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Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschr盲nkte Steuerpflicht, gemeinn眉tzige Stiftung, Vermietungseink眉nfte im Inland, Steuerbefreiung, Verbot der Ungleichbehandlung im Vergleich zu Inlandsans盲ssigen, Deutschland
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Leitsatz (amtlich)
Artikel 73b EG-Vertrag in Verbindung mit Artikel 73d EG-Vertrag ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat, der Vermietungseink眉nfte, die als gemeinn眉tzig anerkannte grunds盲tzlich unbeschr盲nkt steuerpflichtige Stiftungen im Inland erzielen, von der K枚rperschaftsteuer befreit, wenn diese Stiftungen in diesem Staat niedergelassen sind, die gleiche Befreiung f眉r entsprechende Eink眉nfte aber einer als gemeinn眉tzig anerkannten Stiftung des privaten Rechts, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, verweigert, weil diese im Inland nur beschr盲nkt steuerpflichtig ist.
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Normenkette
EGVtr Art.听73b, 73d
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Beteiligte
Centro di Musicologia Walter Stauffer |
Centro di Musicologia Walter Stauffer |
Finanzamt M眉nchen f眉r K枚rperschaften |
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Verfahrensgang
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Tatbestand
鈥濬reier Kapitalverkehr 鈥 K枚rperschaftsteuer 鈥 Steuerbefreiung von Vermietungseink眉nften 鈥 Wohnsitzvoraussetzung 鈥 Als gemeinn眉tzig anerkannte privatrechtliche Stiftung鈥
In der Rechtssache C-386/04
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Bundesfinanzhof (Deutschland) mit Beschluss vom 14. Juli 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 8. September 2004, in dem Verfahren
Centro di Musicologia Walter Stauffer
gegen
Finanzamt M眉nchen f眉r K枚rperschaften
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DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpr盲sidenten A. Rosas sowie der Richter J. Malenovsk媒, S. von Bahr, A. Borg Barthet und U. L玫hmus (Berichterstatter),
Generalanw盲ltin: C. Stix-Hackl,
Kanzler: M. Ferreira, Hauptverwaltungsr盲tin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die m眉ndliche Verhandlung vom 13. Oktober 2005,
unter Ber眉cksichtigung der Erkl盲rungen:
鈥 des Centro di Musicologia Walter Stauffer, vertreten durch O. Th枚mmes, Rechtsanwalt,
鈥 des Finanzamts M眉nchen f眉r K枚rperschaften, vertreten durch C. Anneser und K. Schmid als Bevollm盲chtigte,
鈥 der deutschen Regierung, vertreten durch A. Tiemann und U. Forsthoff als Bevollm盲chtigte,
鈥 Irlands, vertreten durch D. O鈥橦agan als Bevollm盲chtigten, sowie D. Moloney, BL, und K. Maguire, BL,
鈥 der italienischen Regierung, vertreten durch I. M. Braguglia als Bevollm盲chtigten, im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato,
鈥 der Regierung des Vereinigten K枚nigreichs, vertreten durch C. White als Bevollm盲chtigte, im Beistand von R. Hill, Barrister,
鈥 der Kommission der Europ盲ischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Gross und R. Lyal als Bevollm盲chtigte,
nach Anh枚rung der Schlussantr盲ge des Generalanwalts in der Sitzung vom 15. Dezember 2005
folgendes
Urteil
1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 52 EG-Vertrag (nach 脛nderung jetzt Artikel 43 EG), 58 EG-Vertrag (jetzt Artikel 48 EG), Artikel 59 EG-Vertrag (nach 脛nderung jetzt Artikel 49 EG), 66 EG-Vertrag (jetzt Artikel 55 EG) und 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG).
2
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Centro di Musicologia Walter Stauffer, einer Stiftung italienischen Rechts (im Folgenden: Stiftung), und dem Finanzamt M眉nchen f眉r K枚rperschaften (im Folgenden: Finanzamt) 眉ber die Unterwerfung bestimmter Eink眉nfte unter die K枚rperschaftsteuer f眉r das Jahr 1997.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinschaftsrecht
3
In Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchf眉hrung von Artikel 67 des Vertrages [aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam] (ABl. L 178, S. 5), der die 脺berschrift 鈥濶omenklatur f眉r den Kapitalverkehr gem盲脽 Artikel 1 der Richtlinie鈥 tr盲gt, hei脽t es in der Einleitung:
鈥濱n dieser Nomenklatur werden die Kapitalbewegungen nach der 枚konomischen Natur der Verm枚genswerte und Verbindlichkeiten, ausgedr眉ckt in Landesw盲hrung oder in Fremdw盲hrungen, gegliedert.
Der in dieser Nomenklatur genannte Kapitalverkehr umfasst;
鈥 alle f眉r die Durchf眉hrung des Kapitalverkehrs erforderlichen Gesch盲fte: Abschluss und Ausf眉hrung der Transaktion und damit zusammenh盲ngende Transferzahlungen. Die Transaktion erfolgt im Allgemeinen zwischen Gebietsans盲ssigen verschiedener Mitgliedstaaten; es kommt jedoch vor, dass bestimmte Kapitalbewegungen von einer einzigen Person f眉r eigene Rechnung get盲tigt werden (beispielsweise Verm枚genstransfers von Auswanderern);
鈥 die von nat眉rlichen oder juristischen Personen get盲tigten Gesch盲fte 鈥;
鈥 den Zugang des Marktteilnehmers zu allen Finanzverfahren, die auf dem f眉r die Durchf眉hrung des Gesch盲fts in Anspruch genommenen Markt zur Verf眉gung stehen. Beispielsweise umfasst der Begriff des Erwerbs von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten nicht nur die Kassagesch盲fte, sondern alle zur Verf眉gung stehenden Gesch盲ftsformen, wie Termingesch盲fte, Optionsgesch盲fte oder Gesch盲fte mit Optionsscheinen, Tauschgesch盲fte gegen andere Verm枚genswerte usw. 鈥;
鈥 die Liquidation od...