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Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an einer Windkraftanlage
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Leitsatz (amtlich)
1. Wirtschaftliches Eigentum erfordert nicht nur im Falle eines Grundst眉ckserwerbs, sondern auch im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsg眉ter - wie z.B. Maschinen oder einer WKA - in der Regel den 脺bergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten.
2. Die 脺bergabe einer verkauften Sache bewirkt gem盲脽 搂 446 BGB, dass die Gefahr des zuf盲lligen Untergangs und der zuf盲lligen Verschlechterung auf den K盲ufer 眉bergehen; von der 脺bergabe an geb眉hren dem K盲ufer die Nutzungen und er tr盲gt die Lasten.
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Normenkette
AO 搂 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; EStG 搂 6b Abs. 1
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Tatbestand
Der Rechtsstreit befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist die Reinvestition eines Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft f眉r die Anschaffung einer Windkraftanlage.
Die Kl盲ger betreiben einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in G眉tergemeinschaft und erzielten in den Streitjahren auch gewerbliche Eink眉nfte aus dem Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA).
Im Einspruchsverfahren gegen die Bescheide 眉ber die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft f眉r die Jahre 1994 und 1995 vom 08. bzw. 16.11.1999 (Spielplatz Kindergarten/"Obstgarten") beantragten die Kl盲ger mit Schreiben vom 13.06.2001 eine Bilanz盲nderung nach 搂 4 Abs. 2 Satz 2 EStG, um eine R眉cklage nach 搂 6 b EStG in H枚he von 378.145 DM f眉r das Wirtschaftsjahr 1994/1995 einzustellen. Sie teilten mit, diese R眉cklage werde in dem Gewerbebetrieb Windkraftanlage X reinvestiert.
Das Finanzamt stimmte mit ge盲nderten Bescheiden 眉ber die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft f眉r die Jahre 1994 und 1995 vom 12.07.2001 einer Bilanz盲nderung nach 搂 4 Abs. 2 Satz 2 EStG zu. Es teilte mit Schreiben vom 18.05.2001 der fr眉heren steuerlichen Beraterin der Kl盲ger mit, dass im Einspruchsverfahren gegen die Feststellungsbescheide f眉r 1994 und 1995 nur 眉ber die Bildung der R眉ckstellung, nicht 眉ber deren Aufl枚sung zu entscheiden sei.
Die Kl盲ger legten einen Kaufvertrag vom 21.12.1998 mit dem Verk盲ufer, der Firma E, vor, in dem Folgendes vereinbart ist:
"搂 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Verk盲ufer hat in der Gemeinde X einen Standort zur Errichtung von einer Windkraftanlage vom Typ 500 kW bis zur Baureife entwickelt. ...
(2) Der K盲ufer erwirbt den Standort, um dort eine Windkraftanlage oben bezeichneten Typs zu betreiben. ...
(3) Die Planungskonzeption und deren Umsetzung wird durch die nachfolgenden Unterlagen begr眉ndet:
(a) positiver Bauvorbescheid
(b) Bodengutachten
(c) Baugenehmigung
(d) Stromliefervertrag ....
(e) eventuell gestellte F枚rderantr盲ge
(f) Grundst眉ckskaufvertrag des Standortes der Windkraftanlage
搂 2 脺bernahme
(1) Der K盲ufer tritt in der Einzelrechtsnachfolge in die jeweiligen Rechtspositionen des Verk盲ufers, wie sie ihm gem盲脽 搂 1, Punkt 3) (a) bis (f) an der Planungskonzeption zusteht, ein.
(2) Der Verk盲ufer tritt die sich aus der Planungskonzeption ergebenden Anspr眉che und Rechte an die K盲ufer ab, inklusive einer beantragten F枚rderung.
(3) Der K盲ufer nimmt die Abtretung hiermit an.
(4) Der K盲ufer 眉bernimmt alle sich aus der Planungskonzeption ergebenden Verpflichtungen.
(5) K盲ufer und Verk盲ufer einigen sich auf die Projektabwicklung durch den Verk盲ufer und die schl眉sselfertige 脺bergabe der betriebsbereiten einspeisenden Windkraftanlage an den K盲ufer durch den Verk盲ufer.
搂 4 Schl眉sselfertige 脺bergabe
(1) Zwischen dem Verk盲ufer und dem K盲ufer wird vereinbart, da脽 der Verk盲ufer das Projekt vor Ort bis zur Betriebsbereitschaft und Einspeisung der Windkraftanlage betreut.
搂 5 Kaufpreis/ Zahlungen/ Sonstige Leistungen
(1)
(2) Der Nettokaufpreis betr盲gt 1.103.334,00 DM (...) zuz眉glich der Mehrwertsteuer von 16 %.
(3) ... Zahlungsbedingungen ...:
(a)
(d) 15 % des Kaufpreises ... mit erfolgter Rotormontage an der Windkraftanlage
(e) 5 % des Kaufpreises = 55.166,70 DM nach erfolgter Endabnahme gem盲脽 搂 4.
(4)
(5) Weitere entstehende Kosten w盲hrend der Realisierung des Bauvorhabens bis zur 脺bergabe ... werden vom Verk盲ufer getragen, inklusive der n枚tigen Versicherungen.
(6) Die Windkraftanlage wird bis zum 30.06.1999 einspeisebereit erstellt, es sei denn, die Witterung l盲sst dies nicht zu. Bei 脺berschreitung dieses Termins ist der K盲ufer verpflichtet, dem Verk盲ufer eine Nachfrist von vier Wochen zu gew盲hren....
搂 8 Sonstiges
(1)
(3) Die Parteien sind sich dar眉ber einig, da脽 das Eigentum an der Windkraftanlage mit vollst盲ndiger Zahlung des Kaufpreises auf das Betriebskonto des Verk盲ufers in der in 搂 7 vereinbarten H枚he auf den K盲ufer 眉bergeht.
(4) Alle von der Windkraftanlage verursachten Betriebskosten, z.B. f眉r Versicherung, ... gehen ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme ausschlie脽lich zu Lasten des K盲ufers.
(5) Alle von der Windkraftanlage erwirtschafteten Einnahmen, z.B. Erl枚se aus Stromlieferungen an die , sind ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme Eigentum des K盲ufers. ..."
脺ber das Grundst眉ck...