Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
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Kommentar
Mit Schreiben vom 6.6.2018 hat das BMF die aktualisierten Taxonomien zur E-Bilanz ver枚ffentlicht, die grunds盲tzlich ab dem Wirtschaftsjahr 2019 angewandt werden m眉ssen.
Bilanzierende Unternehmen m眉ssen den Inhalt ihrer Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung 眉bermitteln (搂 5b EStG). F眉r die zu 眉bermittelnden Jahresabschlussdaten gibt die Finanzverwaltung ein Datenschema (eine sogenannte Taxonomie) vor.
Aktualisierte Taxonomie
Mit Schreiben vom 6.6.2018 hat das BMF dieses "Datenger眉st" nun aktualisiert. Die neue Version (6.2.) steht unter www.esteuer.de zum Abruf bereit. Anwendbar sind die aktualisierten Taxonomien grunds盲tzlich f眉r Bilanzen des Wirtschaftsjahres 2019 oder des abweichenden Wirtschaftsjahres 2019/2020.
Hinweis: Das BMF beanstandet es aber nicht, wenn Unternehmen die Taxonomien auch schon f眉r das Wirtschaftsjahr 2018 oder das abweichende Wirtschaftsjahr 2018/2019 anwenden.
Voraussichtlich ab Mai 2019 k枚nnen echte Bilanzdaten mit den neuen Taxonomien 眉bermittelt werden (Testdaten voraussichtlich schon ab November 2018).
Neuerungen im Detail
Auf folgende Neuerungen weist das BMF unter anderem hin:
- K眉nftig k枚nnen keine Textpositionen mehr in den Berichtsteilen "Bilanz" und "Gewinn- und Verlustrechnung" an die Finanzverwaltung 眉bermittelt werden. Sofern Erl盲uterungen zu einzelnen Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung angebracht werden sollen, muss hierf眉r eine Fu脽note zu der jeweiligen Taxonomie-Position genutzt werden. Nicht mehr 眉bermittelbar sind zudem Angaben, die bei einer steuerlichen Gewinnermittlung ohne Bedeutung sind.
- Das neue Schema ber眉cksichtigt zudem fachliche 脛nderungen, insbesondere zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. So sind beispielsweise neue Taxonomie-Positionen zur 脺bermittlung nicht abziehbarer Sonderbetriebsausgaben nach 搂 4i EStG und nicht abziehbarer Aufwendungen f眉r Rechte眉berlassungen nach 搂 4j EStG geschaffen worden (im Berichtsteil "steuerliche Gewinnermittlung"). Neu sind zudem Positionen, um die bilanzsteuerliche Behandlung von Verpflichtungs眉bernahmen beim urspr眉nglich Verpflichteten und beim Verpflichtungs眉bernehmer gem盲脽 搂 4f und 搂 5 Abs. 7 EStG darstellen zu k枚nnen.
- Neu eingef眉hrt wurde der Berichtsteil "steuerlicher Betriebsverm枚gensvergleich".
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Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 6.6.2018, IV C 6 - S 2133-b/18/10001, ver枚ffentlicht am 14.6.2018