听(1) Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten.
听(2) 1Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. 2Bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro hat er aus mindestens zwei Personen zu bestehen, es sei denn, die Satzung bestimmt, da脽 er aus einer Person besteht. 3Die Vorschriften 眉ber die Bestellung eines Arbeitsdirektors bleiben unber眉hrt.
听(3) 1Mitglied des Vorstands kann nur eine nat眉rliche, unbeschr盲nkt gesch盲ftsf盲hige Person sein. 2Mitglied des Vorstands kann nicht sein, wer
听 1. |
als Betreuter bei der Besorgung seiner Verm枚gensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (搂 1825 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs [Bis 31.12.2022: 搂 1903 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs] ) unterliegt, |
听 2. |
aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbeh枚rde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht aus眉ben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots 眉bereinstimmt, |
听 3. |
wegen einer oder mehrerer vors盲tzlich begangener Straftaten
听 a) |
des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung), |
verurteilt worden ist; dieser Ausschluss gilt f眉r die Dauer von f眉nf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils, wobei die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher der T盲ter auf beh枚rdliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. |
3Satz 2 Nummer 2 gilt entsprechend, wenn die Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europ盲ischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens 眉ber den Europ盲ischen Wirtschaftsraum einem vergleichbaren Verbot unterliegt. 4Satz 2 Nr. 3 gilt entsprechend bei einer Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in Satz 2 Nr. 3 genannten Taten vergleichbar ist.
听(4) 1Der Vorstand von Gesellschaften, die b枚rsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, legt f眉r den Frauenanteil in den beiden F眉hrungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgr枚脽en fest. 2Die Zielgr枚脽en m眉ssen den angestrebten Frauenanteil an der jeweiligen F眉hrungsebene beschreiben und bei Angaben in Prozent vollen Personenzahlen entsprechen. 3Legt der Vorstand f眉r den Frauenanteil auf einer der F眉hrungsebenen die Zielgr枚脽e Null fest, so hat er diesen Beschluss klar und verst盲ndlich zu begr眉nden. 4Die Begr眉ndung muss ausf眉hrlich die Erw盲gungen darlegen, die der Entscheidung zugrunde liegen. 5Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgr枚脽en unter 30 Prozent, so d眉rfen die Zielgr枚脽en den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. 6Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgr枚脽en festzulegen. 7Die Fristen d眉rfen jeweils nicht l盲nger als f眉nf Jahre sein.