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Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer: Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums
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Leitsatz (amtlich)
1. Eine die Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums ausschlie脽ende Gegenleistung i. S. des 搂 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe b EStG liegt nicht vor, wenn das Stipendium zwar f眉r die Forschung zu einem bestimmten Thema vergeben wird und eine wesentliche 脛nderung dieses Themas zustimmungspflichtig ist, der Stipendiat aber frei an dem Thema arbeiten kann und kein bestimmtes Ergebnis abzuliefern hat.
2. Ebenfalls keine Gegenleistungen in diesem Sinne sind die Verpflichtung zur Anwesenheit an dem Kolleg, das das Stipendium gew盲hrt, zur Teilnahme an Arbeitskreisen mit anderen Stipendiaten, zu einem Vortrag innerhalb dieses Arbeitskreises, zur Erstellung eines Abschlussberichts sowie im Falle von Ver枚ffentlichungen des Forschungsergebnisses zu einem Hinweis auf den Stipendiengeber zur Abgabe von Belegexemplaren.
3. 脺berschreitet das Stipendium das, was zur Erf眉llung der Forschungsaufgabe oder f眉r die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlich ist, ist es insgesamt steuerpflichtig.
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Normenkette
EStG 搂 3 Nr.听44 S. 2, Nr.听44 Satz 3, Nr.听11
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Nachgehend
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einnahmen der Kl盲gerin aus einem Forschungsstipendium des "... Kollegs" (im Folgenden: Kolleg) steuerfrei sind.
Die am ... geborene Kl盲gerin ist ... Sie ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakult盲t der Universit盲t A t盲tig und habilitiert sich dort auf dem Gebiet der ... Im Streitjahr 2009 bezog sie hierf眉r ein monatliches Bruttoeinkommen in H枚he von 鈧 ... (vgl. Gehaltsabrechnung f眉r September 2009, Rechtsbehelfsakten -RbA- Bl. 49).
Das Kolleg ist eine vom Land ..., der B und der Stadt C getragene gemeinn眉tzige Stiftung des b眉rgerlichen Rechts mit Sitz in C. Auf den Inhalt der Satzung vom 18.05./28.10.2009 wird Bezug genommen (Anlage K 2, Finanzgerichtsakten -FGA- Anlagenband).
Die Kl盲gerin bewarb sich mit Schreiben vom ... 2009 (nebst Anlagen; RbA Bl. 23 ff.) f眉r ein Forschungsstipendium des Kollegs im Rahmen des Projekts "...", das ihr f眉r die Dauer vom ... 2009 bis zum ... 2010 gew盲hrt wurde. Die Kl盲gerin schloss mit dem Kolleg am ... 2009 eine Vereinbarung 眉ber ein sog. "Junior-Fellowship", die u. a. folgende Regelungen enthielt:
Vorbemerkung
(...) Stiftungszweck ist die F枚rderung herausragender Forschung. Das Kolleg verfolgt dieses Ziel mit der Einladung hervorragend qualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen im Rahmen zeitlich befristeter Gastaufenthalte (Fellowships) Gelegenheit gegeben wird, Forschungsprojekte eigener Wahl intensiv zu bearbeiten, ohne in dieser Zeit durch umfangreiche Lehrt盲tigkeit und administrative Aufgaben abgelenkt zu werden. Daneben soll das Fellowship Gelegenheit zum ungest枚rten Nachdenken und zum Vorantreiben umfangreicher Publikationsprojekte geben. Ein wesentliches Element der Fellowships ist das Wohnen und Arbeiten im Kolleggeb盲ude, in Gemeinschaft mit anderen Forscherinnen und Forschern, sei es aus der eigenen Disziplin oder aus einem anderen Fachgebiet (...). Die Ergebnisse des Aufenthalts am Kolleg werden auch der Heimatinstitution zu Gute kommen. Das Kolleg leistet diesen Beitrag zur F枚rderung von Wissenschaft und Forschung gerne; es bittet in diesem Zusammenhang aber auch die Heimatinstitution des Fellows um Unterst眉tzung, z.B. in Form einer Beurlaubung des Fellows und einer (zumindest teilweisen) Fortzahlung des Gehalts.
搂 2
Forschungsprojekt im Rahmen des Fellowships
Die Einladung des Kollegs hat die Durchf眉hrung eines wissenschaftlichen Projekts (...) auf der Grundlage des Bewerbungsschreibens bzw. der Nominierung vom 31.03.2009 zum Ziel. Der Fellow kann 眉ber die Durchf眉hrung seines Projekts (...) frei bestimmen. Dem Kolleg sind wesentliche 脛nderungen des Projekts (Fragestellung, Arbeits- und Zeitplan, ...) so schnell wie m枚glich mit einer Begr眉ndung der Notwendigkeit mitzuteilen. Derartige 脛nderungen bed眉rfen der schriftlichen Zustimmung des Rektors. Der Rektor des Kollegs hat keine dar眉ber hinausgehende Weisungsbefugnis gegen眉ber dem Fellow.
搂 3
Teilnahme am wissenschaftlichen Leben im Kolleg, Pr盲senz
Das Kolleg erwartet vom Fellow neben der Arbeit am eigenen Forschungsprojekt eine intensive Beteiligung am Leben im Kolleg. Insbesondere bedeutet dies, dass der Fellow sich am Dialog zwischen seiner und anderen Disziplinen beteiligen und zu diesem Zweck den Kontakt mit den anderen gleichzeitig anwesenden wissenschaftlichen Fellows aktiv suchen soll. Aus diesem Grunde besteht das Kolleg auf Einhaltung der Residenzpflicht. Urlaubs盲hnliche Abwesenheiten von bis zu 2 Werktagen je Kalendermonat werden akzeptiert, desgleichen Reisen zu Vortr盲gen und Konferenzen. Fellows sollten aber nicht 枚fter als zweimal je Kalendermonat ausw盲rtige Vortragsverpflichtungen wahrnehmen. Reisen, die l盲nger als einen Werktag dauern, m眉ssen im Voraus mit der/dem zust盲ndigen wissenschaftlichen Mitarbeiter/in ...