Prof. Rolf-R眉diger Radeisen
Zusammenfassung
Transportiert ein Unternehmer Gegenst盲nde in einen anderen Mitgliedstaat, um sie dort an Erwerber zu liefern, stellt sich f眉r den Unternehmer die Frage, ob er ein innergemeinschaftliches Verbringen und anschlie脽end eine steuerbare Lieferung im Bestimmungsmitgliedstaat erfassen muss oder ob der Vorgang als innergemeinschaftliche Lieferung an den K盲ufer erfasst werden kann. Bis Ende 2019 gab es dazu innerhalb der Europ盲ischen Union keine einheitlichen Regelungen. Seit dem 1.1.2020 ist 眉ber die sog. Quick Fixes in der Europ盲ischen Union eine einheitliche L枚sung gefunden worden. Die Finanzverwaltung hat im Dezember 2021 umfassend zu den Regelungen Stellung genommen und im Rahmen des Abschn.听6b.1 UStAE auch Vereinfachungsregelungen getroffen. Der Praxisfall gibt einen 脺berblick 眉ber die wichtigsten Grunds盲tze zur "Konsignationslagerregelung".
1 Problematik
Bef枚rdert oder versendet ein Unternehmer einen Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat der Europ盲ischen Union, ohne schon einem K盲ufer die Verf眉gungsmacht an dem Gegenstand zu verschaffen, k枚nnen sich f眉r ihn in beiden Mitgliedstaaten umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Bis zum 31.12.2019 waren diese Konsequenzen in der Europ盲ischen Union nicht abgestimmt. Seit dem 1.1.2020 liegen 鈥 in Deutschland im Wesentlichen in 搂听6b UStG umgesetzt 鈥 harmonisierte Regelungen f眉r alle Mitgliedstaaten vor. Da es im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen offene Fragen gegeben hatte, hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Abschn.听6b.1 UStAE Stellung genommen und dabei auch zu einigen Problemf盲llen Vereinfachungsregelungen getroffen.
Vom Grundsatz her k枚nnen die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst werden:
- Liegen die Voraussetzungen f眉r die Konsignationslagerregelung vor (insbesondere, dass die Ware nach dem Transport in den anderen Mitgliedstaat innerhalb von 12 Monaten von dem bestimmbaren Abnehmer auch tats盲chlich abgenommen worden ist), hat der liefernde Unternehmer in seinem Heimatstaat (dem Staat, in dem die Warenbewegung beginnt) eine steuerbare, aber als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfreie Lieferung. Er muss sich nicht im Bestimmungsmitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen. Der Lieferer darf in seiner Rechnung nur einen Nettobetrag ausweisen.
- Der K盲ufer muss in seinem Heimatstaat einen steuerbaren und i.听d.听R. steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen. Der Vorsteuerabzug aus der Erwerbsteuer richtet sich nach der Verwendungsabsicht.
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Konsignationslagerregelung ist an diverse Voraussetzungen gebunden
Die Konsignationslagerregelung soll eine Vereinfachungsregelung f眉r die betroffenen Unternehmer darstellen. Soweit die Bedingungen alle vorliegen, tritt dieser Vereinfachungseffekt auch ein. Allerdings sind sehr viele notwendige Voraussetzungen zu erf眉llen, sodass teilweise der Vereinfachungseffekt wieder verloren geht und auf die Betroffenen nicht unerhebliche Risiken zukommen. Es muss immer 鈥 schon beim Transport des Gegenstands in den anderen Mitgliedstaat 鈥 die USt-IdNr. des vorgesehenen Erwerbers aus dem Bestimmungsmitgliedstaat vorliegen.
In Deutschland sind die Regelungen zum Konsignationslager in 搂听6b UStG zusammengefasst und werden durch umfangreiche Aufzeichnungsvorschriften in 搂听22 Abs.听4f UStG (f眉r den liefernden Unternehmer) und 搂听22 Abs.听4g UStG (f眉r den erwerbenden Unternehmer) erg盲nzt.
Die Regelungen des 搂听6b UStG lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- 搂听6b Abs.听1 UStG regelt die Tatbestandsvoraussetzungen. Es muss ein Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat bef枚rdert oder versendet werden, ohne dass einem Abnehmer schon Verf眉gungsmacht an dem Gegenstand verschafft worden ist. Der Abnehmer muss aber schon feststehen (Name, Anschrift, USt-IdNr. aus dem Bestimmungsmitgliedstaat) und es m眉ssen die notwendigen Aufzeichnungen dar眉ber gef眉hrt werden sowie die Meldungen abgegeben werden. Der liefernde Unternehmer darf in dem Bestimmungsmitgliedstaat weder Sitz noch Betriebsst盲tte oder Wohnsitz haben.
- 搂听6b Abs.听2 UStG regelt die Rechtsfolgen. Liegen alle Voraussetzungen vor, liegt f眉r den liefernden Unternehmer im Moment der Lieferung (Verschaffung der Verf眉gungsmacht) eine in seinem Heimatstaat ausgef眉hrte steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor und der Erwerber hat in diesem Zeitpunkt einen in dem Bestimmungsmitgliedstaat steuerbaren (und i.听d.听R. steuerpflichtigen) innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung zu unterwerfen.
- 搂听6b Abs.听3 UStG setzt eine Frist fest, innerhalb der der Gegenstand an den feststehenden Abnehmer geliefert werden muss. Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Bef枚rderung oder Versendung an den feststehenden K盲ufer geliefert, ist am folgenden Tag ein innergemeinschaftliches Verbringen f眉r den Unternehmer zu erfassen.
- 搂听6b Abs.听4 UStG regelt die Ausnahme, dass es nicht zu einem innergemeinschaftlichen Verbringen kommt, wenn der Gegenstand innerhalb der Frist von 12 Monaten wieder in den Ausgangsmitgliedstaa...