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Leitsatz (amtlich)
Der beschr盲nkte Betriebsausgabenabzug f眉r Fahrten zwischen Wohnung und Betriebst盲tte greift auch dann ein, wenn sich zwar in der Wohnung eine weitere Betriebst盲tte befindet, dieser Teil der Wohnung von der 眉brigen Wohnung aber baulich nicht getrennt ist und keine in sich geschlossene Einheit bildet.
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Normenkette
EStG 1975 搂听4 Abs. 5 Nr. 6, 搂听9 Abs. 1 Nr. 4
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Verfahrensgang
Nieders盲chsisches FG (Entscheidung vom 09.03.1983; Aktenzeichen IV 303/82) |
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Tatbestand
Der Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger) betrieb eine gewerbliche Zimmervermietung in gemieteten R盲umen in A, L-Stra脽e. Er wohnte mit seiner Familie in einem Einfamilienhaus in A, R-Weg. Hier unterhielt er in einem Teil seines Wohnzimmers eine B眉roecke mit Schreibtisch und Aktenschrank, wo er s盲mtliche f眉r den Betrieb anfallenden B眉roarbeiten erledigte. Die Gesch盲ftsunterlagen befanden sich hier. In der L-Stra脽e fehlte es an geeigneten R盲umlichkeiten f眉r diese Zwecke.
Der Kl盲ger fuhr t盲glich mindestens einmal mit seinem Kraftfahrzeug (Kfz) zur L-Stra脽e. Die Kfz-Kosten verbuchte er in voller H枚he als Betriebsausgaben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ging nach einer Betriebspr眉fung davon aus, da脽 die Fahrten zur L-Stra脽e Fahrten zwischen Wohnung und Betriebst盲tte seien und daher gem盲脽 搂 4 Abs.5 Nr.6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1975 nur im Ausma脽 des 搂 9 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG abzugsf盲hig seien. Die Betriebsausgaben wurden demgem盲脽 in den vorbehaltlosen Einkommensteuerbescheiden f眉r 1977 und 1978 und in dem erstmaligen Einkommensteuerbescheid f眉r 1979 um entsprechende Betr盲ge gek眉rzt. Der Einspruch blieb erfolglos.
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1983, 596 ver枚ffentlicht worden ist, wies die Klage ab.
Hiergegen richtet sich die Revision des Kl盲gers. Er macht geltend: Sein regelm盲脽iger t盲glicher Betriebsablauf bestehe darin, da脽 er nach dem Fr眉hst眉ck zun盲chst in der B眉roecke (kaufm盲nnische Betriebst盲tte) t盲tig werde, sich anschlie脽end bis zum Nachmittag in der L-Stra脽e aufhalte und anschlie脽end bis zum Feierabend erneut in der kaufm盲nnischen Betriebst盲tte t盲tig sei. Er verlasse sonach eine Betriebst盲tte, wenn er zur L-Stra脽e fahre, und kehre von dort wieder zu einer Betriebst盲tte zur眉ck. Seine B眉rot盲tigkeit sei erheblich.
Der Kl盲ger beantragt, die Vorentscheidung, die Bescheide vom 3.M盲rz 1982 und die Einspruchsentscheidung vom 17.Mai 1982 aufzuheben und die Einkommensteuer herabzusetzen.
Das FA beantragt, die Revision zur眉ckzuweisen.
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Die Revision ist unbegr眉ndet.
