搂聽8 Abs.聽1 Satz聽1 A脺G bestimmt, dass Leiharbeitnehmer f眉r die Zeit der 脺berlassung grunds盲tzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers" ergibt sich, dass der Gleichstellungsgrundsatz nur f眉r die Zeit der 脺berlassung gilt; f眉r Zeiten ohne 脺berlassungen sind Abweichungen m枚glich.
Der Begriff der wesentlichen Arbeitsbedingungen wird unter R眉ckgriff auf die Leiharbeitsrichtlinie bestimmt. Danach betreffen die wesentlichen Arbeitsbedingungen die Dauer der Arbeitszeit, 脺berstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub, arbeitsfreie Tage sowie das Arbeitsentgelt. Mit seiner Entscheidung vom 12.5.2022 hat der EuGH dies auch noch einmal in Bezug auf den Jahresurlaub, das Urlaubsgeld und auch die Urlaubsabgeltung best盲tigt. Ferner hat der Entleiher die in seinem Unternehmen geltenden Bedingungen f眉r Schwangere, Kinder und Jugendliche sowie Diskriminierungsverbote zu beachten.
Abweichungsm枚glichkeiten und Grenzen
Grunds盲tzlich sind Abweichungsm枚glichkeiten vom Gleichstellungsgrundsatz durch einen Tarifvertrag zwar m枚glich, sie sind jedoch sowohl in finanzieller, zeitlicher als auch personeller Hinsicht begrenzt.
Finanziell: Lohnuntergrenze/Mindestlohn
In finanzieller Hinsicht muss den nach 搂聽3a Abs.聽2 A脺G festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese d眉rfen nicht unterschritten werden. Das Mindeststundenentgelt lag bis zum 31.3.2024 bei bundesweit einheitlich 13,50聽EUR.
Seit dem 1.4.2024 galt bis zum Inkrafttreten einer "Sechsten Verordnung 眉ber eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmer眉berlassung" lediglich der gesetzliche Mindestlohn in H枚he von 12,41聽EUR brutto. Seit Inkrafttreten der "Sechsten Verordnung 眉ber eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmer眉berlassung" galt zun盲chst ein Mindeststundenentgelt in H枚he von 14聽EUR sowie seit dem 1.3.2025 in H枚he von 14,53聽EUR vor.
Zeitlich: Equal Pay grds. nach 9聽Monaten, maximal nach 15聽Monaten bei Stufentarifvertr盲gen
In zeitlicher Hinsicht darf die Abweichung vom Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") grunds盲tzlich nur f眉r maximal 9聽Monate durch einen entsprechenden Tarifvertrag erfolgen. D.聽h., sp盲testens nach den ersten 9聽Monaten der 脺berlassung hat der Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Equal Pay entsprechend einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers.
Eine l盲ngere Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz ist ausnahmsweise nur dann m枚glich, wenn ein qualifizierter (Branchen-)Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranf眉hrung an das vergleichbare tarifvertragliche Arbeitsentgelt in der Einsatzbranche vorsieht. In diesem Fall muss die Gleichstellung an das tarifliche Equal Pay sp盲testens nach den ersten 15聽Monaten einer 脺berlassung erfolgen.
Um eine Umgehung dieser Ausnahmeregelungen zu vermeiden, sind Zeitr盲ume einer vorherigen 脺berlassung durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher vollst盲ndig anzurechnen, wenn zwischen den Eins盲tzen jeweils nicht mehr als 3聽Monate liegen.
Personell: Dreht眉rklausel
Nach 搂聽8 Abs.聽3 A脺G wird der Gleichstellungsgrundsatz durch einen anwendbaren Tarifvertrag auch dann nicht verdr盲ngt, wenn der Leiharbeitnehmer in den letzten 6聽Monaten vor der 脺berlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverh盲ltnis bei diesem ausgeschieden ist. Insofern erf盲hrt die Abweichungsm枚glichkeit eine personelle Einschr盲nkung. Damit soll eine Arbeitnehmer眉berlassung in den fraglichen F盲llen zwar nicht ganz unterbunden werden, es soll aber verhindert werden, dass Arbeitnehmer als Mitglieder der Stammbelegschaft entlassen und kurz darauf zu schlechteren Arbeitsbedingungen als Zeitarbeitskr盲fte wieder im Unternehmen(sverbund) besch盲ftigt werden. Zum Schutz der Leiharbeitnehmer soll daher bei solchen Leiharbeitnehmern, die die o.聽g. Voraussetzungen erf眉llen, der Grundsatz des "Equal Pay" oder "Equal Treatment" uneingeschr盲nkt fortgelten. Diese Leiharbeitnehmer k枚nnen also weiterhin regul盲r als Leiharbeitnehmer besch盲ftigt werden; sie sind jedoch genauso wie die Stammarbeitnehmer im Entleiherbetrieb zu verg眉ten.