听
Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage der Originalvollmacht des Bevollm盲chtigten
听
Leitsatz (NV)
1. Die auf den Proze脽bevollm盲chtigten lautende Vollmacht ist dem FG im Original, nicht nur in Ablichtung vorzulegen. Diese Frage hat keine grunds盲tzliche Bedeutung (搂 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) mehr.
2. Da脽 sich eine Originalvollmacht bei den Steuerakten, also nicht den Gerichtsakten, befindet, reicht nicht aus.
听
Normenkette
FGO 搂 62 Abs. 3
听
Tatbestand
Die Beschwerde richtet sich gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des FG, mit dem die auf Aufhebung eines Umsatzsteuerhaftungsbescheids gerichtete Klage als unzul盲ssig abgewiesen wurde.
Da die Proze脽bevollm盲chtigten der Kl盲gerin mit der beim FG am 11. Juli 1985 eingereichten Klage nur eine Ablichtung der Proze脽vollmacht vorgelegt hatten und eine Originalvollmacht innerhalb der von der Gesch盲ftsstelle zum 1. August 1985 gesetzten Frist nicht eingereicht wurde, setzte der Berichterstatter am 8. August 1985 f眉r die Nachreichung der Originalvollmacht eine Ausschlu脽frist bis zum 2. September 1985 (Art. 3 搂 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit). Diese Ausschlu脽frist wurde nicht eingehalten.Mit Schriftsatz vom 13. September 1985, eingegangen beim FG am 16. September 1985, legten die Proze脽bevollm盲chtigten eine Originalvollmacht der Kl盲gerin vor und beantragten - sinngem盲脽 - wegen Vers盲umung der Ausschlu脽frist zum 2. September 1985 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Sie begr眉ndeten das Wiedereinsetzungsbegehren damit, die in der Kanzlei besch盲ftigte, erfahrene und als zuverl盲ssig bekannte Sekret盲rin habe die Originalvollmacht von der Kl盲gerin schriftlich angefordert
gehabt, sie aber - nach mehrfachen Fehlversuchen - erst am 2. September 1985 erhalten. Daraufhin habe die Sekret盲rin - nach einer vom FG telefonisch erhaltenen Auskunft, es sei f眉r die Nachreichung der Originalvollmacht zu sp盲t - die Originalvollmacht in der Kanzlei zu den Akten gegeben, wo der Vorgang erst nach R眉ckkehr des mit der Sache befa脽ten Rechtsanwalts aus dem Urlaub bemerkt worden sei. Es liege eine Verkettung ungl眉cklicher Umst盲nde vor.
Das FG hat die Abweisung der Klage als unzul盲ssig damit begr眉ndet, da脽 die zum 2. September 1985 gesetzte Ausschlu脽frist verstrichen und dem Wiedereinsetzungsbegehren nicht stattgegeben werden k枚nne. Die Nichteinreichung der Originalvollmacht innerhalb der Ausschlu脽frist (2. September 1985) beruhe nicht auf einem entschuldbaren B眉roversehen (der Sekret盲rin), sondern auf einem von den Proze脽bevollm盲chtigten zu vertretenden Organisationsmangel (der Kanzlei), den sich die Kl盲gerin zurechnen lassen m眉sse (搂 155 FGO i.V.m. 搂 85 Abs. 2 ZPO).
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird geltend gemacht, die Entscheidung des FG habe zum einen grunds盲tzliche Bedeutung (搂 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), weil die Frage, ob dem FG die Vollmacht im Original oder in Ablichtung vorzulegen sei, zweifelhaft und h枚chstrichterlich noch nicht entschieden sei. Das finanzgerichtliche Urteil beruhe zum anderen auf einem entscheidungserheblichen Verfahrensmangel (搂 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), weil sich eine Originalvollmacht der Kl盲gerin in den dem FG vorliegenden Steuerakten befunden habe und das Gericht daher in der Lage gewesen w盲re, auf diese zur眉ckzugreifen, ohne seinerseits auf Vorlage einer Originalvollmacht zu den Gerichtsakten zu bestehen.
听
贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别
Die Beschwerde ist unbegr眉ndet.
1. Die Frage, ob die Vollmacht beim FG im Original vorzulegen ist, oder ob die Einreichung einer Ablichtung gen眉gt, hat keine grunds盲tzliche Bedeutung i.S. von 搂 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, weil sie bereits h枚chstrichterlich entschieden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Pr眉fung und Entscheidung dieser Frage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erforderlich machen (vgl. Klein/Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, Rdnr. 50). Der BFH hat hierzu bereits mehrfach den Standpunkt eingenommen, da脽 die Proze脽vollmacht dem Gericht im Original vorzulegen ist, die Einreichung einer Ablichtung also nicht gen眉gt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1987 II R 213/84, BFHE 149, 19, BStBl II 1987 392 unter Ziff. 2, mit Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung des BFH).
2. Der von der Kl盲gerin geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Das FG ist nicht gehalten, eine in den Steuerakten der Kl盲gerin befindliche Originalvollmacht selbst ausfindig zu machen. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis der Bevollm盲chtigung durch Vorlage der Originalvollmacht bei Gericht (vgl. Gr盲ber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., Tz. 54 zu 搂 62, mit Hinweisen; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., Tz. 9 zu 搂 62 FGO).
听
Fundstellen
亿兆体育-Index 415601 |
BFH/NV 1988, 648 |