Zusammenfassung
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Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur f眉r Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltanspr眉che der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im Beitrag werden zun盲chst die Anspruchsvoraussetzungen f眉r das Insolvenzgeld sowie die H枚he des Insolvenzgeldes behandelt. Dar眉ber hinaus wird beschrieben, wie sich ein Antrag des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld auf den Arbeitsentgeltanspruch auswirkt. Die M枚glichkeit der Abtretung des Insolvenzgeldanspruchs bei einer Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten kann zu einer erfolgreichen Betriebsfortf眉hrung beitragen. Schlie脽lich sind die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Insolvenzgeld dargestellt.
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Sozialversicherung: Die Regelungen 眉ber den Anspruch auf Insolvenzgeld sind in den 搂搂听165 bis 172 SGB听III enthalten, der Anspruch der Einzugsstelle auf r眉ckst盲ndige Sozialversicherungsbeitr盲ge in 搂听175 SGB听III. Die Auskunfts- und Bescheinigungspflichten regeln die 搂搂听314, 316 und 320 SGB听III. Weitere Regelungen im Hinblick auf Antrag und Durchf眉hrung eines Insolvenzverfahrens bzw. der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ergeben sich aus der Insolvenzordnung. F眉r den 脺bergang von Arbeitsentgeltanspr眉chen auf die Krankenkasse gilt 搂听115 SGB听X in Verbindung mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der auch f眉r das Insolvenzgeld geltende steuerliche Progressionsvorbehalt ist in 搂听32b EStG geregelt.
1 Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, die bei Insolvenz des Arbeitgebers (Insolvenzereignis) f眉r einen Zeitraum von max. 3 Monaten (Insolvenzgeldzeitraum) noch Anspruch auf Arbeitsentgelt haben.
1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts
Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere
- nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschlie脽lich der Sonderzahlungen, wie z.听B. Weihnachtsgeld),
- zus盲tzliche Urlaubsgelder und Provisionen,
die den 3 Monaten mit Insolvenzgeld-Anspruch zuzuordnen sind. F眉r Arbeitsentgeltanspr眉che, die tariflichen Ausschlussfristen unterliegen und deshalb verfallen sind, wird kein Insolvenzgeld geleistet.
1.2 Einstellung von Arbeitnehmern nach Insolvenzer枚ffnung
Werden Arbeitnehmer nach Antrag auf Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer eine Schl眉sselfunktion aus眉bt. Voraussetzung ist, dass die Einstellung zwingend notwendig war, um die unmittelbare Betriebsschlie脽ung zu verhindern. Dies kann insbesondere dann infrage kommen, wenn eine Spezialkraft bereits wegen der Insolvenz kurzfristig aus dem Betrieb ausgeschieden ist.
In allen anderen F盲llen kommt ein Insolvenzgeldanspruch bei Einstellung des Arbeitnehmers nach dem Insolvenzantrag nicht infrage.
2 Insolvenzereignis
Voraussetzung f眉r den Anspruch auf Insolvenzgeld ist der Eintritt eines Insolvenzereignisses.
Insolvenzereignisse sind:
- die Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens 眉ber das Verm枚gen des Arbeitgebers,
- die Abweisung des Antrags auf Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
- die vollst盲ndige Beendigung der Betriebst盲tigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.
Erst wenn der Tag des Insolvenzereignisses feststeht, kann der Insolvenzgeldzeitraum bestimmt werden.
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Feststellung der Insolvenz im Ausland
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld kann f眉r im Inland besch盲ftigte Arbeitnehmer auch bestehen, wenn ein Insolvenzereignis im Ausland festgestellt wird.
2.1 Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens
Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren 眉ber das Verm枚gen des Arbeitgebers er枚ffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass 眉ber das Privatverm枚gen der pers枚nlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren er枚ffnet worden ist.
In den F盲llen, in denen der Antrag auf Verfahrenser枚ffnung vor dem Insolvenzgericht abgewiesen wird, ist das Insolvenzereignis der Tag, an dem der Er枚ffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Es gilt das Datum, an dem der Gerichtsbeschluss ergangen ist.
Wird in einem solchen Fall der Betrieb trotz des Gerichtsbeschlusses weiter fortgef眉hrt und zu einem sp盲teren Zeitpunkt die Zahlungsf盲higkeit wiedererlangt, kann bei erneuter Zahlungsunf盲higkeit auch ein weiteres Insolvenzereignis eintreten.
2.2 Beendigung der Betriebst盲tigkeit
Dieses Insolvenzereignis liegt vor, wenn die Betriebst盲tigkeit im Inland vollst盲ndig beendet war und wenn bis zu diesem Zeitpunkt
- ein Antrag auf Er枚ffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und
- ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.
Als Tag der vollst盲ndigen Beendigung der Betriebst盲tigkeit ist der Tag anzusehen, an dem die letzte dem Betriebszweck dienende T盲tigkeit dauerhaft nicht wieder aufgenommen worden ist. Nachfolgende Abwicklungsarbeiten bleiben unber眉cksichtigt. Eine sp盲tere erneute betriebliche Bet盲tigung des Arbeitgebers ist grunds盲tzlich nicht rechtserheblich. Eine L枚schung im Handelsregister oder in sonstigen Registern ist nicht...