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Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbindlichkeit einer GmbH gegen眉ber ihrer Alleingesellschafterin nach Einstellung des aktiven Gesch盲ftsbetriebs
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Leitsatz (redaktionell)
Eine Verbindlichkeit einer GmbH gegen眉ber ihrer Alleingesellschafterin darf nach Einstellung des aktiven Gesch盲ftsbetriebs und Beginn der Liquidation - sofern die Gesellschafterin auf die Forderung nicht ausdr眉cklich oder konkludent verzichtet hat 鈥 nicht gewinnerh枚hend ausgebucht werden.
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Normenkette
HGB 搂搂听246-247; EStG 搂 5
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Tatbestand
Streitig ist, ob der Beklagte (Finanzamt 鈥揊A鈥) zu Recht zum Bilanzstichtag (31.12.2016) dem Grunde und der H枚he nach bestehende Verbindlichkeiten der Kl盲gerin in H枚he von X EUR mangels zu erwartender Inanspruchnahme gewinnerh枚hend aufgel枚st hat.
Die Kl盲gerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2009 gegr眉ndet und betrieb eine Gastst盲tte sowie ein Restaurant mit angeschlossenem Veranstaltungssaal (das sog. 鈥濧鈥 in M). Zudem bot die Kl盲gerin einen Partyservice, Catering und eine Zimmervermietung zu 脺bernachtungszwecken an. Alleingesellschafter-Gesch盲ftsf眉hrerin war Frau L (im Folgenden 鈥濧lleingesellschafterin鈥). Das Betriebsgrundst眉ck stand im Eigentum der Alleingesellschafterin und wurde der Kl盲gerin im Rahmen einer bis in das Streitjahr andauernden steuerlichen Betriebsaufspaltung zur Nutzung 眉berlassen.
Zum 30.6.2016 stellte die Kl盲gerin laut Gewerbeabmeldung bei der Stadt M vom selben Tag ihren aktiven Gesch盲ftsbetrieb ein. Mit Inventarkauf- und Abl枚severtrag vom 11.7.2016 ver盲u脽erte die Kl盲gerin das gesamte Inventar der Gastst盲tte. Im 脺brigen wurde die Gastst盲tte an den Erwerber des Inventars verpachtet. Mit Schreiben vom 15.8.2016 zeigte die Kl盲gerin beim FA an, dass die Gesellschaft zum 31.12.2016 liquidiert werden soll. Tats盲chlich beschloss die Alleingesellschafterin der Kl盲gerin am 00.00.2018, die Gesellschaft aufzul枚sen. Zur Liquidatorin 眉ber das Gesellschaftsverm枚gen der Kl盲gerin wurde ihre Alleingesellschafterin als bisherige Gesch盲ftsf眉hrerin bestellt. Die Liquidation ist noch nicht abgeschlossen.
Von Februar bis August 2016 f眉hrte das FA bei der Kl盲gerin eine Betriebspr眉fung f眉r die Jahre 2009 bis 2014 durch. Hierbei nahm die Betriebspr眉fung Hinzusch盲tzungen auf die erkl盲rten Gewinne i.H.v. insgesamt X EUR vor, die sie der Besteuerung als verdeckte Gewinnaussch眉ttungen (vGA) zugrunde legte. 脺ber die Zuschl盲ge schlossen die Kl盲gerin und das FA am 11.8.2016 eine tats盲chliche Verst盲ndigung. Wegen der Einzelheiten zu den Feststellungen der Betriebspr眉fung wird auf den Bericht vom 16.8.2016 Bezug genommen. Im ersten auf die Betriebspr眉fung folgenden Jahresabschluss auf den 31.12.2015 verbuchte die Kl盲gerin einen Betrag i.H.v. X EUR gewinnwirksam als Anspruch auf R眉ckforderung der vGA gegen ihre Alleingesellschafterin und neutralisierte diesen Betrag sodann wiederum au脽erbilanziell als Einlage in entsprechender H枚he. Unter Ber眉cksichtigung dieses R眉ckforderungsanspruchs der Kl盲gerin gegen ihre Alleingesellschafterin war bei der Kl盲gerin im Jahresabschluss zum 31.12.2015 auf dem f眉r die Alleingesellschafterin gef眉hrten Gesellschafterverrechnungskonto im Saldo eine Forderung der Kl盲gerin gegen ihre Alleingesellschafterin i.H.v. X EUR ausgewiesen. Im Jahresabschluss der Kl盲gerin zum 31.12.2016, der zusammen mit der K枚rperschaft- und Gewerbesteuererkl盲rung am 00.00.2017 beim FA einging, wies das Gesellschafterverrechnungskonto eine Forderung der Kl盲gerin gegen ihre Alleingesellschafterin i.H.v. (noch) X EUR aus. Auch zum 31.12.2016 war im Saldo der bilanzierte R眉ckforderungsanspruch hinsichtlich der vGA ber眉cksichtigt.
Im Jahr 2018 f眉hrte das FA bei der Kl盲gerin eine Anschlussbetriebspr眉fung f眉r die Jahre 2015 und 2016 durch. Hierbei stellte die Betriebspr眉fung u.a. fest, dass der R眉ckforderungsanspruch i.H.v. X EUR zu Unrecht gewinnwirksam im Jahresabschluss zum 31.12.2015 bilanziert worden sei, da vGA der Vorjahre nicht zu einer innerbilanziellen 脛nderung f眉hren w眉rden. Diese Erl枚sbuchung sei r眉ckg盲ngig zu machen. Zudem stellte die Betriebspr眉fung fest, dass eine gewinnwirksame Verbuchung aus dem Verkauf eines PKW i.H.v. X EUR zum 31.12.2016 r眉ckg盲ngig zu machen sei, da der PKW bereits im Jahr 2014 ver盲u脽ert worden sei. Schlie脽lich sei eine weitere Verbindlichkeit aus einer Darlehensgew盲hrung i.H.v. X EUR zu ber眉cksichtigen. Unter Ber眉cksichtigung weiterer Verbindlichkeiten in H枚he der vorstehend genannten Betr盲ge von insgesamt X EUR (X EUR durch R眉ckg盲ngigmachung der Einlageforderung, X EUR durch zutreffende Zuordnung der PKW-Ver盲u脽erung sowie X EUR als weitere Darlehensverbindlichkeit) ergebe sich auf dem Gesellschafterverrechnungskonto laut Betriebspr眉fung zum 31.12.2016 keine Forderung der Kl盲gerin gegen ihre Alleingesellschafterin in H枚he der bislang ausgewiesenen X EUR, sondern vielmehr eine Verbindlichkeit der Kl盲gerin gegen眉ber ihrer Alleingesellschafterin i.H.v. X EUR. Da aufgrund der beendeten Betriebsaufspaltung sowie der Einstellung der werbenden T盲tigkeit der Kl盲gerin als Betriebsunternehmen mit e...