Prof. Rolf-R眉diger Radeisen
1 Allgemeines
1.1 Zweck der Regelung
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Rz. 1
搂听1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (搂听1 bis 搂听3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in 搂听1 Abs.听2 und Abs.听2a UStG abschlie脽end der r盲umliche Anwendungsbereich f眉r das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland 鈥 Ausland 鈥 眉briges Gemeinschaftsgebiet 鈥 Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter Einbeziehung der weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts der sachliche Steuerbereich umschrieben. Der Steuergegenstand der USt umfasst dabei die folgenden Tatbest盲nde:
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausf眉hrt, 搂听1 Abs.听1 Nr.听1 S.听1 UStG. Die Steuerbarkeit entf盲llt nicht, wenn der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder beh枚rdlicher Anordnung ausgef眉hrt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgef眉hrt gilt;
- die Einfuhr von Gegenst盲nden im Inland oder in den 枚sterreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer), 搂听1 Abs.听1 Nr.听4 UStG und
- der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt, 搂听1 Abs.听1 Nr.听5 UStG.
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Rz. 2
Liegen diese Tatbest盲nde vor, handelt es sich um einen steuerbaren Umsatz, der dann nach dem Einf眉hrungssatz des 搂听1 Abs.听1 UStG der "USt unterliegt". Sind die Voraussetzungen des 搂听1 Abs.听1 Nr.听1, Nr.听4 oder Nr.听5 UStG nicht erf眉llt, ist der Umsatz nicht steuerbar, er unterliegt nicht der USt (im Inland). Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- der Leistende nicht Unternehmer ist (搂听2 UStG, eventuell i.听V.听m. 搂听2b UStG) und auch nicht wie ein Unternehmer behandelt wird (搂听2a UStG),
- die Leistung nicht im Rahmen des Unternehmens ausgef眉hrt wird,
- keine Lieferung, sonstige Leistung, Einfuhr oder innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt,
- der Ort der Leistung nicht im Inland liegt oder
- die Leistung nicht gegen Entgelt ausgef眉hrt wird (es fehlt an einem Leistungsaustausch).
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Rz. 3
Liegen die Voraussetzungen f眉r einen steuerbaren Umsatz vor, kann der Umsatz steuerpflichtig oder steuerfrei sein (Zweiter Abschnitt des UStG). Aber nur ein steuerbarer Umsatz ist auf die Steuerpflicht zu pr眉fen, liegt kein steuerbarer Umsatz vor, er眉brigt sich jegliche Pr眉fung der Steuerfreiheit oder Steuerpflicht.
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Rz. 4
搂听1 Abs.听1 Nr.听1 UStG beschreibt mit dem Leistungsaustausch den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts. Allerdings kann die Vorschrift nur im Zusammenhang mit den weiteren im Ersten Abschnitt des UStG enthaltenen Vorschriften gesehen werden. So enth盲lt 搂听1 Abs.听1 Nr.听1 UStG weder eine Definition des Unternehmers, des Rahmens des Unternehmens, der Tatbest盲nde der Lieferung oder der sonstigen Leistung, des Orts der Ausf眉hrung dieser Leistungen oder des Leistungsaustauschs. Um die Steuerbarkeit eines Umsatzes inhaltlich zu pr眉fen, muss somit auf die "ausgelagerten" Rechtsvorschriften im Ersten Abschnitt des UStG zur眉ckgegriffen werden:
- Die Unternehmereigenschaft ergibt sich aus den Vorgaben des 搂听2 i.听V.听m. 搂听2b UStG bzw. in dem besonderen Fall der Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Binnenmarkt aus der Fiktion des 搂听2a UStG.
- Der Rahmen des Unternehmens ist im UStG nicht gesondert definiert. Zwar ergibt sich aus 搂听2 Abs.听1 S.听2 UStG, dass ein Unternehmer immer nur ein Unternehmen haben kann (Unternehmenseinheit), daraus ist aber nicht der Rahmen des Unternehmens abschlie脽end abzuleiten. In den Rahmen des Unternehmens fallen insoweit alle Leistungen, die durch die unternehmerische Bet盲tigung bedingt sind oder mit ihr im Zusammenhang stehen. Einen Einfluss auf die T盲tigkeiten im "Rahmen des Unternehmens" hat auch 搂听15 Abs.听1 S.听2 UStG, nach der Gegenst盲nde dem Unternehmen nur dann bei Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb oder Einfuhr zugeordnet werden k枚nnen, wenn der Gegenstand zu mindestens 10听% f眉r die unternehmerischen Zwecke verwendet wird.
- Ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, ergibt sich aus den Definitionen des 搂听3 Abs.听1 bis Abs.听5 UStG zu den Lieferungen und aus 搂听3 Abs.听9 bis Abs.听11a UStG zu den sonstigen Leistungen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die bis zum 31.3.1999 in 搂听1 Abs.听1 Nr.听2 UStG und mittelbar auch in 搂听1 Abs.听1 Nr.听3 UStG enthaltenen fr眉heren "Eigenverbrauchstatbest盲nde" seit dem 1.4.1999 als Lieferungen gegen Entgelt (搂听3 Abs.听1b UStG) bzw. sonstige Leistungen gegen Entgelt (搂听3 Abs.听9a UStG) behandelt werden.
- Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird abschlie脽end in 搂听1a UStG und f眉r den Sondertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines neuen Fahrzeugs durch einen Nichtunternehmer in 搂听1 Abs.听1b UStG bestimmt.
- Ob ein Umsatz im Inland ausgef眉hrt wird, bestimmt sich nach dem jeweiligen Ort des Steuertatbestands (Lieferung, sonstige Leistung, innergemeinschaftlicher Erwerb). Dabei ist es nicht von Bedeutung, von wo aus der leistende Unternehmer die Leistung ausf眉hrt, sondern es muss nach den (nationalen) Rechtsvorschriften gepr眉ft werden, wo sich der Ort der Leistung befindet. Dabei ist f眉r die Lieferung die Reihenfolgevorgabe des 搂听3 Abs.听5a UStG zu beachten, de...