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Entscheidungsstichwort (Thema)
Beweislast f眉r das Vorliegen einer verdeckten Gewinnaussch眉ttung. Gesellschafter-Verrechnungskonto. ungekl盲rte Verm枚genszuw盲chse beim Gesellschafter-Gesch盲ftsf眉hrer
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Leitsatz (redaktionell)
1. Das Finanzamt tr盲gt die Beweislast (objektive Feststellungslast) f眉r das Vorliegen einer verdeckten Gewinnaussch眉ttung.
2. Bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter, welches vergleichbar mit einem Girokonto bei einer Bank gef眉hrt wird. Aus hohen Bar-R眉ckf眉hrungen auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto kann jedoch regelm盲脽ig nicht gefolgert werden, dass die Kapitalgesellschaft zus盲tzliche Betriebseinnahmen in H枚he der R眉ckf眉hrungen erzielt hat.
3. Die fehlende Aufkl盲rung der Herkunft von beim Gesellschafter-Gesch盲ftsf眉hrer festgestellten ungekl盲rten Verm枚genszuw盲chsen kann regelm盲脽ig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen f眉hren.
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Normenkette
KStG 搂 8 Abs. 3 S. 2
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Tenor
1. Die Bescheide des Beklagten f眉r die Insolvenzschuldnerin 眉ber K枚rperschaftsteuer und Solidarit盲tszuschlag f眉r die Jahre 2007 bis 2014, die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach 搂 27 Abs. 2 und 搂 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zum 31. Dezember 2007 bis 31. Dezember 2014, die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur K枚rperschaftsteuer auf 31. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2013, den Gewerbesteuermessbetrag f眉r die Erhebungszeitr盲ume 2008 bis 2013, die gesonderte Feststellung des vortragsf盲higen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2013, allesamt vom 19. Juli 2016 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Juli 2021, werden dahingehend ge盲ndert, dass die Gewinnerh枚hungen basierend auf den Feststellungen der Steuerfahndung im Bericht vom XX.XX.XXXX nicht angesetzt werden. Die Berechnung der ge盲nderten Steuerfestsetzungen und Steuerfeststellungen wird dem Beklagten 眉bertragen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl盲ufig vollstreckbar. Erm枚glicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, hat der Kl盲ger in H枚he des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruches Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zur H枚he von 1.500 EUR kann der Beklagte der vorl盲ufigen Vollstreckung widersprechen, wenn der Kl盲ger nicht zuvor in H枚he des vollstreckbaren Kostenanspruchs Sicherheit geleistet hat.
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Tatbestand
Streitig ist, ob eine verdeckte Gewinnaussch眉ttung (vGA) vorliegt.
Der Kl盲ger ist durch Beschluss des Amtsgerichts XY vom XX.XX.XXXX zum Insolvenzverwalter 眉ber das Verm枚gen der Insolvenzschuldnerin bestellt worden.
Die Insolvenzschuldnerin wurde am XX.XX.XXXX gegr眉ndet. Gegenstand des Unternehmens ist (鈥).
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Ab XX.XX.XXXX erhielt B Arbeitslohn von der Firma C GmbH, welche unter der Wohnanschrift des B (鈥tra脽e 1, XY) ihren Sitz hat. Die C GmbH organisiert (鈥). B ist nach Aktenlage weder Gesch盲ftsf眉hrer noch Gesellschafter dieser Firma. Einzige nennenswerte versteuerte Einkunftsquelle des B war Arbeitslohn als Gesch盲ftsf眉hrer bzw. Arbeitnehmer der genannten Firmen.
Aufgrund einer am XX.XX.XXXX eingegangen Anzeige, in welcher B beschuldigt wurde, Einnahmen pers枚nlich und zu Gunsten der Insolvenzschuldnerin nicht der Besteuerung unterworfen zu haben und dadurch aus unversteuerten Mitteln betr盲chtliches in- und ausl盲ndisches Verm枚gen angeh盲uft zu haben, nahm die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts YY Ermittlungen auf. Die Feststellungen sind im Bericht der Steuerfahndungsstelle vom XX.XX.XXXX festgehalten.
Die Auswertung der betrieblichen Buchungsunterlagen und der betrieblichen und privaten Bankkonten des B durch die Steuerfahndungsstelle ergab, dass sich die Aufwendungen f眉r den privaten Lebensunterhalt und die versteuerten Eink眉nfte nicht decken. Die privaten Aufwendungen, die 眉ber die betrieblichen Konten der Insolvenzschuldnerin verbucht wurden, betrugen in den Streitjahren XXX EUR (siehe S. 7 des Berichts der Steuerfahndung vom XX.XX.XXXX). Gleichzeitig hat der Gesch盲ftsf眉hrer seine Verbindlichkeiten gegen眉ber der Insolvenzschuldnerin in H枚he von XXX EUR getilgt, davon XXX EUR in bar. Neben der Tilgung seiner Schulden gegen眉ber der Insolvenzschuldnerin, zahlte B noch erhebliche Betr盲ge in bar auf seine privaten Konten ein, so dass er in den Streitjahren 眉ber ein Barverm枚gen von mindestens XXX EUR verf眉gte (siehe Auflistung auf S. 8 des Berichts der Steuerfahndungsstelle vom XX.XX.XXXX).
Den pers枚nlichen Steuererkl盲rungen des B der Jahre 2008 bis 2014 l盲sst sich entnehmen, dass dieser lediglich Arbeitslohn als Gesch盲ftsf眉hrer bzw. Arbeitnehmer der oben genannten Firmen versteuerte. Der durchschnittliche Arbeitslohn belief sich in diesem Zeitraum auf ca. XXX EUR j盲hrlich (siehe Auflistung auf S. 8 des Berichts der Steuerfahndungsstelle vom XX.XX.XXXX).
Die Ste...