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Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundst眉ckshandel bei st盲dtebaulichem Ver盲u脽erungszwang
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Leitsatz (redaktionell)
- Die Ver盲u脽erung einer Teilfl盲che eines von einer Immobilien-Projektgesellschaft zwecks Bebauung und Vermietung erworbenen Grundst眉cks erf眉llt ungeachtet der darauf gerichteten Verpflichtung aufgrund eines st盲dtebaulichen Vertrags die Tatbestandsmerkmale eines f眉r die erweiterte K眉rzung des Gewerbeertrages sch盲dlichen gewerblichen Grundst眉ckshandels, wenn die Teilfl盲che bereits in unbedingter Ver盲u脽erungsabsicht erworben wurde und durch die nachfolgenden, den Grundst眉ckswert erheblich steigernden Abbruch- und Erschlie脽ungsarbeiten ein Objekt anderer Marktg盲ngigkeit geschaffen wird.
- Die Ver盲u脽erung der Teilfl盲che kann nicht als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundst眉cksverwaltung und- nutzung angesehen werden, wenn angesichts des Umfangs der vorbereitenden Aktivit盲ten und der H枚he des erzielten Ver盲u脽erungspreises die quantitativen Kriterien der 鈥濭eringf眉gigkeit鈥 und der 鈥瀡枚llig untergeordneten Bedeutung鈥 einer k眉rzungsunsch盲dlichen Nebent盲tigkeit nicht erf眉llt sind.
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Normenkette
GewStG 搂 9 Nr. 1 S. 2; EStG 搂 15 Abs. 2
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Gew盲hrung der erweiterten K眉rzung gem. 搂 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) f眉r das Jahr 2017 (Streitjahr).
Die Kl盲gerin ist eine Gesellschaft mit beschr盲nkter Haftung, die mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2013 gegr眉ndet wurde. Sie war urspr眉nglich eine 100%ige Tochtergesellschaft der S. GmbH (nachfolgend 鈥濻. GmbH鈥). Letztere ist als Immobilien-Projektentwicklerin t盲tig und erbringt gegen眉ber ihren Tochtergesellschaften Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilien-Projekten. Dar眉ber hinaus h盲lt, verwaltet und z.T. ver盲u脽ert die S. GmbH Anteile an Projektgesellschaften, zu deren Verm枚gen ausschlie脽lich vermietete Gewerbeimmobilien z盲hlen.
Im Jahr 2012 entwickelte die S. GmbH einen Gesch盲ftsplan zur Nutzung der Grundst眉cke an der U.-stra脽e in C. (im Weiteren 鈥濼.-Areal鈥 genannt). Sie plante, die Grundst眉cke von der T. C. GmbH 眉ber eine neu zu errichtende Tochtergesellschaft zu erwerben, um dort neue Geb盲ude f眉r Logistik und Produktion zu errichten, die langfristig an die W. AG vermietet werden sollten. Die Stadt C. teilte der S. GmbH in mehreren Gespr盲chen mit, dass die Ver盲u脽erung eines Teils des Grundst眉cks an die N. GmbH & Co. KG (nachfolgend 鈥濶.鈥) eine Voraussetzung der Umsetzung des Vorhabens sei. N. verf眉gte 眉ber Gewerbeimmobilien innerhalb desselben Stadtteils von C., die im Rahmen eines st盲dtebaulichen Gesamtkonzepts durch Wohnbebauung ersetzt werden sollten. Die Stadt C. machte die Ver盲u脽erung einer Teilfl盲che an N., die dort neue ...H盲user (eine L.- und eine Z.-Niederlassung) errichten sollte, zur Voraussetzung f眉r die Schaffung des erforderlichen Baurechts und damit mittelbar auch f眉r die Erteilung der Baugenehmigung an die Kl盲gerin. Zur Umsetzung dieses Vorhabens gr眉ndete die S. GmbH in 2013 die Kl盲gerin, die beabsichtigte, das Grundst眉ck zwecks Neubebauung mit Gewerbeimmobilien und deren Vermietung zu erwerben.
Die Kl盲gerin erhielt von der T. C. GmbH am 00.00.2013 ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot zum Erwerb eines Grundst眉cks bestehend aus mehreren Flurst眉cken. Laut Anlage A 鈥濳aufvertrag鈥 des Angebots gingen die Parteien von einer Gr枚脽e der zum Verkauf stehenden Gesamtfl盲che von鈥虏, aufgeteilt auf mehrere Flurst眉cke, aus. F眉r diese Fl盲che wurde ein Kaufpreis i.H.v.鈥︹偓 benannt. Dieses Angebot nahm die Kl盲gerin nicht sofort an. Zur Sicherung des zuk眉nftigen Anspruchs einigten sich die Parteien auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Zus盲tzlich vereinbarten die Parteien die Zahlung eines Optionsentgelts i.H.v.鈥︹偓 zzgl. Umsatzsteuer f眉r jeden angefangenen Monat, solange das Angebot nicht erloschen bzw. widerrufen worden war. Bei Annahme des Angebots durch die Kl盲gerin sollten die geleisteten Optionsentgelte auf den Kaufpreis angerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Unterbreitung des Kaufangebots befand sich das Grundst眉ck in teilbebautem Zustand, einige Geb盲ude waren vermietet, ein Gro脽teil stand indes leer.
Im Jahr 2014 ergaben sich鈥egen die (beabsichtigte) Ansiedlung von W. und daraus resultierenden Folgebelastungen (insbesondere Verkehrsbel盲stigungen durch Schwerlastverkehr)鈥γ刵derungen bez眉glich der urspr眉nglichen 脺berlegungen zur Bebauung des Grundst眉cks. Nunmehr wurde der Bau von Gewerbehallen nur noch bis zu einer Gr枚脽e von ca.鈥虏 als genehmigungsf盲hig erachtet und W. nahm in der Folge Abstand von einer Anmietung von Geb盲uden auf dem Areal.
Nachdem das Projekt somit nicht mehr in seiner urspr眉nglichen Form weiterverfolgt werden konnte, wurde es zun盲chst f眉r zwei Jahre zur眉ckgestellt. Die Tochter des Gesch盲ftsf眉hrers der Kl盲gerin, Frau F., erwarb am 26.07.2016 die Mehrheit der Anteile (85 %) an der Kl盲gerin von der S. GmbH und verfolgte das Projekt - nunmehr im Rahmen einer kleinteiligeren Herangehensweise - weiter.
Das Ge...