Dr. Ulf-Christian Di脽ars, Prof. Dr. Stefan M眉ller
Mit einer Frage der Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den j盲hrlichen Gesamtaufwendungen f眉r die betrieblichen Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlagen hatte sich der BFH in seiner Entscheidung vom 12.3.2024 (VIII R 1/21) auseinander zu setzen.
Der Kl盲ger erzielte im Streitjahr unter anderem Eink眉nfte aus selbst盲ndiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-脺berschuss-Rechnung gem盲脽 搂聽4 Abs.聽3 EStG. Im Rahmen der Nutzung eines Leasingfahrzeugs, das er betrieblich und privat nutzte, zahlte er eine Leasing-Sonderzahlung i.聽H.聽v. rund 43 TEUR. Diese machte er im Streitjahr zu rund 84聽% als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt erkannt jedoch nur 1/36 der Leasing-Sonderzahlung als Betriebsausgabe an, da die Laufzeit des Leasingvertrages 36 Monate betrug. Im finanzgerichtlichen Klageverfahren hatte der Kl盲ger nur teilweise Erfolg, so dass der Kl盲ger sich an den BFH wandte.
Der BFH wies jedoch die Revision zur眉ck. Nach Ansicht des BFH ist die Leasingsonderzahlung zeitraumbezogen aufzuteilen. Da diese Zahlung im Dezember 2013 f眉r den gesamten Leasingzeitraum von 36 Monaten erfolgt ist, ist diese linear 眉ber den gesamten Vertragszeitraum zu verteilen. Die Sonderzahlung mindert n盲mlich nach dem Leasingvertrag die monatliche Rate. Auf den Abflusszeitpunkt kommt es damit nicht an.
Die Entscheidung des BFH beinhaltet einige interessante Aspekt im Zusammenhang mit der Bewertung einer Nutzungseinlage eines teilweise betrieblich genutzten Fahrzeugs. So hat sich der BFH etwa auch zu der Frage ge盲u脽ert, ob die Leasingsonderzahlung zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder eines Nutzungsrechts geh枚rt hat, was aber in beiden F盲llen verneint wurde. Zentral ist dann aber die Aussage, dass die Sonderzahlung nicht im Jahr des Abflusses in voller H枚he geltend gemacht werden kann, sondern 眉ber die Laufzeit des Vertrages linear verteilt werden muss. Wirtschaftlich betrachtet mag diese Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip des 搂聽11 EStG, das die Grundlage der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist, gerechtfertigt sein. Schlie脽lich soll eine Leasing-Sonderzahlung dazu f眉hren, dass die laufenden monatlichen Raten niedriger ausfallen. Aus dem Gesetz l盲sst sich diese Ausnahme allerdings nur bedingt herleiten. Wie dem auch sei. In der Praxis wird die Rechtsprechung des BFH zu ber眉cksichtigen sein.