Nach 搂 4 Abs.5 Nr.6 EStG d眉rfen Aufwendungen (Betriebsausgaben) f眉r Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebst盲tte den Gewinn nicht mindern, soweit sie die sich in entsprechender Anwendung von 搂 9 Abs.1 Nr.4 EStG ergebenden Betr盲ge 眉bersteigen. 搂 9 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG beschr盲nkt den Abzug von Aufwendungen (Werbungskosten) bei Arbeitnehmern f眉r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte mit dem eigenen Kfz auf 0,36 DM f眉r jeden km, den die Wohnung von der Arbeitsst盲tte entfernt liegt. 搂 4 Abs.5 Nr.6 EStG soll --wie schon der vorangehende 搂 4 Abs.5 Satz 3 EStG 1967-- eine Gleichbehandlung der Aufwendungen f眉r Fahrten zwischen Wohnung und Betriebst盲tte (Arbeitsst盲tte) bei der Ermittlung der Gewinneink眉nfte und der 脺berschu脽eink眉nfte sicherstellen (BTDrucks 7/1470 S.250; s.a. Beschlu脽 des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2.Oktober 1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58, 70).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat schon unter der Geltung des 搂 4 Abs.5 Satz 3 EStG 1967 den 搂 9 Abs.1 Nr.4 EStG in der Weise entsprechend angewandt, da脽 f眉r Betriebsinhaber an die Stelle der Arbeitsst盲tte die Betriebst盲tte tritt. 搂 4 Abs.5 Nr.6 EStG 1975 spricht ausdr眉cklich von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebst盲tte. Die Rechtsprechung des BFH hat hieraus hergeleitet, da脽 ein unbeschr盲nkter Betriebsausgabenabzug f眉r Fahrtkosten Platz greife, die dem Betriebsinhaber bei Fahrten von Betriebst盲tte zu Betriebst盲tte innerhalb des Unternehmens entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn sich eine Betriebst盲tte und die Wohnung auf demselben Grundst眉ck befinden (BFH-Urteile vom 31.Mai 1978 I R 69/76, BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564, und vom 29.M盲rz 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, 198 f., BStBl II 1979, 700).
In den vom BFH entschiedenen F盲llen wurden auf den Wohngrundst眉cken Betriebst盲tten unterhalten, die au脽er der Gesch盲ftsleitung eine Produktionsst盲tte (BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564) und ein Ingenieurb眉ro aufwiesen (BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700); die Betriebst盲tten befanden sich zwar mit der Wohnung auf demselben Grundst眉ck oder in demselben Geb盲ude, jedoch von der Wohnung r盲umlich getrennt. Ist die Betriebst盲tte hingegen nur ein Teil der Wohnung, der baulich nicht getrennt ist und keine in sich geschlossene Einheit bildet, und gibt die Wohnung dem Ganzen das Gepr盲ge, kann nicht mehr davon gesprochen werden, da脽 der Steuerpflichtige die ausw盲rtige Betriebst盲tte von seiner in der Wohnung befindlichen Betriebst盲tte aufsucht, Ausgangs- und Endpunkt seiner Fahrten ist vielmehr die Wohnung (vgl. auch Beschlu脽 des FG Hamburg vom 9.Februar 1981 V 4/81, EFG 1982, 120; Urteil des FG des Saarlandes vom 7.Oktober 1983 II 466/80, EFG 1984, 112; ferner Seitrich, Finanz-Rundschau --FR-- 1985, 91, und Abschn.20a Abs.3 Satz 10 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1984).
Danach hat das FG zu Recht die Kfz-Kosten f眉r die Fahrten zur L-Stra脽e nur beschr盲nkt zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. Die B眉roecke im Einfamilienhaus des Kl盲gers ist zwar eine Betriebst盲tte, weil sie die St盲tte der Gesch盲ftsleitung ist (搂 12 Satz 2 Nr.1 der Abgabenordnung --AO 1977--). Sie ist jedoch in die Wohnung (sonstiges Einfamilienhaus) eingegliedert und ihr gegen眉ber von untergeordneter Bedeutung. Gleichviel, ob die Fahrten zur L-Stra脽e zeitlich von B眉rot盲tigkeiten des Kl盲gers eingerahmt werden, ist Ausgangs- und Endpunkt der Fahrten die Wohnung. Unentschieden bleiben kann, ob eine dem h盲uslichen Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers vergleichbare Betriebst盲tte stets von untergeordneter Bedeutung im Verh盲ltnis zur Wohnung ist. Dies gilt jedenfalls f眉r den hier gegebenen Fall, da脽 die Betriebst盲tte lediglich Teil des Wohnzimmers ist.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 61366 |
BStBl II 1986, 744 |
BFHE 147, 169 |
BFHE 1987, 169 |
DB 1986, 2311-2312 |
HFR 1986, 575-576 (ST) |