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Entscheidungsstichwort (Thema)
Weitr盲umiges T盲tigkeitsgebiet. vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fl盲che
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Leitsatz (amtlich)
Ein T盲tigwerden in einem weitr盲umigen T盲tigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fl盲che und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (搂 15 AktG) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszu眉ben hat.
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Normenkette
EStG 搂 9 Abs.听1 S. 3 Nr. 4a S盲tze听3-4, Abs.听4; AktG 搂 15
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Verfahrensgang
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Tenor
Auf die Revision der Kl盲ger werden das Urteil des Nieders盲chsischen Finanzgerichts vom 03.02.2021 - 4 K 11006/17 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 02.12.2016 aufgehoben.
Der Einkommensteuerbescheid f眉r 2015 vom 16.08.2016 wird dahin ge盲ndert, dass weitere Werbungskosten bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus nichtselbst盲ndiger Arbeit in H枚he von 949 鈧 ber眉cksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten 眉bertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
I. Streitig ist die steuerliche Ber眉cksichtigung von Fahrtkosten eines Hafenarbeiters, der im Rahmen der Arbeitnehmer眉berlassung bei verschiedenen Hafeneinzelbetrieben im Hamburger Hafen t盲tig ist.
Rz. 2
Die Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger) wurden f眉r das Streitjahr (2015) als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Rz. 3
Der Kl盲ger war bei der A听KG (als Hafenarbeiter) besch盲ftigt und erzielte Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit.
Rz. 4
In dem am 03.09.2001 (zun盲chst auf zwei Jahre befristet) geschlossenen und seit 09.09.2003 unbefristet fortgef眉hrten Arbeitsvertrag wird u.a. auf den Rahmenvertrag f眉r die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe sowie die Sonderbestimmungen f眉r den Hamburger Hafen nebst s盲mtlichen Nebenbestimmungen verwiesen. Nach Ziffer听4 des Vertrags erfolgt der "Arbeitseinsatz in bestimmten Funktionen beim Arbeitgeber... im Rahmen des Direktionsrechtes". Der Kl盲ger erkl盲rte "seine unwiderrufliche Zustimmung auch im Rahmen der A听Arbeitnehmer眉berlassung t盲tig zu werden". In Ziffer听10 hei脽t es, der Arbeitnehmer verpflichte sich, sich "nach Bedarf gegebenenfalls zu entsprechenden Arbeiten in einer anderen Abteilung, Betriebsst盲tte oder in einem Beteiligungsunternehmen des Arbeitgebers einsetzen zu lassen". Au脽erdem gab der Kl盲ger "sein unwiderrufliches Einverst盲ndnis gem. Absatz听4 Ziff.听2 der Richtlinien zu 搂听7 der Satzung f眉r den Gesamthafenbetrieb Hamburg, sich auf Weisung des Arbeitgebers in anderen Hafeneinzelbetrieben einsetzen zu lassen".
Rz. 5
Im Streitjahr wurde der Kl盲ger von seinem Arbeitgeber an 164听Arbeitstagen an vier verschiedenen Orten innerhalb des Gebiets des Hamburger Hafens eingesetzt, und zwar an 63听Tagen am Ort听Z, an 30听Tagen am Ort听Y, an 51听Tagen am Ort听X und an 20听Tagen bei der B听KG (Ort听W).
Rz. 6
Die arbeitst盲glichen Fahrten von seiner Wohnung zu den jeweils von seinem Arbeitgeber arbeitst盲glich morgens telefonisch zugewiesenen Einsatzstellen legte der Kl盲ger mit seinem eigenen PKW zur眉ck. Zudem bescheinigte der Arbeitgeber, dass der Kl盲ger keiner ersten T盲tigkeitsst盲tte zugeordnet sei.
Rz. 7
In seiner Steuererkl盲rung gab der Kl盲ger Fahrten von seiner Wohnung zu dem Hafenzugang V als Wege zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte an und begehrte den Ansatz der Entfernungspauschale in H枚he von (164听Tage听x 51听km听x 0,30听鈧/km听=) 2.509,20听鈧. F眉r die Fahrten innerhalb des Hafengel盲ndes machte er die tats盲chlichen Fahrtkosten in H枚he von (6听708听km听x 0,30听鈧/km听=) 2.013听鈧 geltend.
