Zusammenfassung
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Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche 脛nderungen. Dazu geh枚ren insbesondere die Erh枚hung steuerlicher 贵谤别颈产别迟谤盲驳别 r眉ckwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelma脽nahmen, die u.听a. eine erweiterte Steuerbefreiung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, 脛nderungen beim Lohnsteuerjahresausgleich und Pauschalierungsvorschriften bei der Lohnsteuer betreffen. Das noch Ende Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuerfortentwicklungsgesetz enth盲lt die Erh枚hung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergelds ab dem 1.1.2025.
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Lohnsteuer: Zahlreiche Regelungen des Einkommensteuergesetzes werden r眉ckwirkend zum 1.1.2024 und zum 1.1.2025 angepasst. Besonders hervorzuheben ist die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags f眉r 2024 und 2025 gem. 搂搂听32 und 32a EStG. Des Weiteren pr盲zisiert 搂听42b EStG den Jahresausgleich der Lohnsteuer. Dar眉ber hinaus legt 搂听41 Abs.听1 Satz听4 EStG fest, wie das Qualifizierungsgeld im Lohnkonto aufzuzeichnen ist.
1 脛nderung bei Tarif und Kindern
Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden r眉ckwirkend f眉r das Jahr 2024 der Grund- und Kinderfreibetrag angehoben. Dies f眉hrt f眉r die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres 2024 zu Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz 鈥 SteFeG) die steuerlichen 贵谤别颈产别迟谤盲驳别 und das Kindergeld ab dem Jahr 2025 angehoben.
1.1 Steuererstattung im Dezember 2024
Der Grundfreibetrag wurde r眉ckwirkend f眉r das Jahr 2024 von bisher 11.604听EUR auf 11.784听EUR angehoben. Zudem erh枚hte sich der Kinderfreibetrag f眉r jeden Elternteil von 3.192听EUR auf 3.306听EUR.
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2024 鈥 bisher |
2024 鈥 neu |
Grundfreibetrag |
11.604听EUR |
11.784听EUR (+ 180听EUR) |
Kinderfreibetrag je Elternteil |
3.192听EUR |
3.306听EUR) (+114听EUR) |
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Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteuer
Der Kinderfreibetrag hat keine Auswirkung auf die H枚he der monatlichen Lohnsteuer. Er wirkt sich im Lohnsteuerabzugsverfahren nur bei den Zuschlagsteuern (厂辞濒颈诲补谤颈迟盲迟蝉锄耻蝉肠丑濒补驳 und Kirchensteuer) aus.
Arbeitgeber mussten die erh枚hten 贵谤别颈产别迟谤盲驳别 erstmals auf laufenden Arbeitslohn, der f眉r einen nach dem 30.11.2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bez眉ge, die nach dem 30.11.2024 zuflie脽en, anwenden. Dies bedeutet, dass sich die steuerliche Entlastung mit der Lohnzahlung f眉r Dezember ausgewirkt und der Arbeitnehmer die f眉r die Vormonate zu viel gezahlte Steuer insgesamt zum Ende des Jahres vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat (sog. Nachholung). Dies galt auch f眉r die sog. Annexsteuern (厂辞濒颈诲补谤颈迟盲迟蝉锄耻蝉肠丑濒补驳 und Kirchensteuer).
Beim permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich f眉r den Monat Dezember 2024 und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber f眉r das Jahr 2024 war ebenfalls der Einkommensteuertarif 2024 unter Ansatz der erh枚hten 贵谤别颈产别迟谤盲驳别 ma脽gebend.
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Ge盲nderter Programmablaufplan f眉r Dezember 2024
Damit die Lohnabrechnungsprogramme die erh枚hten Betr盲ge im Dezember 2024 ber眉cksichtigen k枚nnen, hat das Bundesministerium der Finanzen am 18.10.2024 einen ge盲nderten Programmablaufplan f眉r die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Steuerabzugsbetr盲ge ver枚ffentlicht. Dieser ber眉cksichtigt die lohnsteuerliche Entlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrags f眉r 2024 sowie die Entlastung bei der Kirchenlohnsteuer und beim 厂辞濒颈诲补谤颈迟盲迟蝉锄耻蝉肠丑濒补驳 durch den erh枚hten Kinderfreibetrag beim Lohnsteuerabzug ab 1.12.2024.
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Keine Korrektur der Monate Januar bis November
Aufgrund der besonderen Anwendungsvorschrift haben die ge盲nderten Pauschbetr盲ge keine Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnungen f眉r die Monate Januar 2024 bis November 2024. Dementsprechend erhalten Arbeitnehmer, die im Dezember 2024 in keinem Arbeitsverh盲ltnis mehr stehen und daher f眉r Dezember auch keinen Arbeitslohn beziehen, die steuerliche Entlastung erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung f眉r das Jahr 2024.
1.2 Lohnsteuertarif 2025
1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024
脛nderungen beim Steuertarif sind f眉r die Arbeitnehmer regelm盲脽ig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar sp眉rbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 ber眉cksichtigen k枚nnen, hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen ge盲nderten Programmablaufpl...