Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die am Bildschirm arbeiten, eine Vorsorgeuntersuchung anbieten. Dies gilt sowohl vor Aufnahme ihrer T盲tigkeit als auch w盲hrend der T盲tigkeit und bei auftretenden Sehproblemen (搂听5 ArbMedVV). Die Vorsorge enth盲lt das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehverm枚gens (Anhang Teil听4). Abschn.听2 AMR Nr.听14.1 definiert, was eine angemessene Untersuchung beinhalten sollte: ein 盲rztliches Gespr盲ch zur Erfassung der Vorgeschichte und aktueller Beschwerden, einen Sehtest sowie eine 盲rztliche Beurteilung und pers枚nliche Beratung, einschlie脽lich der Mitteilung des Ergebnisses.
Erweist sich aufgrund der Angebotsvorsorge eine augen盲rztliche Untersuchung als erforderlich, muss diese erm枚glicht werden. "Den Besch盲ftigten m眉ssen im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen f眉r ihre Arbeit an Bildschirmger盲ten zur Verf眉gung gestellt werden, wenn das Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind" (Anhang Teil听4 Abs.听2 Punkt听1). Diese speziellen Sehhilfen werden auch Bildschirmbrillen genannt und m眉ssen vom Arbeitgeber zur Verf眉gung gestellt werden.
Bildschirmarbeitspl盲tze sind gem. 搂听2 Abs.听5 der Arbeitsst盲ttenverordnung (ArbSt盲ttV) Arbeitspl盲tze, die sich in Arbeitsr盲umen befinden und die mit Bildschirmger盲ten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Insbesondere die Frage, wer die Kosten f眉r die Bildschirmbrille tr盲gt, ist in der Praxis umstritten. Die Forderung aus Anhang Teil听4 ArbMedVV, dass spezielle Sehhilfen vom Arbeitgeber zur Verf眉gung gestellt (und bezahlt) werden m眉ssen, wird u.听a. in folgenden Vorschriften und Urteilen untermauert:
- Urteil des EuGH v. 22.12.2022: Der Arbeitgeber hat die Brille f眉r Bildschirmarbeit vollst盲ndig und mit notwendiger Ausstattung vollst盲ndig zu bezahlen.
- Abschn.听3 DGUV-I 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz", der sich dabei auf 搂听3 Abs.听3 ArbSchG und 搂听4 ArbSchG st眉tzt: Definition von Mindestanforderungen zu Gl盲sern und Fassung. Sonstige Erg盲nzungen k枚nnen auf Wunsch und Kosten der Besch盲ftigten vorgenommen werden.
- Kommentar in DGUV-I 240-370 "Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz f眉r arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Bildschirm-Arbeitspl盲tze (G 37)".
- Arbeitsgericht Neum眉nster (Januar 2000, 4 Ca 1034 b/99): Angemessene Kostener颅stattung f眉r eine bildschirmgerechte Sehhilfe durch den Arbeitgeber ist rechtm盲脽ig, wenn die Bildschirmbrille augen盲rztlich verordnet wurde, auch wenn der Besch盲ftigte an einem etwa 7-st眉ndigen Arbeitstag nur 30 bis 45 Minuten t盲glich am PC arbeitet.
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.2.2003, 2 C 2.02: Der Dienstherr darf bei der Erstattung der Kosten f眉r die Anschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille eine dem Beamten gew盲hrte Versicherungsleistung nicht anrechnen (spezielle Sehhilfen sind nicht wie beihilfef盲hige medizinische Leistungen zu regeln).
Weitere Urteile zum Thema stammen vom LAG Hamm (Urteil v. 29.10.1999, 5 Sa 2185/98) und ArbG Frankfurt (5 Ca 2695/02).