Prof. Dr. Gerd Waschbusch
1 Einf眉hrung
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Rz. 1
Die Gr眉ndung einer stillen Gesellschaft (synonym hierf眉r stille Beteiligung) erweist sich insbesondere f眉r solche Unternehmen als vorteilhaft, denen der direkte Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt. Eine Unternehmensfinanzierung im Wege der Bildung einer stillen Gesellschaft ist von daher in der Praxis 眉berwiegend bei Einzelunternehmen und bei Personenhandelsgesellschaften zu beobachten. Ein stiller Gesellschafter kann aber auch jeder anderen beliebigen Rechtsform, also z.听B. auch einer (kapitalmarktorientierten) Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft, beitreten.
2 Rechtliche Grundlagen der stillen Gesellschaft
2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft
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Rz. 2
Das Handelsgesetzbuch enth盲lt keine gesetzliche Definition f眉r den Begriff der stillen Gesellschaft. Aus den 搂搂听230鈥236 HGB k枚nnen lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschlie脽en l盲sst. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an dem von einem anderen ausge眉bten Handelsgewerbe mit einer Verm枚genseinlage. Diese听Verm枚genseinlage kann in Geld, Sachwerten, Lizenzen, geldwerten Dienstleistungen, Gebrauchs眉berlassungen und Gesch盲ftsbeziehungen geleistet werden und muss bei dem Inhaber des Handelsgesch盲fts zu einem Verm枚genswert f眉hren, da die Verm枚genseinlage derart zu leisten ist, dass sie in das Verm枚gen des Inhabers des Handelsgesch盲fts 眉bergeht. Die effektive Aufbringung der Verm枚genseinlage ist hierbei jedoch keine notwendige Voraussetzung, vielmehr reicht die Vereinbarung einer Pflicht zur Beitragsleistung aus. Nach Schmidt liegt eine stille Gesellschaft i.听S.听d. HGB vor, wenn "zwischen einem kaufm盲nnischen Rechtstr盲ger (das HGB sagt: Inhaber des Handelsgesch盲fts) und einem anderen (stillen Gesellschafter) zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden [ist; Anm. d. Verf.], kraft dessen der andere ohne Bildung eines Gesellschaftsverm枚gens mit einer Einlage am kaufm盲nnischen Unternehmen (das HGB sagt: Handelsgewerbe) beteiligt ist, und eine Gewinnbeteiligung erh盲lt". In Anlehnung an diese Begriffsdefinition m眉ssen die folgenden Merkmale kumulativ gegeben sein, damit eine stille Gesellschaft i.听S.听d. 搂搂听230鈥236 HGB vorliegt:
- Es muss ein stiller Gesellschafter (nat眉rliche oder juristische Person) gegeben sein. Stiller Gesellschafter kann grunds盲tzlich jeder Rechtstr盲ger sein, und zwar unabh盲ngig von seinem Sitzland und seiner Rechtsform.
- Der Vertragspartner des stillen Gesellschafters muss Kaufmann i.听S.听d. 搂搂听1 ff. HGB sein. Bei Vorliegen eines sonstigen Unternehmenstr盲gers ist eine analoge Anwendung der 搂搂听230 ff. HGB 锄耻濒盲蝉蝉颈驳.
- Es muss ein Vertrag mit der gegenseitigen Verpflichtung der Beteiligten zur F枚rderung eines gemeinsamen Zwecks, also ein Gesellschaftsvertrag zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Kaufmann i.听S.听d. 搂搂听1 ff. HGB vorliegen.
- Nach dem Gesellschaftsvertrag muss der stille Gesellschafter mit einer Verm枚genseinlage am Handelsgesch盲ft des Kaufmanns i.听S.听d. 搂搂听1 ff. HGB beteiligt sein, die nicht zur Bildung von Gesellschaftsverm枚gen f眉hrt.
- Der stille Gesellschafter muss gem盲脽 搂听231 Abs.听1 und Abs.听2 HGB am Gewinn des Kaufmanns i.听S.听d. 搂搂听1 ff. HGB beteiligt sein.