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Entscheidungsstichwort (Thema)
Pensionszahlungen und laufende Gesch盲ftsf眉hrerverg眉tung
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Leitsatz (redaktionell)
Pensionszahlungen an einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, der zugleich als Gesch盲ftsf眉hrer t盲tig ist und hierf眉r ein Gehalt bezieht, f眉hren nicht zu einer verdeckten Gewinnaussch眉ttung, wenn die Wiedereinstellung des Alleingesellschafters bei Beginn der Pensionszahlung noch nicht beabsichtigt war, die erneute Gesch盲ftsf眉hrert盲tigkeit allein im Interesse der Gesellschaft erfolgte und das vereinbarte neue Gesch盲ftsf眉hrergehalt nicht als vollwertiges Gehalt anzusehen ist.
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Normenkette
KStG 搂 8 Abs. 3 S. 2
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Nachgehend
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Tatbestand
Streitig ist im Streitjahr 2015, ob die gezahlte Pensionszusage wegen Weiterbesch盲ftigung des Gesch盲ftsf眉hrers als verdeckte Gewinnaussch眉ttung zu behandeln ist.
Die Kl盲gerin wurde mit notarieller Urkunde vom 鈥1983 gegr眉ndet. Ihr Unternehmensgegenstand bezieht sich auf die ingenieurm盲脽ige Beratung, insbesondere auf dem Gebiet der 鈥.
Alleiniger Gesellschafter ist C A, geboren am 鈥1942.
Dieser war ab Gr眉ndung der Kl盲gerin auch deren Gesch盲ftsf眉hrer. Seiner T盲tigkeit lag der Gesch盲ftsf眉hreranstellungsvertrag vom 01.04.1983 zu Grunde. Im Anstellungsvertrag waren ein laufendes Gehalt und eine Tantieme von 10 % des Jahres眉berschusses vor Abzug der nichtabzugsf盲higen Betriebsausgaben und der Tantieme selbst vereinbart. Am 01.01.2007 wurde das monatliche Bruttogehalt auf X 鈧 angehoben. Die Gesamtverg眉tung des Gesch盲ftsf眉hrers betrug im Jahre 2009 X 鈧 und im Jahr 2010 X 鈧 einschlie脽lich X 鈧 Pensionsleistungen.
Am 28.12.1994 erteilte die Kl盲gerin ihrem Gesch盲ftsf眉hrer eine Versorgungszusage 眉ber ein monatliches Ruhegeld i.H.v. X DM (X 鈧), wenn der Gesch盲ftsf眉hrer nach dem vollendeten 65. Lebensjahr aus dem Dienst der Kl盲gerin ausschied.
Die Versorgungszusage wurde am 29.06.2007 ge盲ndert und enth盲lt zur Altersrente folgende Vereinbarung:
鈥濿enn Sie nach Vollendung des 68. Lebensjahres das Arbeitsverh盲ltnis beenden, haben Sie Anspruch auf lebenslange Altersrente. Die Altersrente betr盲gt monatlich 鈧 X.鈥
Zum 31.08.2010 wurde der Gesch盲ftsf眉hreranstellungsvertrag durch die K眉ndigung des Gesch盲ftsf眉hrers beendet und dieser als Gesch盲ftsf眉hrer abberufen. Zur neuen Gesch盲ftsf眉hrerin wurde Frau D bestellt.
Zum 31.03.2011 wurden die Abberufung der bisherigen Gesch盲ftsf眉hrerin und die erneute Bestellung von C A zum Gesch盲ftsf眉hrer im Handelsregister eingetragen.
Die Kl盲gerin schloss mit dem neuen Gesch盲ftsf眉hrer den Anstellungsvertrag vom 28.02.2011 眉ber seine T盲tigkeit als Gesch盲ftsf眉hrer mit Wirkung zum 01.03.2011. Als Verg眉tung ist ein monatlicher Betrag von X 鈧 brutto sowie eine Weihnachtsgratifikation in H枚he eines Monatsgehaltes vereinbart. Im Anstellungsvertrag ist festgehalten, dass die Pensionsverg眉tung der Gesellschaft f眉r C A von diesem Vertrag unber眉hrt bleibt. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist vom Gesch盲ftsf眉hrer mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. Juni oder 31. Dezember k眉ndbar.
Der Beklagte f眉hrte bei der Kl盲gerin eine Lohnsteuerau脽enpr眉fung f眉r den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.05.2015 durch (Pr眉fungsbericht vom 05.01.2016).
Der Au脽enpr眉fer vertrat die Auffassung, die in den Jahren ab 2012 geleisteten Pensionszahlungen seien als verdeckte Gewinnaussch眉ttung gem盲脽 搂 8 Abs. 3 des K枚rperschaftsteuergesetzes (KStG) zu behandeln. Wenn, wie im Streitfall, in einer Pensionszusage f眉r den Eintritt des Versorgungsfalles nicht nur das Erreichen der Altersgrenze, sondern auch das Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft festgelegt ist, liege in Pensionszahlungen trotz Anstellung als Gesch盲ftsf眉hrer eine verdeckte Gewinnaussch眉ttung.
Der Beklagte erlie脽 aufgrund dieser Feststellungen gest眉tzt auf 搂 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) die ge盲nderten K枚rperschaftsteuerbescheide 2012 bis 2014 vom 17.02.2016. Er erfasste die Pensionszahlungen als verdeckte Gewinnaussch眉ttung nach 搂 8 Abs. 3 KStG.
In der Folgezeit hob der Beklagte die 脛nderungsbescheide wieder auf, da die Voraussetzungen der 脛nderungsvorschrift des 搂 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht erf眉llt waren.
Im K枚rperschaftsteuerbescheid 2015 vom 30.01.2017, den er mit Bescheid vom 02.05.2019 盲nderte, behandelte er der oben dargestellten Rechtsauffassung folgend die Pensionszahlungen des Streitjahres 2015 in H枚he von X 鈧 als verdeckte Gewinnaussch眉ttung. Das an den Gesch盲ftsf眉hrer neben der Pension gezahlte Gehalt des Streitjahres betrug X 鈧.
Die K枚rperschaftsteuer wurde mit 0,00 鈧 festgesetzt.
Mit dem Einspruch machte die Kl盲gerin geltend, die Wiedereinstellung des Gesch盲ftsf眉hrers C A sei aus betrieblichen Gr眉nden erfolgt. Die T盲tigkeit seiner Nachfolgerin als Gesch盲ftsf眉hrerin habe zu Konflikten mit den Auftraggebern gef眉hrt und es habe die Gefahr des Verlustes von Auftr盲gen gedroht. Das Arbeitsverh盲ltnis, das Grundlage f眉r die Zahlung der Pension gewesen sei, sei beendet gewesen. Zur Unsch盲dlichkeit der sp盲teren Wiedereinstellung f眉r die Pensionszahlung verwies die Kl盲g...