Zusammenfassung
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Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Eink眉nfte erzielen, m眉ssen ggf. K眉rzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zul盲ssige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abh盲ngig. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschr盲nkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen bei Renten wegen verminderter Erwerbsf盲higkeit einschl盲gig.
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Lohnsteuer
1 Pensionsbezug
Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverh盲ltnis bezogene Arbeitslohn eines Pension盲rs ist 鈥 wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverh盲ltnissen 鈥 grunds盲tzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen.
Ber眉cksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbetr盲gen
Wenn f眉r den Arbeitslohn im ersten Dienstverh盲ltnis keine Lohnsteuer anf盲llt und der Arbeitnehmer f眉r das Arbeitsverh盲ltnis neben der Pension (Nebenarbeitgeber) als ELStAM die Steuerklasse VI hat, kann durch die Eintragung eines Freibetrags in der Steuerklasse VI und eines Hinzurechnungsbetrags f眉r das Arbeitsverh盲ltnis beim Hauptarbeitgeber in den Steuerklassen I鈥揤 der Lohnsteuerabzug verringert oder vermieden werden. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverh盲ltnis unter dem Eingangsbetrag der entsprechenden Jahreslohnsteuertabelle liegt.
Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung
Eine geringf眉gig entlohnte Besch盲ftigung sowie eine kurzfristige Besch盲ftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zul盲ssig.
2 Weiterbesch盲ftigte Rentner
Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverh盲ltnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den f眉r den Arbeitnehmer g眉ltigen ELStAM vorzunehmen.
Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung
Eine geringf眉gig entlohnte Besch盲ftigung sowie eine kurzfristige Besch盲ftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zul盲ssig. Die bei bestimmten Rentenarten zu beachtenden Hinzuverdienstgrenzen sind lohnsteuerlich ohne Bedeutung.
Erh盲lt der Rentner zus盲tzlich zu seiner Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente von seinem Arbeitgeber, ist diese nach den ELStAM zu versteuern. Wenn der Rentner 鈥 und gleichzeitige Betriebsrentner 鈥 weiterarbeitet und Arbeitslohn vom selben Arbeitgeber f眉r eine aktive Besch盲ftigung erh盲lt, liegt ein einheitliches Arbeitsverh盲ltnis vor.
Die Abrechnung kann jedoch nicht 眉ber eine einheitliche Personalnummer erfolgen, da Betriebsrente und aktive T盲tigkeit sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Der Lohnsteuerabzug kann insgesamt programmtechnisch 眉ber eine der beiden Personalnummern durchgef眉hrt werden. Der Lohnsteuerabzug kann aber auch ohne Abruf der ELStAM nach Steuerklasse VI f眉r den zweiten Bezug erfolgen.
Steuerklasse VI f眉r weitere Nebenbesch盲ftigungen
Erh盲lt ein Altersrentner
- eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
- eine Betriebsrente von einem fr眉heren Arbeitgeber und
- nimmt dann bei einem neuen Arbeitgeber eine Besch盲ftigung auf,
gilt diese ebenso als Nebenbesch盲ftigung und ist mit Steuerklasse VI abzurechnen.
3 Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle
F眉r die korrekte Berechnung der Lohnsteuer muss der Arbeitgeber stets pr眉fen, ob die allgemeine oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die besondere Lohnsteuertabelle ist grunds盲tzlich bei Pension盲ren, bei nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und damit auch bei weiterarbeitenden Pension盲ren anzuwenden. Die Ber眉cksichtigung der Vorsorgepauschale erfolgt ohne Teilbetrag f眉r die Rentenversicherung. Bei maschineller Abrechnung erfolgt die Anwendung automatisch im Rahmen der Ber眉cksichtigung der Vorsorgepauschale. Nur bei weiterbesch盲ftigten Rentnern, die weiterhin rentenversicherungspflichtig sind, z.听B. Regelaltersrentner, die zur Rentenversicherungspflicht optiert haben, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle anzuwenden.
4 Ber眉cksichtigung Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag wird 盲lteren Steuerpflichtigen gew盲hrt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie Einkommen beziehen, das 64. Lebensjahr vollendet hatten (2025: vor dem 2.1.1961 geborene Personen).
Die H枚he des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abh盲ngig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Bemessungsgrundla...