Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012 die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen 脛nderungen zur Frage
- des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und
- des "richtigen" Zeitpunkts der 脺berpr眉fung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind,
zu kommentieren.
Dies haben die Unternehmen auf insgesamt 135 Seiten ersch枚pfend getan und der Text ist am 29. Oktober 2012 ver枚ffentlicht worden.
Die OECD hat festgestellt, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Ans盲tze hinsichtlich des Zeitbezugs des Fremdvergleichsgrundsatzes verfolgen:
- Ex-ante-Ansatz ("Price Setting Approach"): Hier wird der Fremdvergleich im Zeitpunkt der VP-Festsetzung gef眉hrt. Dieser VP darf nicht mehr r眉ckwirkend angepasst werden. Die VP-Ermittlung basiert also auf den zum Zeitpunkt der Transaktionsaus眉bung vorhandenen Daten/Kenntnissen (Historie und/oder Forecast). Die Fremdvergleichsdaten stammen stets aus 盲lteren Perioden als dem zu testenden Jahr.
- Ex-post-Ansatz ("Outcome Testing Approach"): Der Fremdvergleich wird "im Nachhinein" gef眉hrt. Hier wird das aus den konzerninternen Transaktionen resultierende tats盲chliche Ergebnis mit Fremdvergleichsdaten verprobt. Dies soll i.聽d.聽R. am Wirtschaftsjahresende oder bei Abgabe der Steuererkl盲rung geschehen. Die Fremdvergleichsdaten sind j眉nger als bei dem Ex-ante-Ansatz, idealerweise aus dem Jahr, das getestet wird.
Die Tatsache, dass es beide Ans盲tze gibt, f眉hrt zu verschiedenen Schwierigkeiten bzw. Fragestellungen:
- Was ist der "richtige" Zeitpunkt, zu dem die Fremdvergleichsdaten erhoben werden sollen, sodass sich sowohl Unternehmen wie auch Finanzverwaltungen auf eine einheitliche verl盲ssliche und nachpr眉fbare Datenbasis beziehen k枚nnen?
- Was ist der "richtige" Zeitpunkt, zu dem die Unternehmen VP-Anpassungen durchf眉hren/buchen sollen? Z.聽B. am Wirtschaftsjahresende, zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererkl盲rung etc.? Werden derartige (positive oder negative) VP-Anpassungen von allen OECD-Mitgliedstaaten akzeptiert?
- D眉rfen Ex-post-Daten, d.聽h. Daten, die erst nach dem Zeitpunkt der VP-Bildung bzw. nach Ablauf des Wirtschaftsjahres verf眉gbar sind, zur 脺berpr眉fung der Angemessenheit der "alten" Zeitr盲ume/Transaktionen/Budgets/Forecasts verwendet werden?
- Da insbesondere die IP-Bewertung stets mit Unsicherheiten behaftet ist, zeigt sich das besondere Interesse der Finanzverwaltungen an nachtr盲glichen, r眉ckwirkenden Preisanpassungen (in Deutschland leider einseitig zulasten des Steuerpflichtigen).
- Im Ergebnis f眉hren unterschiedliche Auslegungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Zeitbezugs zu Doppelbesteuerungen und nachfolgenden langwierigen Verst盲ndigungs-/Schiedsverfahren.
Im Rahmen der grunds盲tzlichen 脺berarbeitung der OECD VP-RL innerhalb des BEPS Projekts im Jahr 2017 wurden die Textziffern 3.67 ff. zu den "timing issues" wie folgt ge盲ndert:
Zitat
3.67 Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit stellen sich hinsichtlich des Ursprungs-, Erhebungs- und Erstellungszeitpunkts der Informationen zu Vergleichbarkeitsfaktoren und vergleichbaren Fremdgesch盲ftsvorf盲llen, die in einer Vergleichbarkeitsanalyse verwendet werden. Vgl. Ziffer聽5.27 und 5.36. in Kapitel聽V wegen Erl盲uterungen zu Zeitfragen im Kontext der Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation.
3.68 Im Prinzip wird erwartet, dass Informationen hinsichtlich der Bedingungen der vergleichbaren Fremdgesch盲ftsvorf盲lle, die im gleichen Zeitraum begonnen oder durchgef眉hrt wurden wie der konzerninterne Gesch盲ftsvorfall ("zeitgleicher Fremdgesch盲ftsvorfall"), die verl盲sslichsten Informationen f眉r eine Vergleichbarkeitsanalyse darstellen, weil sie zeigen, wie unabh盲ngige Unternehmen sich in einem wirtschaftlichen Umfeld verhalten haben, das mit dem wirtschaftlichen Umfeld des konzerninternen Gesch盲ftsvorfalls des Steuerpflichtigen identisch ist. Abh盲ngig vom Zeitpunkt der Datenerhebung k枚nnen Informationen zu zeitgleichen Fremdgesch盲ftsvorf盲llen in der Praxis m枚glicherweise nur eingeschr盲nkt verf眉gbar sein.
3.69 In manchen F盲llen erstellen Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Durchf眉hrung ihrer konzerninternen Gesch盲ftsvorf盲lle, d.聽h. ex ante, eine Verrechnungspreisdokumentation, um zu zeigen, dass sie hinreichende Anstrengungen unternommen haben, um den Fremdvergleichsgrundsatz zu befolgen (im Folgenden als "Arm's length price-setting"-Ansatz bezeichnet), und zwar anhand von Informationen, die ihnen zu diesem Zeitpunkt vern眉nftigerweise zug盲nglich waren. Zu solchen Informationen geh枚ren nicht nur Daten 眉ber vergleichbare Gesch盲ftsvorf盲lle aus fr眉heren Jahren, sondern auch wirtschaftliche Ver盲nderungen und Marktver盲nderungen, die sich m枚glicherweise zwischen den fr眉heren Jahren und dem Jahr des konzerninternen Gesch盲ftsvorfalls ereignet haben. In der Tat w眉rden unabh盲ngige Gesch盲ftspartner unter vergleichbaren Umst盲nden ihren Preis nicht allein auf der Basis von Vergangenheitswerten festlegen.
3.70 In anderen F盲llen k枚nne...