Rz. 8
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt --FA--) veranlagte die Kl盲ger erkl盲rungsgem盲脽.
Rz. 9
Hiergegen legten die Kl盲ger Einspruch ein. F眉r die Fahrten zwischen Wohnung und Hafenzufahrt seien anstelle der (urspr眉nglich beantragten) Entfernungspauschale in H枚he von 2.509,20听鈧 die tats盲chlichen Kosten in H枚he von 5.018,40听鈧 anzusetzen.
Rz. 10
Das FA wies den Einspruch als unbegr眉ndet zur眉ck.
Rz. 11
Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2021, 748 ver枚ffentlichten Gr眉nden ab. Das FA habe zu Recht keine weiteren Werbungskosten bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus nichtselbst盲ndiger Arbeit ber眉cksichtigt. Denn der Kl盲ger habe "typischerweise arbeitst盲glich" das Gebiet des Hamburger Hafens und damit "dasselbe weitr盲umige T盲tigkeitsgebiet" aufsuchen m眉ssen, sodass Fahrten zwischen Wohnung und Hafenzugang nach 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) --trotz Fehlens einer ersten T盲tigkeitsst盲tte-- nur mit der Entfernungspauschale ber眉cksichtigt werden k枚nnten.
Rz. 12
Mit der Revision r眉gen die Kl盲ger die Verletzung materiellen Rechts.
Rz. 13
Sie beantragen sinngem盲脽,
das Urteil des Nieders盲chsischen FG vom 03.02.2021听- 4听K听11006/17 sowie die Einspruchsentscheidung vom 02.12.2016 aufzuheben und die Einkommensteuerfestsetzung f眉r 2016 insoweit zu 盲ndern, als weitere Werbungskosten bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus nichtselbst盲ndiger Arbeit in H枚he von 949听鈧 ber眉cksichtigt werden.
Rz. 14
Das FA beantragt,
die Revision zur眉ckzuweisen.
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Rz. 15
II. Die Revision ist begr眉ndet. Sie f眉hrt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Stattgabe der Klage (搂听126 Abs.听3 Satz听1 Nr.听1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat die Aufwendungen des Kl盲gers f眉r die Fahrten von seiner Wohnung bis zu dem von ihm angefahrenen Hafenzugang zu Unrecht nur nach Ma脽gabe der Entfernungspauschale und nicht in tats盲chlicher H枚he zum Werbungskostenabzug bei dessen Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit zugelassen.
Rz. 16
1. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen.
Rz. 17
a) Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche f眉r die Wege zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte i.S. des 搂听9 Abs.听4 EStG, ist zu deren Abgeltung f眉r jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste T盲tigkeitsst盲tte aufsucht, grunds盲tzlich eine Entfernungspauschale f眉r jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte von 0,30听鈧 anzusetzen (搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4 S盲tze听1 und 2 EStG).
Rz. 18
b) Hat ein Arbeitnehmer keine erste T盲tigkeitsst盲tte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausf眉llenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen T盲tigkeit dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weitr盲umige T盲tigkeitsgebiet typischerweise arbeitst盲glich aufzusuchen, gilt die vorgenannte Regelung 眉ber die Entfernungspauschale f眉r die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort oder dem zur Wohnung n盲chstgelegenen Zugang zum T盲tigkeitsgebiet entsprechend. F眉r die Fahrten innerhalb des weitr盲umigen T盲tigkeitsgebiets gelten 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a S盲tze听1 und 2 EStG entsprechend, nach denen die tats盲chlichen Aufwendungen f眉r die Fahrten oder die pauschalen Kilometers盲tze angesetzt werden k枚nnen, die f眉r das jeweils benutzte Bef枚rderungsmittel (Fahrzeug) als h枚chste Wegstreckenentsch盲digung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind (搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a S盲tze听3 und 4 EStG).
