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Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuer-Verg眉tungsverfahren, Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung, Begriff des Sitzes der wirtschaftlichen T盲tigkeit
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Leitsatz (amtlich)
1. Die Art. 3 Buchst. b und 9 Abs. 2 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ans盲ssige Steuerpflichtige sind dahin auszulegen, dass eine dem Muster in Anhang B dieser Richtlinie entsprechende Bescheinigung grunds盲tzlich die Vermutung begr眉ndet, dass der Betreffende nicht nur in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die genannte Bescheinigung ausgestellt hat, mehrwertsteuerpflichtig ist, sondern dass er dort auch ans盲ssig ist.
Diese Bestimmungen bedeuten allerdings nicht, dass es der Steuerverwaltung des Staates, in dem die Erstattung der Vorsteuer beantragt wird, verwehrt w盲re, sich bei Zweifeln an der wirtschaftlichen Realit盲t des Sitzes, dessen Anschrift in dieser Bescheinigung angegeben ist, zu vergewissern, ob diese Realit盲t tats盲chlich gegeben ist, indem sie auf die Verwaltungsma脽nahmen zur眉ckgreift, die die Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer hierzu vorsieht.
2. Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ans盲ssige Steuerpflichtige ist dahin auszulegen, dass der Sitz der wirtschaftlichen T盲tigkeit einer Gesellschaft der Ort ist, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden.
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Normenkette
EWGRL 1072/79 Art. 3 Buchst. b; EWGRL 560/86 Art. 1 Nr. 1
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Beteiligte
Bundeszentralamt f眉r Steuern |
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Verfahrensgang
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Tatbestand
鈥濻别肠丑蝉迟别 Mehrwertsteuerrichtlinie 鈥 Art. 17 Abs. 3 und 4 鈥 Erstattung der Mehrwertsteuer 鈥 Achte Mehrwertsteuerrichtlinie 鈥 Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ans盲ssige Steuerpflichtige 鈥 Art. 3 Buchst. b und 9 Abs. 2 鈥 Anhang B 鈥 Bescheinigung 眉ber die Steuerpflichtigeneigenschaft 鈥 Rechtliche Bedeutung 鈥 Dreizehnte Mehrwertsteuerrichtlinie 鈥 Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ans盲ssige Steuerpflichtige 鈥 Art. 1 Nr. 1 鈥 Begriff des Sitzes der wirtschaftlichen T盲tigkeit鈥
In der Rechtssache C-73/06
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Finanzgericht K枚ln (Deutschland) mit Entscheidung vom 19. Januar 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 8. Februar 2006, in dem Verfahren
Planzer Luxembourg S脿rl
gegen
Bundeszentralamt f眉r Steuern
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DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpr盲sidenten K. Lenaerts (Berichterstatter), des Richters E. Juh谩sz, der Richterin R. Silva de Lapuerta sowie der Richter J. Malenovsk媒 und T. von Danwitz,
Generalanw盲ltin: V. Trstenjak,
Kanzler: R. Grass,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Ber眉cksichtigung der Erkl盲rungen
鈥 der Planzer Luxembourg S脿rl, vertreten durch Steuerberater P. Widdau,
鈥 der deutschen Regierung, vertreten durch M. Lumma und U. Forsthoff als Bevollm盲chtigte,
鈥 der franz枚sischen Regierung, vertreten durch G. de Bergues und J.-C. Gracia als Bevollm盲chtigte,
鈥 der italienischen Regierung, vertreten durch I. M. Braguglia als Bevollm盲chtigten im Beistand von S. Fiorentino, avvocato dello Stato,
鈥 der luxemburgischen Regierung, vertreten durch S. Schreiner als Bevollm盲chtigten,
鈥 der Kommission der Europ盲ischen Gemeinschaften, vertreten durch D. Triantafyllou als Bevollm盲chtigten,
nach Anh枚rung der Schlussantr盲ge der Generalanw盲ltin in der Sitzung vom 19. April 2007
folgendes
Urteil
1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 3 Buchst. b und 9 Abs. 2 sowie von Anhang B der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ans盲ssige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S. 11, im Folgenden: Achte Richtlinie) und von Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 眉ber die Umsatzsteuern 鈥 Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ans盲ssige Steuerpflichtige (ABl. L 326, S. 40, im Folgenden: Dreizehnte Richtlinie).
2
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Planzer Luxembourg S脿rl, einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts, und dem Bundeszentralamt f眉r Steuern (im Folgenden: Bundeszentralamt) wegen dessen Ablehnung von Antr盲gen auf Erstattung der Mehrwertsteuer, die dieses Unternehmen im Rahmen von Kraftstofflieferungen in Deutschland entrichtet hat.
Rechtlicher Ra...