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Leitsatz
1. 搂听77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar.
2. Es liegt keine Regelungsl眉cke im Sinne einer planwidrigen Unvollst盲ndigkeit vor, soweit 搂听77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur f眉r Einspruchsverfahren wegen Kindergeldfestsetzungen vorsieht.
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Normenkette
搂听77 Abs.听1 Satz听1, 搂听74 Abs.听1 und 2, 搂听31 Satz听3 EStG, 搂听218, 搂听235, 搂听370, 搂听373 AO, 搂听63 SGB X
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Sachverhalt
Die Familienkasse setzte gegen die Kl盲gerin wegen einer zu Unrecht erfolgten Kindergeldzahlung i.H.v. 16.800听EUR Hinterziehungszinsen i.H.v. 2.163听EUR fest. Der Einspruch f眉hrte zur Aufhebung der Zinsfestsetzung durch Abhilfeentscheidung; zugleich entschied die Familienkasse, dass die im Einspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten seien.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren eingelegte Klage hatte Erfolg. Das FG vertrat die Auffassung, 搂听77 Abs.听1 Satz听1 EStG sei auf den vorliegenden Fall analog anzuwenden (FG Bremen, Gerichtsbescheid vom 25.3.2021, 2听K听179/20听(3), 亿兆体育-Index 14538742, EFG 2021, 1550).
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Entscheidung
Der BFH hob das FG-Urteil auf und wies die Klage ab.
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Hinweis
1. Das au脽ergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren im Rahmen der AO ist bekannterma脽en in verfassungsrechtlich zul盲ssiger Weise kostenfrei und kennt demgem盲脽 grunds盲tzlich auch keine Kostenerstattungspflicht. 搂听77 Abs.听1 Satz听1 EStG bildet eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Die Familienkasse hat dem Einspruchsf眉hrer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten, soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist.
2. Wird die Festsetzung von Kindergeld-Hinterziehungszinsen im Einspruchsverfahren aufgehoben, so ist 搂听77 Abs.听1 Satz听1 EStG nach seinem Wortlaut nicht anwendbar, da es an einem erfolgreichen Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung fehlt. Denn bei einem Streit 眉ber Hinterziehungszinsen nach 搂听235 AO geht es nicht um die Kindergeldfestsetzung, sondern um das Vorliegen einer vollendeten Steuerhinterziehung (搂搂听370, 373 AO).
Daher fehlt es z.B. auch an einem zur Kostenerstattung f眉hrenden erfolgreichen Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung, wenn eine Billigkeitsentscheidung getroffen wird (BFH, Beschluss vom 9.12.2010, III听B听115/09, 亿兆体育-Index 2602126, BFH/NV 2011, 434).
3. Mangels einer planwidrigen Gesetzesl眉cke lehnt der BFH eine extensive (analoge) Anwendung des 搂听77 Abs.听1 Satz听1 EStG ab. Dies wird anhand der Gesetzeshistorie begr眉ndet: Als das Kindergeld noch im Sozialrecht angesiedelt war, wurden die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen nach 搂听63 Abs.听1 Satz听1 SGB听X erstattet. Mit der Neuregelung des einkommensteuerrechtlichen Kindergelds durch das JStG 1996 sollte mit 搂听77 EStG eine entsprechende Vorschrift geschaffen werden. Das erforderte eine Gleichstellung nur im Hinblick auf die Leistungsgew盲hrung im weitesten Sinne. Der Gesetzgeber hat es damals nicht planwidrig unterlassen, die Kostenerstattungspflicht auch auf F盲lle auszudehnen, die mit der Kindergeldfestsetzung an sich nichts zu tun haben.
4. Soweit die Rechtsprechung 搂听77 EStG ausnahmsweise erweiternd (analog) ausgelegt hat, umfasst dies nur F盲lle, in denen der Verfahrensgegenstand mit einer Kindergeldfestsetzung zusammenhing, z.B. Ablehnungs-, Aufhebungs- und R眉ckforderungsbescheide, Unt盲tigkeitseinspr眉che mit dem Ziel einer Kindergeldfestsetzung oder Abzweigungsbescheide nach 搂听74 EStG.
Auch die analoge Anwendung des 搂听77 EStG bei der Anfechtung eines Abrechnungsbescheids nach 搂听218 AO beruht darauf, dass die Auswirkungen einer Abzweigungsentscheidung und eines Abrechnungsbescheids wegen des Erstattungsanspruchs eines 颅Sozialleistungstr盲gers (搂听74 Abs.听2 EStG) sich gleichen, da in beiden F盲llen das zugunsten des Kindergeldberechtigten festgesetzte Kindergeld an einen Dritten ausgezahlt wird (BFH, Urteil vom 23.6.2015, III听R听31/14, 亿兆体育-Index 8400308, BFH/NV 2015, 1494, BStBl听II 2016, 26, Rz.听19).
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Link zur Entscheidung
BFH, Urteil vom 1.9.2021听鈥 III听R听18/21