Rz. 19
aa) Ein T盲tigwerden in einem weitr盲umigen T盲tigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fl盲che und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (搂听15 des Aktiengesetzes) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszu眉ben hat (ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2020听- IV听C听5-S听2353/19/10011:006, BStBl I 2020, 1228, Rz听42 und 46; FG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2019听- 5听K听5269/17, EFG 2019, 1088; Schmidt/Kr眉ger, EStG, 41.听Aufl., 搂听9 Rz听216; Kreft und Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, 搂听9 EStG Rz听485; Oertel in Kirchhof/Seer, EStG, 21.听Aufl., 搂听9 Rz听82; Fuhrmann in Korn, 搂听9 EStG Rz听109.7; Brandis/Heuermann/Th眉rmer, 搂听9 EStG Rz听314b; Lochte, in Frotscher/Geurts, EStG, 搂听9 Rz听157e; Cla脽en A. in Lademann, EStG, 搂听9 EStG Rz听72; KKB/Geserich, 搂听9 EStG, 8.听Aufl., Rz听190; Hartz/Mee脽en/Wolf, ABC-F眉hrer Lohnsteuer, "Erste T盲tigkeitsst盲tte", Rz听51 ff.).
Rz. 20
bb) Arbeitnehmer, die ihrer eigentlichen T盲tigkeit in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung nachgehen, werden von der Vorschrift folglich nicht erfasst, auch wenn ihnen ein bestimmtes T盲tigkeitsgebiet zugewiesen ist und sie dort in verschiedenen ortsfesten betrieblichen Einrichtungen t盲tig werden (z.B. HHR/Kreft und Bergkemper, 搂听9 EStG Rz听485; BMF-Schreiben in BStBl I 2020, 1228, Rz听42).
Rz. 21
2. Die Vorentscheidung, die von anderen Rechtsgrunds盲tzen ausgegangen ist, kann daher keinen Bestand haben. Denn nach den den Senat bindenden Feststellungen (搂听118 Abs.听2 FGO) des FG ist der Kl盲ger (schon) nicht auf einer festgelegten Fl盲che, sondern aufgrund (tagesaktueller) Weisungen in ortsfesten betrieblichen Einrichtungen von (vier) Kunden seines Arbeitgebers t盲tig geworden. Darauf, dass sich alle Einsatzorte des Kl盲gers auf dem Gebiet des Hamburger Hafens befinden, kommt es insoweit nicht an.
Rz. 22
Dem steht nicht entgegen, dass in der Begr眉ndung des Entwurfs eines Gesetzes zur 脛nderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (BTDrucks 17/10774, S.听13) beispielhaft davon ausgegangen wird, dass 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a Satz听3 EStG u.a. auf Hafenarbeiter anwendbar sein soll. Dass diese Berufsgruppe uneingeschr盲nkt und unabh盲ngig vom tats盲chlichen Einsatzort dem Anwendungsbereich der Norm unterf盲llt, l盲sst sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen. Bei der beispielhaften Erw盲hnung des Hafenarbeiters in der Begr眉ndung des Gesetzentwurfs d眉rfte vielmehr von einem anderen als dem im Streitfall bindend festgestellten T盲tigkeitsbild des Kl盲gers ausgegangen worden sein (vgl. Senatsurteil vom 30.09.2020听- VI听R听10/19, BFHE 270, 465, BStBl II 2021, 306 zur ersten T盲tigkeitsst盲tte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht).
Rz. 23
Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob er der Auffassung des FG beitreten k枚nnte, dass der Hamburger Hafen, der eine Gesamtfl盲che von 7听200听ha umfasst und damit gr枚脽er als das Gebiet vieler Kommunen ist, als weitr盲umiges T盲tigkeitsgebiet i.S. von 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a EStG anzusehen sei. Allein der Umstand, dass der Gesetzgeber Hafengebiete bei der Schaffung der Vorschrift ausdr眉cklich im Blick gehabt hat (vgl. BTDrucks 17/10774, S.听13), vermag hierf眉r jedenfalls nicht zu streiten.
Rz. 24
3. Der Klage ist in dem beantragten Umfang --die H枚he der geltend gemachten Fahrtkosten steht zwischen den Beteiligten ebenso wenig in Streit wie der Umstand, dass der Kl盲ger im Streitjahr 眉ber keine erste T盲tigkeitsst盲tte verf眉gte-- stattzugeben.
Rz. 25
4. Die Kostenentscheidung beruht auf 搂听135 Abs.听1 FGO.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 15730916 |
BFH/NV 2023, 993 |
BFH/PR 2023, 272 |
BStBl II 2023, 829 |
DB 2023, 1580 |
DStR 2023, 1196 |
DStRE 2023, 756 |