Zusammenfassung
Die systematische Analyse der ұäܲԲ an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und bei verschiedenen Tätigkeiten ist ein Kerngedanke im präventiven Konzept der ұäܲԲܰٱܲԲ. Die ұäܲԲܰٱܲԲ ist eines der wichtigsten betrieblichen Werkzeuge im Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten. Sie ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird.
1 ұäܲԲܰٱܲԲ in 6 Schritten
Die Leitlinie "ұäܲԲܰٱܲԲ und Dokumentation" der Bundesregierung und der Berufsgenossenschaften sieht im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Schritte für die ұäܲԲܰٱܲԲ vor:
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten,
- Ermitteln der möglichen ұäܲԲ,
- Beurteilen der ұäܲԲ,
- Festlegen konkreter ٲܳٳßԲ (Rangfolge der ܳٳßԲ beachten),
- Durchführung der Maßnahmen,
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Die ұäܲԲܰٱܲԲ wird als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt. Eine Aktualisierung der Ergebnisse ist notwendig bei:
- Neubeschaffung von Arbeitsmitteln,
- Einführung neuer Stoffe,
- Änderung von Arbeits- und Verkehrsbereichen,
- Änderung von Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufen,
- Änderung der Betriebsorganisation,
- Änderung von gesetzlichen Vorgaben und Einstufungen,
- Änderung des Standes der Technik,
- Auftreten von Unfällen, Beinaheunfällen, Berufserkrankungen und anderen Erkrankungen.
In der Praxis hat es sich bewährt, ұäܲԲܰٱܲԲen im Turnus von 2 Jahren zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Mitarbeiter einbeziehen
Die Beschäftigten kennen die ұäܲԲ und Belastungen, denen sie täglich ausgesetzt sind, am besten. Deshalb sollten sie unbedingt in die Durchführung der ұäܲԲܰٱܲԲ eingebunden werden. Sie können durch Mitarbeiterbefragungen, Mitarbeitergespräche im Rahmen von arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen, in Sicherheits- und Gesundheitszirkeln und in gemeinsamen Arbeitsplatzbesichtigungen in den Prozess der ұäܲԲܰٱܲԲ eingebunden werden.
2 Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Bei der ұäܲԲܰٱܲԲ werden die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren betrachtet, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, zu ٲܲԴä oder zu Berufskrankheiten führen können. Dabei werden der Arbeitsplatz, das Arbeitsverfahren und die Arbeitsmittel betrachtet im Hinblick auf:
- mechanische ұäܲԲ,
- elektrische ұäܲԲ,
- Gefahrstoffe,
- biologische Arbeitsstoffe,
- Brand- und Explosionsgefährdungen,
- thermische ұäܲԲ,
- ұäܲԲ durch spezielle physikalische Eigenschaften,
- ұäܲԲ durch Arbeitsumgebungsbedingungen,
- physische Belastung/Arbeitsschwere durch mangelhafte ergonomische Arbeitsbedingungen,
- psychische Faktoren,
- sonstige ұäܲԲ.
Im Rahmen der ұäܲԲܰٱܲԲ wird dokumentiert, welche ұäܲԲ vorliegen, und durch welche ܳٳßԲ() diese ұäܲԲ unwirksam gemacht wurden oder – im Fall von konkreten Mängeln – welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Im Endergebnis wird der sichere Zustand von Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln beschrieben.
Eine ұäܲԲܰٱܲԲ lebt also nicht von der Aussage, dass der derzeitige Systemzustand gefährdungsfrei ist, sondern von der Auflistung der Maßnahmen, die zu diesem sicheren Systemzustand führen oder geführt haben.
Psychische Belastungsfaktoren und psychische Belastung
Obwohl psychische Erkrankungen – nach Muskel- und Skelettkrankheiten – im Jahr 2021 die zweithäufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfalltage waren, wurden psychische Belastungsfaktoren im Rahmen der ұäܲԲܰٱܲԲ eher selten betrachtet. Allerdings werden seit September 2013 in §5 Abs.3 Nr.6 ArbSchG auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit genannt. Und die Ermittlung der psychischen Belastung wird auch in der Betriebssicherheitsverordnung und der ٲäٳٱԱǰԳܲԲ gefordert.
Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt zum Vermeiden von Atemwegsinfektionen bei der Arbeit, bewährte ܳٳßԲ umzusetzen, v. a. Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutz, Lüften, Personenkontakte einschränken sowie sog. vulnerable Personen schützen. Der Arbeitgeber sollte auch hierbei die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt einbeziehen.
3 ܳٳßԲ
Die in der ұäܲԲܰٱܲԲ beschriebenen ܳٳßԲ werden in 3 Kategorien ...