脰ffentlichkeitsbeteiligung abgegebene Stellungnahmen nur, wenn darauf in der Bekanntmachung nach 搂 3 Absatz 2 Satz 4 [Bis 06.07.2023: 搂 3 Absatz 2 Satz 2] zur 脰ffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen worden ist.
听(6) Die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens richtet sich im 脺brigen nach den Beschl眉ssen des IT-Planungsrats zur...