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Entscheidungsstichwort (Thema)
Ziel der Norm des 搂 18 Satz 2 MuSchG. Berechnung des Mutterschutzlohns bei variablen Bez眉gen. 脛rztliches Besch盲ftigungsverbot und nachtr盲glich f盲llig werdende Provisionszahlungen
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Leitsatz (amtlich)
1. F眉r die Berechnung des Mutterschutzlohns nach 搂 18 Satz 1 MuSchG ist nach 搂 18 Satz 2 MuSchG grunds盲tzlich auf das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor dem Eintritt der Schwangerschaft abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil der Verg眉tung variabel ausgestaltet ist und auf provisionspflichtigen Gesch盲ften beruht.
2. Provisionen, die erst w盲hrend eines 盲rztlichen Besch盲ftigungsverbot nach 搂 16 MuSchG f盲llig werden, kommen nur dann und nur in dem Umfang zur Auszahlung, wie sie den nach 搂 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn 眉bersteigen.
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Leitsatz (redaktionell)
搂 18 Satz 2 MuSchG bezweckt, dass Schwangere vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt werden sollen, die sonst mit einem Besch盲ftigungsverbot verbunden w盲ren. Die Besch盲ftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung f眉hren, damit jeder finanzielle Anreiz f眉r die Arbeitnehmerin entf盲llt, die Arbeit zu ihrem und des Kindesnachteils fortzusetzen.
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Normenkette
MuSchG 搂 18 S. 2; RL 92/85/EWG Art. 11 Nr. 2; MuSchG 搂搂听3, 11 Abs. 1, 搂搂听16, 20 Abs. 1, 搂听21; BGB 搂 611a Abs. 2; AGG 搂搂听1, 7
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Verfahrensgang
ArbG Hildesheim (Entscheidung vom 24.08.2022; Aktenzeichen 2 Ca 27/22) |
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Tenor
1. Die Berufung der Kl盲gerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022 - 2 Ca 27/22 - wird kostenpflichtig zur眉ckgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
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Tatbestand
Die Parteien streiten 眉ber die Zahlung w盲hrend eines 盲rztlichen Besch盲ftigungsverbots nach 搂 16 Abs. 1 MuSchG f盲llig gewordener Provisionen.
Die Kl盲gerin ist seit dem 01. Februar 2017 als Vertriebsmitarbeiterin f眉r die Beklagte t盲tig. Sie bezieht ein Fixgehalt von 4.000 鈧 brutto. F眉r die Privatnutzung des Dienstfahrzeugs werden 328,00 鈧 versteuert. Die Kl盲gerin hat zudem Anspruch auf Zahlung von Provisionen f眉r Software, die sie physiotherapeutischen Praxen ver盲u脽ert. Der Provisionsanspruch wird mit Installierung und Abnahme der Software beim Kunden f盲llig, auf den Zeitpunkt des Auftragseingangs kommt es nicht an. Erfolgen Auslieferung oder Abnahme nach dem 10. eines Monats, wird die Provision im folgenden Monat gezahlt.
Die Kl盲gerin war seit April 2021 schwanger, seit dem 8. September 2021 bestand ein 盲rztliches Besch盲ftigungsverbot nach 搂 16 Abs. 1 MuSchG.
Die Beklagte errechnete den Mutterschutzlohn auf Grundlage der in den Monaten Januar, Februar und M盲rz 2021 abgerechneten und gezahlten Bruttomonatsentgelte, insgesamt einen der H枚he nach auf dieser Berechnungsgrundlage unstreitigen Betrag von 鈧 7.528,23 einschlie脽lich eines Provisionsanteils von 鈧 3.200,23 brutto.
Mit der Klage begehrt die Kl盲gerin Zahlung weiterer 鈧 444,68 brutto f眉r September 2021, weiterer 鈧 395,40 brutto f眉r Oktober 2021 und weiterer 2.164,50 brutto f眉r November 2021. Diese der H枚he nach unstreitigen Provisionsanspr眉che beruhen auf Gesch盲ften, die die Kl盲gerin vor Beginn der 盲rztlichen Besch盲ftigungsverbote vermittelt hat und die w盲hrend des 盲rztlichen Besch盲ftigungsverbotes f盲llig geworden sind.
Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 24. August 2022 abgewiesen unter Hinweis darauf, neben dem in unstreitiger H枚he von der Beklagten nach 搂 18 MuSchG berechneten Mutterschutzlohn habe die Kl盲gerin keinen Anspruch auf weitere Provisionszahlungen; die in den Monaten September und folgend f盲llig gewordenen Provisionsbetr盲ge seien auf den Mutterschutzlohn anzurechnen. Auf Tatbestand und Entscheidungsgr眉nde wird im 脺brigen Bezug genommen.
Mit der Berufung verfolgt die Kl盲gerin ihren Klageanspruch weiter. Ihr stehe neben dem Mutterschutzlohn ein Anspruch auf Zahlung der in diesem Zeitraum f盲llig gewordenen Provisionen zu. Mit der Verrechnung mit der gezahlten Pauschale f眉r Provisionsanspr眉che werde die Kl盲gerin unter Versto脽 gegen 搂搂 7, 1 AGG benachteiligt; bei m盲nnlichen Besch盲ftigten, die keine Schutzfristen in Anspruch nehmen (k枚nnten), k枚nne ein Verdienstausfall in der Zeit nach Wiederaufnahme der T盲tigkeit nach Ablauf der Schutzfristen bis zu neuen Provisionszahlungen nicht entstehen. Dies rechtfertige neben der gezahlten Pauschale auch die kumulative Zahlung der in den Monaten des Besch盲ftigungsverbotes f盲llig gewordenen Provisionen.
Die Kl盲gerin beantragt,
das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022, Az. 2 Ca 27/22, abzu盲ndern und die Beklagte zu verurteilen, an die Kl盲gerin Provisionen in H枚he von 3.004,58 鈧 brutto nebst Zinsen in H枚he von 5 Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz auf den sich 444,68 鈧 brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.10.2021, auf den sich 395,40 鈧 brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.11.2021 sowie auf den sich aus 2.164,50 鈧 brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.12.2021 zu zahlen.
Die Beklagte beantragt,
die Berufung zur眉ckzuweisen,
und vertritt die Auffassung, eine kumulative Auszahlung von pauschal...