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Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeldantrag mittels E-Mail - erforderliche Angaben
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Leitsatz (amtlich)
Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag im Sinne des 搂 67 S. 1 EStG dar, wenn er ausreichende Angaben enth盲lt, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, f眉r die das Kindergeld beantragt wird, zu erm枚glichen.
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Normenkette
EStG 搂 67 S. 1; BGB 搂搂听133, 157
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Parteien streiten dar眉ber, ob in der E-Mail der Kl盲gerin vom 16.07.2019 ein Kindergeldantrag im Sinne des 搂 67 EStG zu sehen ist.
Die Kl盲gerin ist die Mutter der Kinder L. (geboren am 鈥 2004) und K. (geboren am 鈥 2006). Mit E-Mail vom 16.07.2019 (Bl. 1 Kindergeldakte) schrieb sie unter dem Betreff "Kindergeld KG52鈥.. - kein Zahlungseingang seit Mai 2018" folgendes:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich seit Mai 2018 kein Kindergeld mehr erhalten. K枚nnten Sie mir bitte mitteilen, warum dies eingestellt wurde und wann ich damit rechnen kann. Die Gutschrift erfolgte letztmals am 09.04.2018, siehe unten.
10.01.2018
GUTSCHRIFT PN:931
388,00 H
Bundesagentur fuer Arbeit - Familienkasse
碍骋52鈥︹赌︹赌︹赌.
鈥
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EREF:..
08.02.2018
GUTSCHRIFT PN:931
388,00 H
Bundesagentur fuer Arbeit - Familienkasse
碍骋52鈥︹赌︹赌︹赌
鈥
鈥
EREF:..
08.03.2018
GUTSCHRIFT PN:931 388,00 H
Bundesagentur fuer Arbeit - Familienkasse
碍骋52鈥︹赌︹赌︹赌︹
鈥
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EREF: 鈥
09.04.2018
GUTSCHRIFT PN:931
388,00 H
Bundesagentur fuer Arbeit - Familienkasse
碍骋52鈥︹赌︹赌︹赌..
鈥
鈥
EREF: 鈥
Ab Mai 2018 kein Zahlungseingang mehr.
Mit der Bitte um Begleichung der offenen Zahlungen,
mit freundlichen Gr眉脽en
S鈥... M鈥︹..
厂迟谤补脽别
PLZ 鈥 Ort
Phone: 鈥︹︹.."
Auf die Erinnerungsmail der Kl盲gerin vom 30.07.2019 (Bl. 5 Kindergeldakte) teilte die Beklagte der Kl盲gerin mit Schreiben vom 01.08.2019 mit (Bl. 3 Kindergeldakte), dass die Kinder nicht mehr im Haushalt des bisherigen Kindergeldberechtigten leben w眉rden, daher sei das Kindergeld in der dortigen Akte aufgehoben worden. Da die Kinder im Haushalt der Kl盲gerin lebten, sei ein Antrag von ihr zu stellen. 脺ber ihren Anspruch auf Kindergeld k枚nne noch nicht bzw. noch nicht endg眉ltig entschieden werden, weil noch die Vorlage eines Antrags auf Kindergeld erforderlich sei. Es seien die "Anlage Kind" zum Antrag auf Kindergeld f眉r L. und K. auszuf眉llen. F眉r jedes Kind, f眉r das sie Kindergeld beanspruche, sei eine "Anlage Kind" zum Antrag auf Kindergeld erforderlich. Des Weiteren sei ein Nachweis 眉ber die Haushaltsaufnahme f眉r die Kinder L. und K. zu erbringen. Sofern eine Antwort bis zum 29.08.2019 nicht erfolge, m眉sse der Antrag auf Kindergeld ab Mai 2018 abgelehnt werden.
Die Kl盲gerin 眉bersandte hierauf mit Schreiben vom 22.08.2019 eine Vollmacht, wonach sie die Kanzlei X bevollm盲chtige, sie in Kindergeldangelegenheiten gegen眉ber der Familienkasse zu vertreten (Bl. 7 Kindergeldakte). Weitere Unterlagen 眉bersandte sie nicht.
Mit Kindergeldbescheid vom 10.09.2019 erging die folgende Entscheidung der Beklagten (Bl. 8 Kindergeldakte):
"Ihr formloser Antrag auf Kindergeld vom 16.07.2019 f眉r die Kinder L., geboren am 鈥 2004 und K., geboren am 鈥 2006 wird ab dem Monat Mai 2018 abgelehnt".
Zur Begr眉ndung wurde angef眉hrt, dass die Kl盲gerin zur Feststellung des Kindergeldanspruchs zuletzt mit Schreiben vom 01.08.2019 darum gebeten worden sei, Antragsformulare und die Vordrucke "Anlage Kind" sowie einen Nachweis 眉ber die Haushaltsaufnahme der Kinder vorzulegen. Die f眉r die Entscheidung 眉ber den Kindergeldanspruch notwendigen Unterlagen seien bisher nicht eingereicht worden. Es k枚nne daher nicht festgestellt werden, ob ein Anspruch auf Kindergeld bestehe.
Mit hiergegen mit Schreiben vom 09.10.2019 eingelegten Einspruch machte der anwaltliche Vertreter der Kl盲gerin geltend, dass bei dieser 脛nderungen in den Verh盲ltnissen, die f眉r die Leistung erheblich oder die im Zusammenhang mit einer Leistungserkl盲rung abzugeben seien, nicht eingetreten seien (Bl. 12 Kindergeldakte). Die beiden Kinder der Kl盲gerin lebten seit jeher in ihrem Haushalt. Eine 脛nderung der Bezugsberechtigung habe sich nie ergeben. Die bislang zur眉ckgehaltenen Kindergeldzahlungen seien ab M盲rz 2018 kurzfristig nachzuholen.
Mit E-Mail vom 14.11.2019 (Bl. 31 Kindergeldakte) reichte der anwaltliche Vertreter der Kl盲gerin eine erweiterte Meldebescheinigung der Kl盲gerin der Stadt L. vom 07.11.2019 (Bl. 33 Kindergeldakte), eine Haushaltsbescheinigung (Bl. 37 Kindergeldakte) sowie das Formular "Antrag auf Kindergeld" vom 07.11.2019 ein (Bl. 38 Kindergeldakte). Auf Nachfrage der Beklagten vom 21.11.2019 (Bl. 40 Kindergeldakte) reichte die Kl盲gerin dar眉ber hinaus mit anwaltlichem Schreiben vom 12.12.2019 noch das Formular "Anlage Kind" f眉r L. (Bl. 44 Kindergeldakte) und K. (Bl. 47 Kindergeldakte) ein.
Mit Kindergeldbescheid vom 17.12.2019 (Bl. 50 Kindergeldakte) 盲nderte die Beklagte den Bescheid vom 10.09.2019 nach 搂 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO dahingehend, dass f眉r L. und K. ab dem Monat Mai 2018 bis einschlie脽lich Juni 2019 das Kindergeld in H枚he von EUR 194 und ...