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Entscheidungsstichwort (Thema)
T盲tigkeit des Pr盲sidenten des Vorstandes eines Vereins gegen眉ber dem Verein kann umsatzsteuerpflichtig sein
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Leitsatz (amtlich)
Die T盲tigkeit des Pr盲sidenten des Vorstandes eines Vereines kann umsatzsteuerpflichtig sein, auch wenn er Organ des Vereines ist.
Entscheidend ist, ob er auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung t盲tig wird, ob er also Unternehmensinitiative hat und Unternehmensrisiko tr盲gt.
Eine T盲tigkeit wird dann nicht gem. 搂 4 Nr. 26b UStG ehrenamtlich ausge眉bt, wenn es sich um eine hochwertige T盲tigkeit handelt, die in einem Umfang wie eine Vollbesch盲ftigung ausge眉bt wird und die Verg眉tung der H枚he nach abstrakt geeignet ist, den Lebensunterhalt einer Person vollst盲ndig zu begleichen.
搂 176 AO ist nicht einschl盲gig, wenn die angefochtenen Bescheide ge盲ndert wurden, bevor die Rechtsprechungs盲nderung erfolgte.
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Normenkette
UStG 搂搂听1-2, 4 Nr. 26; AO 搂 176
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Nachgehend
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die T盲tigkeit des Kl盲gers als Pr盲sident des Vorstandes eines Vereins gegen眉ber dem Verein umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Kl盲ger ist seit 1996 Pr盲sident des Vorstandes des ... (V). Im Juni 2005 wurde der Kl盲ger zum dritten Mal in seinem Amt best盲tigt und f眉r drei weitere Jahre zum Pr盲sidenten gew盲hlt. Die M枚glichkeit der Wiederwahl ist durch die Satzung weder begrenzt noch beschr盲nkt. Der V ist ein eingetragener Verein, welcher die Wahrnehmung und F枚rderung der allgemeinen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des ... (B)-Gewerbes (搂 2 der Satzung) 眉bernommen hat und in dem Streitjahr 眉ber 50.000 Betriebe (heute ca. 41.700) vertreten hat. Der Kl盲ger war bis 1992 selbst Eigent眉mer einer gro脽en B-Firma. Zus盲tzlich ist der Kl盲ger f眉r den Landesverband des B-Gewerbes Hamburg e.V. sowie f眉r die B Treuhand GmbH und die Wirtschaftsgesellschaft des B-Gewerbes mbH t盲tig. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die schriftliche Zeugenaussage des Hauptgesch盲ftsf眉hrers des V verwiesen (FGA Bl. 94ff).
Gem. 搂 9 Nr. 1 der Satzung sind Organe des V die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Fachverbandsversammlungen und die Fachverbandsvorst盲nde.
Gem. 搂 9 Nr. 3 in der im Streitjahr geltenden Fassung gilt: "Alle Personen, die zu 脛mtern innerhalb des Verbandes gew盲hlt werden, sind, soweit von einer Fachverbandversammlung nichts anderes bestimmt wird, ehrenamtlich t盲tig. Auslagen, die ihnen bei Aus眉bung ihres Amtes entstehen, werden auf Antrag durch den Verband verg眉tet; sie sind innerhalb von acht Wochen seit Entstehen abzurechnen."
Gem. 搂 15 der Satzung besteht der Vorstand aus einem oder zwei Pr盲sidenten, sowie bis zu drei Vizepr盲sidenten, Ehrenpr盲sidenten/Ehrenvorsitzenden und ordentlichen Mitgliedern. Gem. 搂 15 Nr. 1 vertreten der bzw. die Pr盲sidenten den Verband in allen gerichtlichen und au脽ergerichtlichen Angelegenheiten (搂 26 BGB).
Der Kl盲ger leitet den V-Vorstand, der einschlie脽lich seiner Person und der beiden Vizepr盲sidenten 13 Mitglieder umfasst.
Gem. 搂 15 Nr. 5 obliegen dem Vorstand insbesondere folgende Aufgaben: "a) Leitung des Verbandes; b)Aufstellung der Tagesordnung f眉r die Mitgliederversammlung; c) Ausf眉hrung der Beschl眉sse der Mitgliederversammlung; d) zwischen zwei Mitgliederversammlungen erforderlich werdende Entscheidungen 眉ber die Verteilung von Zust盲ndigkeiten auf die beiden Fachverb盲nde; e) Aufnahme au脽erordentlicher Mitglieder"
Gem. 搂 19 Nr. 1 unterh盲lt der Verband an seinem Sitz eine Gesch盲ftsstelle, die von den beiden Hauptgesch盲ftsf眉hrern der Fachverb盲nde gleichberechtigt geleitet wird. Einzelheiten 眉ber die Verteilung der Zust盲ndigkeiten regelt eine Gesch盲ftsordnung, die vom Vorstand zu genehmigen ist.
Gem. 搂 19 Nr. 2 obliegt den Hauptgesch盲ftsf眉hrern die Erledigung der laufenden Gesch盲fte nach n盲herer Anweisung des Vorstandes bzw. der jeweiligen Fachverbandsvorst盲nde. F眉r diese Aufgaben gelten die Hauptgesch盲ftsf眉hrer gemeinschaftlich bzw. allein handelnd als besondere Vertreter im Sinne des 搂 30 BGB.
Gem. 搂 19 Nr. 4 sind die Hauptgesch盲ftsf眉hrer dem Vorstand bzw. dem betreffenden Fachverbandsvorstand verantwortlich.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die im Streitjahr geltenden Fassung der Satzung des V verwiesen (siehe BPA Bl. 37ff).
Es gibt eine Reihe von turnusm盲脽igen feststehenden Verbandsveranstaltungen, an denen der Kl盲ger kraft Amtes teilnimmt und die er 眉berwiegend selbst leitet. Hierzu geh枚ren z.B. die j盲hrliche Mitgliederversammlung oder die j盲hrliche Bundestagung des B-Gewerbes. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die schriftliche Zeugenaussage des Hauptgesch盲ftsf眉hrers des V verwiesen (FGA Bl. 94ff). Zus盲tzlich nimmt der Kl盲ger zum einen auf Einladung an zahlreichen Empf盲ngen, Mitgliederversammlungen, Branchentreffen sowie Diskussionsveranstaltungen teil, bei denen er in der Regel selbst referiert oder zumindest ein Gru脽wort spricht. Zum anderen vereinbart der Kl盲ger frei und selbst盲ndig Termine mit Repr盲sentanten aus der B-Wirtschaft, Vertretern ko...