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Entscheidungsstichwort (Thema)
F枚rderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverf眉gungstellen einer Petitionsplattform. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: V R 28/23)
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Leitsatz (redaktionell)
1. Eine allgemeine F枚rderung des demokratischen Staatswesens ist nur gegeben, wenn sich eine K枚rperschaft umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befasst und diese objektiv und neutral w眉rdigt. Die Vereinigung muss sich aber nicht umfassend mit demokratischen Grundprinzipien befassen, vielmehr gen眉gen auch Schwerpunktbildungen in deren Bereich.
2. Zur F枚rderung des demokratischen Staatswesens geh枚rt insbesondere die F枚rderung der Aus眉bung der grundgesetzlich verb眉rgten Grundrechte, wie im Streitfall der Meinungsfreiheit, sowie die F枚rderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.
3. Im Streitfall beurteilte das FG das Zurverf眉gungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern erm枚glicht, 鈥濸etitionen鈥 zu erstellen und elektronisch 鈥瀦u unterzeichnen鈥, um verschiedene soziale Anliegen zu f枚rdern, als F枚rderung des demokratischen Staatswesens. 鈥濸etitionen鈥 k枚nnen nicht nur solche nach Art. 17 GG sein.
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Normenkette
AO 搂 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24; KStG 搂 5 Abs. 1 Nr. 9; GG Art. 17
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Tenor
Der Bescheid f眉r 2016 眉ber K枚rperschaftsteuer sowie der Bescheid f眉r 2017 眉ber K枚rperschaftsteuer, jeweils vom 24. Februar 2021, in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. November 2022 wird dahingehend ge盲ndert, dass der Kl盲ger als gemeinn眉tzige K枚rperschaft anerkannt und von der K枚rperschaftsteuer gem盲脽 搂 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit wird.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Hinzuziehung eines Bevollm盲chtigten im Vorverfahren wird f眉r notwendig erkl盲rt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl盲ufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H枚he der erstattungsf盲higen Kosten abwenden, wenn nicht der Kl盲ger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser H枚he leistet.
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Gemeinn眉tzigkeit des Kl盲gers in den Jahren 2016 und 2017.
Der Kl盲ger wurde am [鈥 als B鈥 e.V. gegr眉ndet. [鈥 Nach 搂 2 Abs. 1 der Satzung verfolgt der Kl盲ger ausschlie脽lich und unmittelbar gemeinn眉tzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung -AO-. Nach 搂 2 Abs. 2 der Satzung ist Zweck des Vereins die F枚rderung des demokratischen Staatswesens; er befasst sich hierbei umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien und w眉rdigt diese objektiv und neutral [鈥 und f枚rdert in parteipolitisch neutraler Weise auf der Grundlage der Normen und Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie politische Wahrnehmungsf盲higkeit und politisches Verantwortungsbewusstsein [鈥. Der Satzungszweck wird nach [鈥 der Satzung vor allem verwirklicht durch die Nutzung und Entwicklung der M枚glichkeiten des Internets als Medium, die Organisation und Durchf眉hrung von politischen Diskussionen, Veranstaltungen und Online-Petitionen, von Kampagnen und als Instrument zur politischen Beteiligung von B眉rgern sowie der Mitwirkung an der Entwicklung von politisch gewollten Vorschl盲gen und Gesetzentw眉rfen. Nach [鈥 der Satzung ist der Kl盲ger parteipolitisch neutral und verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne einer einseitigen Beeinflussung oder F枚rderung einzelner Parteien. F眉r die weiteren Einzelheiten der Satzung 鈥 die im Streitzeitraum unver盲ndert blieb 鈥 nimmt das Gericht Bezug auf die Satzungskopie (Blatt 2 ff. der Vertragsakte des Beklagten).
Der Beklagte stellte am 26. Oktober 2016 die satzungsm盲脽igen Voraussetzungen nach 搂搂 51, 59, 60 und 61 AO gem. 搂 60a Abs. 1 AO fest.
Mit K枚rperschaftsteuererkl盲rung f眉r 2016 und 2017 vom 05. Februar 2019 begehrte der Kl盲ger die Steuerbefreiung nach 搂 5 Abs. 1 Nr. 9 K枚rperschaftsteuergesetz -KStG-. Er gab an, keinen wirtschaftlichen Gesch盲ftsbetrieb zu unterhalten. Der Erkl盲rung war der [T盲tigkeitsbericht 2017] beigef眉gt, der sich auch auf das Rumpfjahr 2016 bezog. Hiernach erzielte der Kl盲ger u.a. Einzelspenden (鈥 EUR) und F枚rderbeitr盲ge (鈥 EUR) als Einnahmen. Der Kl盲ger unterst眉tzte nach seinen eigenen Angaben (Seite 7 des Berichts) 鈥瀖it der leistungsf盲higen E鈥-Internetplattform und [seiner] Kampagnenexpertise [鈥 engagierte Menschen, damit sie sich schnell, einfach und zu jedem Zeitpunkt einmischen und untereinander vernetzen k枚nnen.鈥 Zudem gab der Kl盲ger an, ein unabh盲ngiger Verein zu sein und eine Lizenzvereinbarung mit dem internationalen Sozialunternehmen B鈥 zu haben (Seite 24 des Berichts).
E鈥 ist eine Internetplattform, die es den Nutzern erm枚glicht, 鈥濸etitionen鈥 zu erstellen und elektronisch 鈥瀦u unterzeichnen鈥, um verschiedene soziale Anliegen zu f枚rdern. Die Internetseite wird seit 2007 durch die 鈥濩鈥 PBC鈥 (im Weiteren 鈥濸BC鈥) einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in D鈥 (USA) betrieben. Die Rechtsform PBC steht f眉r eine Public Benefit Corporation nach dem Recht des Bundesstaates Delaware. Es handelt sich um eine K枚rperschaft, die neben dem Gewinn auch positive Auswirkungen auf die ...