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Leitsatz (amtlich)
Die Vermutung, da脽 sich der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten deckt, gilt nicht ohne weiteres f眉r zus盲tzliche Anschaffungskosten in Gestalt verdeckter Einlagen bei Kapitalgesellschaften.
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Normenkette
KStG 搂 6 Abs. 1; EStG 搂 6 Abs. 1 Nr. 2
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Tatbestand
Die Kl盲gerin und Revisionsbeklagte (Kl盲gerin), eine OHG, hatte ihr Anlageverm枚gen an eine GmbH verpachtet, an der ihre Gesellschafter zu 95 v. H. beteiligt waren. Die Gesch盲ftsanteile der GmbH wurden als Betriebsverm枚gen der Kl盲gerin gef眉hrt.
Im Hinblick auf die Verluste der GmbH forderte von ihr die Kl盲gerin in den Jahren 1964 bis 1967 nicht die vereinbarten Pachtzinsen. Darin erblickte der Beklagte und Revisionskl盲ger (FA) im Anschlu脽 an eine Betriebspr眉fung verdeckte Einlagen, die bei der Ermittlung des Gewinns der Kl盲gerin hinzugerechnet wurden.
Der Einspruch blieb ohne Erfolg.
Auf die Klage hat das FG die angefochtenen Feststellungsbescheide in der Weise ge盲ndert, da脽 es die auf einer Wertsicherungsklausel beruhenden Pachterh枚hungen abzog und in den Streitjahren 1965 bis 1967 Teilwertabschreibungen auf die Gesch盲ftsanteile der GmbH zulie脽.
Das FG hat nach Beweisaufnahme festgestellt, da脽 der Pachtvertrag nicht ge盲ndert worden sei. Die Pachtzinsforderungen seien deshalb zun盲chst entstanden und in den Streitjahren erlassen worden. Dieser Erla脽 sei als Einlage der Kl盲gerin bei der GmbH zu behandeln, mit der Folge, da脽 sich die Anschaffungskosten der Gesch盲ftsanteile erh枚hten. Die Kl盲gerin habe jedoch in den Streitjahren 1965 bis 1967 Teilwertabschreibungen vornehmen k枚nnen. Die GmbH habe seit 1962 nachhaltig Verluste erlitten. An den einzelnen Bilanzstichtagen sei keine Besserung abzusehen gewesen. Die GmbH habe kein eigenes Anlageverm枚gen gehabt. Stille Reserven seien nicht vorhanden gewesen. Unter diesen Umst盲nden h盲tte ein Erwerber des Betriebs der Kl盲gerin f眉r die Gesch盲ftsanteile der GmbH keinen 眉ber das Buchkapital der GmbH hinausgehenden Betrag bezahlt.
Die im Pachtvertrag vereinbarte Wertsicherungsklausel sei mangels Genehmigung der zust盲ndigen Landeszentralbank schwebend unwirksam. Pachtzinserh枚hungen auf Grund der Wertsicherungsklausel seien daher von dem Betrag der verdeckten Einlagen abzuziehen.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des FA, mit der Verletzung des 搂 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ger眉gt wird.
Das FA verweist auf die st盲ndige Rechtsprechung des BFH, nach der vermutet werde, da脽 sich der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung mit den tats盲chlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten decke.
Das FA beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und Gewinne oder Verluste wie folgt festzusetzen:
1965 21 778 DM Verlust
1966 9 246 DM Gewinn
1967 30 337 DM Gewinn
Die Kl盲gerin beantragt, die Revision zur眉ckzuweisen.
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Die Revision ist nicht begr眉ndet. Gegen die Abschreibung der Gesch盲ftsanteile der GmbH auf den niedrigeren Teilwert, die das FA mit der Revision angreift, bestehen keine rechtlichen Bedenken (搂 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Der Verzicht des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft auf einen Anspruch gegen die Gesellschaft ist eine m枚gliche Form der verdeckten Einlage (BFH-Urteil vom 29. Mai 1968 I 187/65, BFHE 93, 62, BStBl II 1968, 722). Durch verdeckte Einlagen entstehen nach st盲ndiger Rechtsprechung des BFH beim Gesellschafter zus盲tzliche Anschaffungskosten f眉r die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft, die zu aktivieren sind. Das schlie脽t nicht aus, da脽 gleichzeitig Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorzunehmen sind (搂 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Ob der Teilwert unter dem Buchwert - einschlie脽lich der zus盲tzlichen Anschaffungskosten durch verdeckte Einlagen - liegt, ist im wesentlichen eine Tatfrage. Im Streitfall hat das FG festgestellt, der Teilwert der Gesch盲ftsanteile der GmbH sei jedenfalls nicht h枚her als das Buchkapital der GmbH gewesen. Diese Feststellung ist, soweit sie auf tats盲chlichem Gebiet liegt, f眉r den Senat bindend, da das FA insoweit keine zul盲ssigen und begr眉ndeten Revisionsr眉gen erhoben hat (搂 118 Abs. 2 FGO). Das FG hat auch in rechtlicher Hinsicht den Begriff des Teilwerts nicht verkannt. Die Vermutung, da脽 sich der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung mit den tats盲chlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten deckt (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1972 I R 244/70, BFHE 107, 214, BStBl II 1973, 54), gilt nicht ohne weiteres f眉r zus盲tzliche Anschaffungskosten in Gestalt verdeckter Einlagen. Denn durch die Leistung verdeckter Einlagen werden keine neuen Anteile an der Kapitalgesellschaft angeschafft oder hergestellt. Lediglich der Wert der vorhandenen Anteile wird - in der Regel - erh枚ht. Die Werterh枚hung kann jedoch im Einzelfall durch andere Umst盲nde, die den Wert mindern, ausgeglichen werden.
So war es im Streitfall. Der Wert der Gesch盲ftsanteile der GmbH war durch die Verluste der GmbH gesunken. Eine Besserung der Gesch盲ftslage der GmbH war nicht zu erwarten. Nach den Feststellungen des FG verzichtete die Kl盲gerin auf die Pachtzinsforderungen nicht, um die Rentabilit盲t der GmbH wieder herzustellen, sondern lediglich, um den Konkurs abzuwenden. Dadurch unterscheidet sich der Streitfall von dem Fall des BFH-Urteils vom 27. M盲rz 1968 I 133/65 (BFHE 92, 214, BStBl II 1968, 521), abgesehen davon, da脽 es sich dort um die Bewertung von Gesch盲ftsanteilen handelte, die durch 脺bernahme neuer Stammeinlagen entstanden waren.
Unter diesen Umst盲nden kann kein Rechtsfehler darin erblickt werden, da脽 das FG den Gesch盲ftsanteilen der GmbH keinen 眉ber dem Buchkapital der GmbH liegenden Wert beigemessen hat. Gegen die Ermittlung des Buchkapitals (buchm盲脽iges Eigenkapital ./. Pensionsr眉ckstellung) bestehen keine rechtlichen Bedenken.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 72325 |
BStBl II 1977, 515 |
BFHE 1978, 68 |