听
Entscheidungsstichwort (Thema)
Bauabzugsteuer: Zu sogenannten Fertigungsstra脽en in Werkhallen von Automobilherstellern geh枚rende Roboter, Bedienpulte und Schaltschr盲nke keine Bauwerke im Sinne des 搂 48 Abs. 1 Satz 3 EStG. Verkabelung und Kabelrinnenmontage f眉r Roboter keine Bauleistungen im Sinne des 搂 48 Abs. 1 Satz 3 EStG. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: III R 44/22)
听
Leitsatz (redaktionell)
1. Der gesetzlich nicht geregelte Begriff des 鈥濨auwerks鈥 im Sinne des 搂 48 Abs. 1 Satz 3 EStG ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Geb盲ude oder allgemein unbewegliche Wirtschaftsg眉ter, sondern vielmehr auch Scheinbestandteile im Sinne des 搂 95 BGB und Betriebsvorrichtungen im Sinne des 搂 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG sowie technische Anlagen.
2. Bestehen die 鈥 jeweils vor眉bergehend f眉r einen zwei- bis dreij盲hrigen Produktionszyklus aufgebauten und anschlie脽end wieder vollst盲ndig abgebauten 鈥 sogenannten automatisierten Fertigungsstra脽en in Werkhallen von Automobilherstellern aus zahlreichen Fertigungsrobotern, Schaltk盲sten, Bedienpulten und L眉ftungs- und Reinigungsanlagen und programmiert ein in der Automobilindustrie t盲tiges Unternehmen die von anderen Unternehmen gelieferten Fertigungsroboter zur Produktion von Automobilen, so stellen nur die Werkhallen, nicht jedoch die Roboter, Schaltschr盲nke oder Bedienungspulte in den Fertigungsstra脽en Bauwerke im Sinne des 搂 48 Abs. 1 Satz 3 EStG dar.
3. Erbringt ein Subunternehmer des mit der Programmierung der Roboter beauftragten Unternehmens die weit 眉berwiegend aus Verkabelungsarbeiten und geringf眉gig aus Kabelrinnenmontagen bestehenden Arbeiten zur Verlegung der f眉r die Stromzufuhr und Steuerung der Roboter ben枚tigten Kabel, so stellen diese Arbeiten keine Bauleistungen im Sinne des 搂 48 Abs. 1 Satz 3 EStG im Hinblick auf die einzig als Bauwerk zu qualifizierenden Werkhallen dar.
听
Normenkette
EStG 搂 48 Abs. 1 S. 3; BGB 搂 95; BewG 搂 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
听
Tenor
Die Festsetzung des Steuerabzugs f眉r Bauleistungen im Sinne des 搂搂 48 ff. EStG f眉r die Monate Mai 2010 bis August 2014 sowie Oktober 2014 bis September 2015 und November 2015 durch Steueranmeldung vom 22. Mai 2017, beim Finanzamt eingegangen am 23. Mai 2017, und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2019 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl盲ufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H枚he des Kostenerstattungsanspruchs der Kl盲gerin abwenden, wenn nicht die Kl盲gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben H枚he leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Die Zuziehung eines Bevollm盲chtigten zum Vorverfahren wird f眉r notwendig erkl盲rt.
听
Tatbestand
Die Beteiligten streiten dar眉ber, ob die Kl盲gerin von der B鈥 d.o.o., einer Gesellschaft slowenischen Rechts, in den Zeitr盲umen Mai 2010 bis August 2014, Oktober 2014 bis September 2015 und November 2015 Bauleistungen im Sinne von 搂搂 48 ff. des Einkommensteuergesetzes 鈥 EStG 鈥 empfangen hatte und deshalb verpflichtet war, Bauabzugsteuer in H枚he von 15 % der 鈥 der H枚he nach zwischen den Beteiligten unstreitigen 鈥 Gegenleistung einzubehalten sowie an den Beklagten abzuf眉hren.
Die Kl盲gerin ist in der Automobilindustrie t盲tig. Sie programmiert die von anderen Unternehmen in die Werkhallen von Automobilherstellern gestellten Fertigungsroboter (nachfolgend: die Roboter) zur Produktion von Automobilen. U.a. zur Verlegung der f眉r die Stromzufuhr und Steuerung der Roboter ben枚tigten Kabel bedient sich die Kl盲gerin verschiedener Subunternehmen. Eines dieser Subunternehmen war im Streitzeitraum die B鈥 d.o.o., die ihre T盲tigkeiten auf der Grundlage diverser Werkvertr盲ge mit der Kl盲gerin erbrachte und die zu keinem Zeitpunkt 眉ber eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem盲脽 搂 48b EStG 惫别谤蹿眉驳迟别.
Erf眉llungs- und Ausf眉hrungsorte der Leistungen der Kl盲gerin und der Subunternehmen waren massiv erbaute Werkhallen der verschiedenen Automobilhersteller, die typischerweise etwa 6 ha Grundfl盲che und etwa 15 m H枚he aufwiesen, Flachd盲cher hatten und mit einem industriegeeigneten Estrichfu脽boden ausgestattet waren (nachfolgend: die Werkhallen). Die Werkhallen befanden sich verteilt auf ganz Deutschland.
Aufgrund der durchschnittlich nur zwei bis drei Jahre dauernden Automobilmodellzyklen bei den Auftraggebern der Kl盲gerin, zu denen im Streitzeitraum etwa Daimler, Audi und Opel geh枚rten, wurden die Produktionsanlagen f眉r die Automobilmodelle in den Werkhallen zyklisch vollst盲ndig auf- und wieder abgebaut. Zwischen dem Abbau der alten Produktionsanlagen f眉r das abgel枚ste Automobilmodell und dem Aufbau der neuen Produktionsanlagen f眉r das neue Automobilmodell wurden die Werkhallen in der Regel vollst盲ndig leerger盲umt.
Die Produktionsanlagen in diesen Werkhallen bestanden typischerweise aus sog. automatisierten Fertigungsstra脽en, bestehend aus zahlreichen Robotern, Schaltk盲sten, Bedien-Pulten und L眉ftungs- und Reinigungsanlagen. All ...