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Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzul盲ssigkeit der Revision des nicht beschwerten Ehegatten
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Leitsatz (NV)
Wenn auf eine gemeinsame Klage zusammenveranlagter Ehegatten hin das Finanzgericht der Klage der Ehefrau stattgibt, die Klage des Ehemannes jedoch als unzul盲ssig verwirft und die Eheleute mit der Revision die Trennung ihrer Verfahren und die notwendige Beiladung des Ehemannes zum Verfahren der Ehefrau begehren, ist die Revision des Ehemannes unzul盲ssig.
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Normenkette
AO 1977 搂 155 Abs. 3; EStG 搂搂听26, 26b; FGO 搂 115 Abs. 1
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Verfahrensgang
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Tatbestand
Die Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger) sind Eheleute. Mit ihrer Sprungklage r眉gten sie, da脽 die Zustellung der Einkommensteuerbescheide 1981 und 1982 durch den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) mangelhaft gewesen sei. Sie beantragten Aufhebung dieser Bescheide. Vorher hatte allein der Kl盲ger gegen den Einkommensteuerbescheid 1982 bereits Einspruch eingelegt, der vom FA wegen Vers盲umung der Einspruchsfrist als unzul盲ssig verworfen wurde.
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage hinsichtlich der Bescheide 1981 statt und hob auch den an die Ehefrau gerichteten Bescheid f眉r das Jahr 1981 auf. Die Klage des Kl盲gers in bezug auf den Einkommensteuerbescheid 1982 wies es ab. Es war der Auffassung, da脽 mit Einlegung des Einspruchs gegen den Einkommensteuerbescheid 1982 durch den Kl盲ger in dessen Person der Zustellungsmangel 驳别尘盲脽 搂 9 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) geheilt worden sei.
Die Abweisung seiner Klage greift der Kl盲ger mit der Revision nicht an. Die Kl盲ger haben Revision nur insoweit eingelegt, ,,als der Einkommensteuerbescheid 1982 der Ehefrau B betroffen ist". Sie sind der Auffassung, da脽 das FG nicht die Klage des Ehemannes h盲tte zur眉ckweisen und der Klage der Ehefrau h盲tte stattgeben d眉rfen, ohne zuvor die Verfahren zu trennen und jeden Ehegatten zum Verfahren des anderen Ehegatten beizuladen.
Die Kl盲ger beantragen, das Urteil des FG insoweit aufzuheben, als der Einkommensteuerbescheid 1982 der Kl盲gerin betroffen ist.
Das FA beantragt, die Revision als unzul盲ssig zu verwerfen, hilfsweise als unbegr眉ndet zur眉ckzuweisen.
Der Senat hat die Verfahren der Kl盲ger durch gesonderten Beschlu脽 vom heutigen Tag (Az. III R 104/86) zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung getrennt.
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Die Revision des Kl盲gers ist mangels Beschwer unzul盲ssig.
Das Urteil des FG wirkt, soweit der Einkommensteuerbescheid 1982 hinsichtlich der Ehefrau im Streit steht, nur f眉r und gegen die Kl盲gerin. Der Kl盲ger ist dadurch nicht beschwert. Der Senat h盲lt an der st盲ndigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) fest, wonach gegen Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung nach 搂 26 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) 驳别尘盲脽 搂 155 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) rechtlich voneinander getrennte Bescheide ergehen, die lediglich in einem Bescheidformular zusammengefa脽t werden (BFH-Entscheidungen vom 5. Februar 1971 VI R 301/66, BFHE 101, 358, BStBl II 1971, 331; vom 20. Januar 1972 I B 51/68, BFHE 104, 45, BStBl II 1972, 287, und vom 24. Mai 1985 VI R 204/82, BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583). Legen beide Ehegatten Klage gegen den zusammengefa脽ten Bescheid ein, so handelt es sich um zwei Klagen gegen unterschiedliche Verwaltungsakte, die im Wege subjektiver Klageh盲ufung miteinander verbunden werden k枚nnen. Die klagenden Eheleute sind im Regelfall einfache Streitgenossen. Einwendungen gegen die Vorentscheidung, soweit diese sein Klagebegehren betrifft, hat der Kl盲ger nicht erhoben.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 414830 |
BFH/NV 1987, 256 |