Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverh盲ltnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehr眉bung antreten. 搂听16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz 眉ber die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes. Das ArbPlSchG erfasst aber gem盲脽 搂听16 Abs.听7 ArbPlSchG auch die freiwillig Wehrdienstleistenden.
Das ArbPlSchG gilt f眉r alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und die zur Berufsausbildung Besch盲ftigten) im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, die der deutschen Wehrgesetzgebung unterliegen.Ausl盲ndische Arbeitnehmer, die in ihrem Heimatstaat zur Erf眉llung ihrer dort bestehenden Wehrpflicht herangezogen werden, genie脽en auch teilweise den Schutz des ArbPlSchG. Voraussetzung ist hierf眉r, dass deren Staat die europ盲ische Sozialcharta unterzeichnet hat. Deutschen Staatsb眉rgern gleichgestellt und daher den vollst盲ndigen Schutz des ArbPlSchG genie脽end, sind Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die in ihren Heimatl盲ndern zum Milit盲rdienst herangezogen werden. Gleiches gilt f眉r Staatsangeh枚rige, deren Staaten mit Deutschland oder der EU ein Abkommen abgeschlossen haben, das ein Diskriminierungsverbot von Arbeitnehmern aufgrund der Staatsangeh枚rigkeit vorsieht. F眉r sie gilt ebenfalls das ArbPlSchG 惫辞濒濒耻尘蹿盲苍驳濒颈肠丑.
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Rechtslage bei wehrpflichtigen ukrainischen und russischen Arbeitnehmern
Ukrainische, aber auch russische Staatsangeh枚rige, die aufgrund des Ukraine-Kriegs (Stand Juli 2024) zum Wehrdienst in ihrem Heimatland verpflichtet sind, genie脽en den Bestandsschutz des deutschen Arbeitsplatzschutzgesetzes. Dieser gilt gem盲脽 搂听16 Abs.听6 Satz听2 ArbPlSchG f眉r ausl盲ndische Arbeitnehmer, deren Staaten Vertragsparteien der Europ盲ischen Sozialcharta sind; dies ist bei der Ukraine und Russland der Fall. Die entsprechende Anwendung ergibt sich zudem aus den (arbeitsrechtlichen) Diskriminierungsverboten der beiden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland bzw. der Ukraine. Ein ukrainischer bzw. ein russischer Staatsangeh枚riger darf danach arbeitsrechtlich nicht schlechter gestellt werden als ein deutscher Arbeitnehmer.
Sobald der Arbeitnehmer den Einberufungsbescheid oder die Aufforderung zum Dienstantritt erh盲lt, hat er dies unverz眉glich dem Arbeitgeber anzuzeigen und den Einberufungsbescheid vorzulegen. Anderenfalls macht sich der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig.
Wird der Arbeitnehmer zum (freiwilligen) Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverh盲ltnis w盲hrend des Wehrdienstes ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Verg眉tungspflicht des Arbeitgebers suspendiert.
Das Arbeitsverh盲ltnis des Arbeitnehmers an sich und die daran gekn眉pften Mitgliedschaften im System der gesetzlichen Sozialversicherungen bleiben unver盲ndert fortbestehen. Auch bei einem Betriebs眉bergang gehen ebenfalls die ruhenden Arbeitsverh盲ltnisse auf den neuen Inhaber 眉ber.
Besondere Verg眉tungsformen (Sonderzahlungen, Gratifikationen) m眉ssen auch an abwesende (freiwillig) Wehrdienstleistende gezahlt werden, wenn mit diesen auch nicht leistungsbezogene Zwecke (z.听B. Betriebstreue) verfolgt werden. M枚chte der Arbeitgeber die Sonderzahlungen anteilsm盲脽ig (z.听B. f眉r die Dauer der Abwesenheit w盲hrend eines Grundwehrdienstes) k眉rzen, muss er in irgendeiner Weise zu erkennen geben, dass er bestimmte Ruhensphasen des Arbeitsverh盲ltnisses vom Leistungsbezug ausnehmen will.
Daneben m眉ssen Sachbez眉ge w盲hrend des (freiwilligen) Wehrdienstes auf Verlangen weiter gew盲hrt werden, wobei der Arbeitnehmer eine entsprechende Entsch盲digung an den Arbeitgeber zu zahlen hat.
Das Ruhen der Hauptleistungspflichten hat aber keinen Einfluss auf die Befristung des Arbeitsverh盲ltnisses, womit dieses kraft Zeitablauf oder durch das Entfallen eines Sachgrunds w盲hrend des Wehrdienstes erlischt. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverh盲ltnis aus anderen Gr眉nden w盲hrend des Wehrdienstes (z.听B. durch eine vor dem Wehrdienst ausgesprochene K眉ndigung) endet.
Nach dem Ende des (freiwilligen) Wehrdienstes muss der Arbeitnehmer unverz眉glich seine Arbeit beim Arbeitgeber wieder aufnehmen.