3.1 Mitbestimmung nach 搂听87 Abs.听1 Nrn.听7, 14 BetrVG
3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgef眉llt werden muss. Das hei脽t umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bed眉rfen.
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Mitbestimmung
Nach 搂听26 DGUV-V 1 muss in Betrieben bis 20 Mitarbeitern ein Ersthelfer bestellt werden. Diese Regelung gibt keinen Spielraum f眉r die Umsetzung im Betrieb, sie ist eindeutig und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung. Die Umsetzung des Nichtraucherschutzes nach 搂听5 础谤产厂迟盲迟迟痴 hingegen gibt dem Arbeitgeber so viel Spielraum, dass die konkreten Ma脽nahmen mitbestimmungspflichtig sind.
Handelt der Arbeitgeber aufgrund der konkreten Anweisung einer Beh枚rde, ist diese Ma脽nahme ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig.
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Ausstattung der Umkleider盲ume
Anl盲sslich einer Betriebsbegehung durch die Gewerbeaufsicht bem盲ngelt diese die Ausstattung der Umkleider盲ume und erteilt dem Arbeitgeber klare Weisungen, wie diese umzugestalten sind. Die Umsetzung dieser Ma脽nahme unterliegt nicht mehr der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Etwas umstritten ist, ob der Betriebsrat beteiligt werden muss, wenn es bei der Umsetzung einer Vorschrift nur darum geht, deren recht allgemein gehaltenen Wortlaut f眉r die betriebliche Praxis richtig auszulegen. Die Rechtsprechung lehnt das grunds盲tzlich ab, die Literatur sieht das Mitbestimmungsrecht als gegeben an.
Mitbestimmungspflichtig sind grunds盲tzlich alle Ma脽nahmen, die Arbeitsunf盲lle und Berufskrankheiten verhindern, sowie den Gesundheitsschutz im Betrieb gew盲hrleisten sollen. Letzteres umfasst alle sonstigen vorbeugenden Ma脽nahmen zur Verhinderung gesundheitlicher Sch盲den.
Die Ma脽nahme muss kollektiven Charakter haben, d.听h., nicht nur einen individuellen Fall betreffen.
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Ver盲nderung von Arbeitsabl盲ufen
In einer Buchbinderei ist eine Schneidemaschine im Einsatz. Sie darf nur von Mitarbeiter M bedient werden, der sich bei der Bedienung schon mehrfach verletzt hat. Bei einer Begehung durch die BG stellt sich heraus, dass M seinen Arbeitsablauf erheblich ver盲ndern muss, um diese Verletzungen zu vermeiden. Er wird entsprechend angewiesen. Dieser Vorgang unterliegt nicht der Mitbestimmung. Anders liegt der Fall, wenn die Maschine von verschiedenen Mitarbeitern genutzt wird und nun konkrete Handlungsanweisungen f眉r alle Mitarbeiter festgelegt werden sollen, die mit der Maschine arbeiten.
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Zust盲ndigkeit f眉r Leiharbeitnehmer
Der Betriebsrat eines Verleiherbetriebs hat regelm盲脽ig kein Mitbestimmungsrecht nach 搂听87 Abs.听1 Nr.听7 BetrVG f眉r Regelungen 眉ber die Anforderungen an eine Schutzkleidung, die der Entleiher bei ihm t盲tigen Leiharbeitnehmern aufgrund 枚ffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzbestimmungen bereitzustellen hat. Auch die Unt盲tigkeit des f眉r den Entleiherbetrieb gew盲hlten Betriebsrats hat keinerlei Einfluss auf die im BetrVG geregelten Zust盲ndigkeiten. Einen 脺bergang eines Mitbestimmungsrechts auf ein aus眉bungswilliges, aber unzust盲ndiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium kennt das BetrVG nicht.
3.1.2 Ma脽nahmen
Der zentrale Bereich der Mitbestimmung umfasst alle Ma脽nahmen, die sich aus Normen des Arbeitsschutzes ergeben (ArbSchG, GefStoffV, 础谤产厂迟盲迟迟痴 usw.) und die im Betrieb umgesetzt werden m眉ssen.
Gef盲hrdungsanalysen, die Vereinbarung entsprechender Ma脽nahmen zur Verhinderung der Gef盲hrdungslage und deren jeweilige Dokumentation sind ebenfalls Gegenstand der Mitbestimmung. Grunds盲tzlich kann festgehalten werden: Wo aus Gr眉nden des Arbeitsschutzes in betriebliche Belange eingegriffen wird und es sich nicht um eine individuelle Ma脽nahme handelt, bestimmt der Betriebsrat zwingend mit.
Der Betriebsrat hat hier auch ein Initiativrecht, d.听h., er kann Ma脽nahmen fordern und ggf. deren Durchsetzung erzwingen, wenn er dies f眉r notwendig h盲lt.
3.1.3 Erweiterung der Mitbestimmung (搂听87 Abs.听1 Nr.听14 BetrVG)
Seit dem 18.6.2021 wurde die Mitbestimmung mit der Einf眉hrung des 搂听87 Abs.听1 Nr.听14 erweitert: Der Betriebsrat hat, wenn es im Unternehmen sog. "mobile Arbeit" gibt (z.听B. Arbeit im Homeoffice), bei Regelungen zur Frage der Durchf眉hrung dieser Arbeit ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft nat眉rlich auch Fragen des Arbeitsschutzes, obwohl hier vordringlich 搂听87 Abs.听1 Nr.听7 BetrVG einschl盲gig ist.
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Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
Das Mitbestimmungsrecht des 搂听87 Abs.听1 Nr.听14 BetrVG betrifft nur das "wie" der Durchf眉hrung mobiler Arbeit, nicht jedoch die Frage des "ob", d.听h. die Frage, ob 眉berhaupt mobile Arbeit angeboten wird!
3.2 Mitbestimmung und Mitwirkung nach 搂搂听89 ff. BetrVG
Die Vorschriften der 搂搂听89 ff. BetrVG regeln die weniger weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats.
3.2.1 Rechte nach 搂听89 BetrVG
搂听89 Abs.听1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich daf眉r einzusetzen, dass die Vorschriften 眉ber den Arbeitsschutz und die Unfallverh眉tung im B...