Autoren: J枚rg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens
Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive" (kurz ATAD) ver枚ffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enth盲lt wesentliche Ma脽nahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammenhang mit dem im Oktober 2015 beschlossenen OECD-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS).
Nach Bekanntgabe des 眉berarbeiteten Referentenentwurfs im M盲rz 2020 wurde genau ein Jahr sp盲ter, am 24. M盲rz 2021, ein Regierungsentwurf f眉r das ATAD-Umsetzungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde am 21. Mai 2021 vom Bundestag angenommen. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz schlie脽lich in seiner Sitzung vom 25.6.2021 zugestimmt.
W盲hrend mit dem Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz neben neuen Regelungen in Bezug auf hybride Gestaltungen und die Hinzurechnungsbesteuerung, welche die Kernelemente der ATAD-Richtlinie darstellen, auch wesentliche Inhalte der BEPS-Aktionspunkte 8-10 adressiert wurden, beschr盲nkt sich das vom Bundestag verabschiedete Gesetz (kurz: ATAD-UmsG) nun lediglich auf die Erweiterung der Definition der "nahestehenden Person". Daneben wurden lediglich kleinere redaktionelle 脛nderungen des 搂听1 AStG 别颈苍驳别蹿眉丑谤迟.
Gro脽e Teile der Neufassung des 搂听1 AStG, die noch im Referentenentwurf enthalten waren, sind jedoch Teil des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes 鈥 kurz: AbzStEntModG) geworden, das am 8. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verk眉ndet wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Kapitalertragssteuer-Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zusammenh盲ngenden Missbrauch und Steuerhinterziehung zu verhindern. Allerdings werden im AbzStEntModG nun auch eine wesentliche 脺berarbeitung und Neufassung des 搂听1 AStG, eine neue Preisanpassungsklausel f眉r Funktionsverlagerungen und nationale Regelungen zu Vorabverst盲ndigungsverfahren vorgesehen.
Die in das AbzStEntModG aufgenommenen 脛nderungen im Bereich Verrechnungspreise unterscheiden sich dabei nur unwesentlich von den im Referentenentwurf des ATAD UmsG enthaltenen Regelungen.
Die aus Verrechnungspreissicht teilweise sehr weitreichenden 脛nderungen des ATAD UmsG und des AbzStEntModG f眉r deutsche Steuerpflichtige werden im Folgenden kurz tabellarisch vorgestellt und kritisch gew眉rdigt.
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Gesetz |
Wesentliche Neuerungen |
Kritische W眉rdigung |
ATAD UmsG |
搂听1 Abs.听2 AStG n.听F.: Erweiterte Definition der nahestehenden Person |
Erweiterung der Definition der "nahestehenden Person" um Personen, die Anspruch auf mindestens 25听% des Gewinns oder Liquidationserl枚ses haben. |
Der vom Bundesrat angenommene Gesetzesentwurf enth盲lt bzgl. 搂听1 Abs.听2 AStG keine 脛nderungen im Vergleich zum Referentenentwurf aus M盲rz 2020. Die Ausweitung des Begriffs der nahestehenden Person sollte f眉r die meisten Unternehmen keine wesentliche 脛nderung bedeuten. |
听
Gesetz |
Wesentliche Neuerungen |
Kritische W眉rdigung |
AbzStEntModG |
搂听1 Abs.听3 AStG n.听F.: Fremdvergleichspreise und Methodenwahl |
Erstmalige Legaldefinition des Fremdvergleichspreises. Abstellen auf den Zeitpunkt der Vereinbarung des Gesch盲ftsvorfalls. Abkehr von der Methodenhierarchie (bisher Vorrang der Standardmethoden, d.听h. der Preisvergleichs-, Wiederverkaufspreis- und Kostenaufschlagsmethode), stattdessen wird auf die Methode abgestellt, die bezogen auf den einzelnen Sachverhalt nach Datenlage am besten geeignet ist. |
搂听1 Abs.听3 AStG war zun盲chst Teil des Referentenentwurfs des ATAD-UmsG und wurde nun in das AbzStEntModG aufgenommen. Bis auf redaktionelle 脛nderungen ergeben sich jedoch keine Abweichungen in den Regelungen. Im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion vom 19. M盲rz 2020 hat die Bundesregierung klargestellt, dass durch die neue Regelung kein ex ante Ansatz bei der Verrechnungspreisbildung gesetzlich vorgesehen sein soll. Das Abstellen auf den Zeitpunkt der Vereinbarung des Gesch盲ftsvorfalls bekr盲ftigt jedoch noch einmal die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, die bereits in der VGV von 2005 und der GAufZV von 2017 diesen Ansatz hervorgehoben hatte. Im internationalen Zusammenspiel ergeben sich aus der verst盲rkten Fokussierung auf den Price-Setting-Ansatz diverse Doppelbesteuerungsrisiken, die in Kapitel听11.6 ausf眉hrlich diskutiert werden. Dar眉ber hinaus bleibt abzuwarten, ob die Finanzbeh枚rden den Price-Setting-Ansatz auch in F盲llen deutscher Routinegesellschaften (z.听B. Auftragsfertiger oder Vertriebsgesellschaften mit geringen Risiken) konsequent verfolgen werden, selbst wenn dieser zu geringeren Ist-Nettomargen gef眉hrt hat. Die Abkehr von der Methodenhierarchie und somit Angleichung an die OECD VP-RL ist im Sinne einer internationalen Harmonisierung durchweg zu begr眉脽en. |
NEU: 搂听1 Abs.听3a AStG: Vorschrift zu Bandbreiten bei eingeschr盲... |