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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerbarkeit der T盲tigkeit als Mitglied des Verwaltungsausschusses eines berufsst盲ndischen Versorgungswerks
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Leitsatz (redaktionell)
- Das Mitglied eines Kollektivorgans eines berufsst盲ndischen Versorgungswerks ist kein Unternehmer, wenn es diese T盲tigkeit nicht mit eigenem wirtschaftlichen Risiko aus眉bt.
- Eine variable Verg眉tung f眉r die Teilnahme an Sitzungen des Kollektivorgans begr眉ndet ohne nennenswerte Einflussm枚glichkeiten des Mitglieds auf solche Termine kein wirtschaftliches Risiko.
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Normenkette
EGRL 112/2006 Art.听10, 9; UStG 搂 2 Abs. 1
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist die umsatzsteuerliche Behandlung der T盲tigkeit eines im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet ans盲ssigen Mitglieds des Verwaltungsausschusses eines berufsst盲ndischen Versorgungswerks in den Jahren 2012 bis 2016 streitig.
I.
Die Kl盲gerin wurde zur Sicherung der Kammerangeh枚rigen im Alter und bei Berufsunf盲higkeit sowie zur Sicherung der Hinterbliebenen errichtet (sog. berufsst盲ndisches Versorgungswerk). Sie erzielte in den Streitjahren unter anderem sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Vermietungsums盲tze.
Die Kl盲gerin ist eine Einrichtung der ..., einer K枚rperschaft des 枚ffentlichen Rechts. Dennoch ist die Kl盲gerin teilrechtsf盲hig und kann im Rechtsverkehr unter ihrem eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden. Sie verwaltet ein eigenes Verm枚gen, das nicht f眉r Verbindlichkeiten der Kammer haftet. Sie wird gerichtlich und au脽ergerichtlich durch das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsausschusses vertreten.
Die Organe der Kl盲gerin sind die Kammerversammlung, der Aufsichtsausschuss, der Verwaltungsausschuss und die Gesch盲ftsf眉hrung.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsausschusses geh枚rt die Aufstellung von Richtlinien f眉r die Verwaltung der Kl盲gerin, Pr眉fung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Risikolage, Aufstellung von Richtlinien f眉r die Kapitalanlage der Kl盲gerin, Beschlussfassung 眉ber Erwerb, Ver盲u脽erung und Bebauung von Grundst眉cken.
Der Verwaltungsausschuss leitet die Kl盲gerin und bedient sich dabei einer Gesch盲ftsf眉hrung. Die Gesch盲ftsf眉hrung besorgt die Angelegenheiten der Kl盲gerin nach Weisung des Verwaltungsausschusses. Der Verwaltungsausschuss ist f眉r die Durchf眉hrung der Beschl眉sse der Kammerversammlung und des Aufsichtsausschusses verantwortlich. Der Verwaltungsausschuss besteht aus vier der Kammer angeh枚renden Mitgliedern und drei weiteren sog. nichtberufsst盲ndischen Mitgliedern.
Die Kammerversammlung w盲hlt den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weitere ehrenamtliche Mitglieder sowie die nichtberufsst盲ndischen Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils f眉r die Dauer von f眉nf Jahren. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses k枚nnen nicht gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsausschusses sein. Der Verwaltungsausschuss fasst seine Beschl眉sse mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Die T盲tigkeit der berufsst盲ndischen Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist ehrenamtlich. Aufwandsentsch盲digungen und Kostenerstattungen werden durch Beschluss der Kammerversammlung festgelegt. 脺ber die H枚he der Entsch盲digung der nichtberufsst盲ndischen Mitglieder des Verwaltungsausschusses entscheidet der Aufsichtsausschuss.
In den Streitjahren setzte sich die Entsch盲digung der nichtberufsst盲ndischen Mitglieder des Verwaltungsausschusses aus einer pauschalen Aufwandsentsch盲digung sowie f眉r die Teilnahme an Sitzungen/Tagungen aus einem Sitzungsgeld, einer (zus盲tzlichen) Entsch盲digung f眉r zeitliche Inanspruchnahme (Zeitverlust) durch die jeweilige Sitzung/Tagung und aus einem Fahrt- bzw. Reisekostenersatz f眉r T盲tigkeiten im Verwaltungsausschuss sowie Teilnahme an sonstigen Sitzungen in H枚he von 0,70 鈧 je km zusammen.
II.
Im Rahmen einer aufgrund einer Pr眉fungsanordnung vom 7. Juni 2017 durchgef眉hrten Au脽enpr眉fung beanstandete der Au脽enpr眉fer unter anderem die umsatzsteuerliche Behandlung der T盲tigkeit des nichtberufsst盲ndischen Mitglieds des Verwaltungsausschusses, Herrn A, dessen Wohnsitz sich in den Streitjahren im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet befand.
In den Streitjahren erhielt A die nachfolgend aufgef眉hrten Betr盲ge:
...
Der nicht unerhebliche Auslagen- und Fahrtkostenersatz resultierte aus den Flugkosten, Hotel眉bernachtungen sowie der Inanspruchnahme entgeltlicher Parkm枚glichkeiten aufgrund des weit entfernten Wohnortes des A.
Nach Auffassung des Au脽enpr眉fers seien die an A geleisteten Zahlungen bei der Kl盲gerin vollst盲ndig der Umsatzsteuer zu unterwerfen, weil es sich bei dessen T盲tigkeit als Mitglied des Verwaltungsausschusses der Kl盲gerin um eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung handele, f眉r die die Kl盲gerin aufgrund der Ans盲ssigkeit des leistenden Unternehmers A im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet die Umsatzsteuer als Leistungsempf盲ngerin nach 搂 13b Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) schulde. Da A aber im Verwaltungsausschuss f眉r Finanzanlagen zust盲ndig sei, best眉nde kein zus盲tzlicher Vorsteuerabzug.
W盲hrend die Kl盲gerin die Auffassung vertra...