听
Leitsatz
Bei Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Aussch眉ttungsanspruchs ist f眉r Zwecke der Erbschaftsteuer die darauf entfallene Kapitalertragsteuer keine Nachlassverbindlichkeit.
听
Sachverhalt
Der verstorbene Vater des Kl盲gers war zu 12,50 % an einer GmbH beteiligt und hat diese Anteile dem Kl盲ger vermacht. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hatte kurz vor dem Tod des Vaters eine Aussch眉ttung beschlossen, die in H枚he von 187.500 EUR auf den Vater entfiel. Sie wurde am F盲lligkeitstag, nach dem Tod des Vaters, unter Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidarit盲tszuschlag ausgezahlt. Das Finanzamt ber眉cksichtigte im Erbschaftsteuerbescheid entgegen der Erbschaftsteuerkl盲rung den Aussch眉ttungsanspruch mit dem Nennwert von 187.500 EUR. Der Kl盲ger macht dagegen geltend, die Kapitalertragsteuer nebst Solidarit盲tszuschlag minderten den Wert der Aussch眉ttungsforderung; zumindest seien sie als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen.
听
Entscheidung
Die Klage ist unbegr眉ndet. Das Finanzamt hat den Aussch眉ttungsanspruch zutreffend mit dem Nennwert der Besteuerung zugrunde gelegt und die vom ausgesch眉tteten Betrag einbehaltene Kapitalertragsteuer nebst Solidarit盲tszuschlag zu Recht nicht als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht. Die Aussch眉ttungsforderung war im Besteuerungszeitpunkt voll werthaltig. Die Kapitalertragsteuer und der Solidarit盲tszuschlag sind keine der Forderung immanente wertmindernde Eigenschaft, sondern stellen eine besondere Form der Erhebung von Einkommensteuer dar.
Die Kapitalertragsteuer und Solidarit盲tszuschlag ist erbschaftsteuerlich beim Kl盲ger auch nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend zu machen. Entscheidend f眉r den Abzug der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit ist, dass der Erblasser in eigener Person und nicht der Rechtsnachfolger steuerrelevante Tatbest盲nde verwirklicht hat. Die Kapitalertragsteuer entstand gem盲脽 搂 44 Abs. 1 Satz 2 EStG erst in dem Zeitpunkt, in dem der Kapitalertrag dem Kl盲ger als Gl盲ubiger zufloss. Der steuerrelevante Tatbestand wurde deshalb erst nach dem Tod des Vaters in der Person des Kl盲gers vollendet; somit wurde die Kapitalertragsteuer nicht f眉r den Vater, sondern f眉r den Kl盲ger selbst einbehalten.
听
Hinweis
Das Urteil vermag nicht zu 眉berraschen, da es der Rechtsprechung des BFH entspricht (BFH, Urteil v. 4.7.2012, II R 15/11, BStBl 2012 II S. 790). Der Senat macht dabei (leider) auch deutlich, dass sich aus der Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer nicht zwingend eine verfassungswidrige 脺berma脽besteuerung ergibt.
听
Link zur Entscheidung
FG M眉nster, Urteil v. 02.11.2023, 3 K 2755/22 Erb