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Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer: Rechtsnatur eines Gesellschafterkontos bei zul盲ssiger 脺berentnahme
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Leitsatz (amtlich)
1. In einem zusammengefassten Bescheid, der sowohl die Gewinnverteilung auf die Gesellschafter einer KG als auch in der zweiten Stufe die Gewinnverteilung des Gewinnanteils des Treuh盲nders auf die Treugeber erfasst, ist nicht gesondert auszuweisen, in welchem Umfang der Treuhandkommanditist auf Grund seines eigenen Kommanditanteils am Erfolg der Gesellschaft beteiligt ist und in welcher H枚he der Gewinnanteil auf seine Beteiligung als Treuh盲nder entf盲llt. Eines Erg盲nzungsbescheids nach 搂 179 Abs. 3 AO bedarf es insoweit nicht.
2. Die Rechtsnatur eines Gesellschafterkontos bestimmt sich ma脽geblich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Sieht der Gesellschaftsvertrag ausdr眉cklich die Zul盲ssigkeit einer Entnahme vor, ohne dass aussch眉ttungsf盲higes Kapital vorhanden ist, und bezeichnet es den so entstandenen Saldo als Forderung der Gesellschaft, so liegt ein Darlehnskonto der Gesellschafter vor (im Anschluss an BFH-Urteil vom 16.10.2008, IV R 98/06).
3. Auf die Grunds盲tze des Fremdvergleichs, wie sie f眉r die steuerliche Ber眉cksichtigung von Darlehen im Beteiligungsverh盲ltnis zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern gelten, kommt es bei der Bestimmung der Rechtsnatur eines Gesellschafterkontos auf Grund bestehende Interessengegens盲tze in der Regel nicht an. Denn Schuldsalden auf gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Darlehnskonten sind regelm盲脽ig nur f眉r einzelne fest umrissene Zwecke zul盲ssig.
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Normenkette
EStG 搂 15 a; AO 搂 179 Abs. 3
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die H枚he der ausgleichsf盲higen Verluste gem盲脽 搂 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Streitjahr 2001.
Die Kl盲gerin ist eine Kommanditgesellschaft, deren Gesellschaftszweck der Erwerb und Betrieb eines Seeschiffes im internationalen Schiffsverkehr ist. Sie wurde mit Wirkung zum ... 1999 durch die Komplement盲rin, die A GmbH sowie die B GmbH, die C & Co. Ltd. und die D GmbH & Co. Treuhand KG als Kommanditisten gegr眉ndet. Zum 31.12.2001 waren nur diese Gr眉ndungsmitglieder im Handelsregister als Kommanditisten eingetragen. In 1999 hatten weitere Anleger Kapitalanteile gezeichnet, so dass nach deren Eintragung im Handelsregister in 2002 insgesamt 74 Kommanditisten sowie 3 Treugeber-Kommanditisten an der Kl盲gerin beteiligt sind. Die Einlagen sowie ein Agio von 5 % der Kommanditeinlage wurden von den Kommanditisten bzw. Treugeber-Kommanditisten in voller H枚he erbracht. Das Kommanditkapital betrug 4.780.000 DM. Dar眉ber hinaus waren stille Gesellschafter mit einer Einlage von insgesamt 550.000 DM an der Kl盲gerin beteiligt, die jedoch nur an dem Gewinn, nicht an den Verlusten Teil haben.
Der Gesellschaftsvertrag der Kl盲gerin wurde mehrfach ge盲ndert. In dem hier relevanten Zeitraum 2000 und 2001 galt die Fassung vom ... 1999. Der Gesellschaftsvertrag enth盲lt u. a. die folgenden Regelungen:
"Artikel 2. Gesellschafter, Einlagen, Nachschusspflicht, Treugeber .... 2.4 Kommanditisten sind bis zur Eintragung ihrer Einlagen im Handelsregister als atypisch stille Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten als Kommanditisten nach dem Gesellschaftsvertrag beteiligt. Die stille Beteiligung wandelt sich mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Haftsummen im Handelsregister unter Fortsetzung der Kapitalkonten in die Kommanditbeteiligung um. ....
Artikel 7. Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen ..... 7.5. Das Jahresergebnis wird den Kommanditisten/Treugeber-Kommanditisten im Verh盲ltnis ihrer nominellen Kommanditanteile/Treugeberanteile zum Gesamtkommanditkapital zugewiesen. ...
7.6. Kommanditisten erhalten auf das zus盲tzlich zur Kommanditeinlage gezahlte Agio in gleicher H枚he einen Vorabverlust zugewiesen. ....
7.10. Der nach den vorstehenden Vorschriften zu verteilende Gewinn wird den Gesellschaftern auf ihren Verrechnungskonten zur Entnahme gutgeschrieben, es sei denn, dass die Liquidit盲tslage der Gesellschaft eine Aussch眉ttung nicht zul盲sst.
7.11. Die Gesellschafter haben das Recht, jederzeit positive Salden auf ihren Gesellschafterverrechnungskonten zu entnehmen. 脺ber dar眉ber hinausgehende Entnahmen beschlie脽t die Gesellschafterversammlung gem盲脽 Art. 10.14.8. Aussch眉ttungen k枚nnen w盲hrend der Laufzeit der Finanzierung erst nach einer R眉cklage von mindestens 100.000 DM erfolgen. Abweichungen hiervon k枚nnen nur einstimmig beschlossen werden. .....
Artikel 9. Gesellschafterkonten, Jahresabschluss, Zurechnung, Pr眉fung
9.1. Die Kapitalkonten der Gesellschafter sind Festkonten und bestimmen sich nach den bedungenen Einlagen (Kapitalkonto I). Ihre Salden sind unverzinslich. Nach dem Stand dieser Konten bemessen sich die Gesellschafterrechte der Kommanditisten unter Ber眉cksichtigung der den stillen Gesellschaftern einger盲umten Stimm- und Mitwirkungsrechte.
9.2. Bilanzierte Gewinn- und Verlustanteile werden auf ...