Inna Disser, Dr. Gebhard Zemke
Zusammenfassung
Der Notwendigkeit folgend, st盲rkere Vorschriften in Bezug auf die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen, wurde im Dezember 2019 durch die EU die Verordnung 眉ber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten mit Anwendungsbeginn am 10.3.2021 ver枚ffentlicht. Durch die Ver枚ffentlichung einer delegierten Verordnung, welche die technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung festlegt, erfolgte eine Konkretisierung der Verpflichtungen. Finanzberater wie auch Finanzmarktteilnehmer sind hiernach verpflichtet, 眉ber Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten zu berichten, negative Nachhaltigkeitsauswirkungen zu ber眉cksichtigen und transparent Nachhaltigkeitsrisiken miteinzubeziehen. Die komplexe Rechtsauslegung und -anwendung der Offenlegungsverordnung und ihrer delegierten Verordnung ist einer umfangreichen Entwicklung unterworfen und mit diversen weiteren gesetzgeberischen Initiativen korreliert.
1 Rechtsentwicklung
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Rz. 1
Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Dezember 2015 hat sich die EU zu einem anspruchsvollen Klimaregime mit universeller Geltung f眉r alle Staaten verpflichtet. Das Abkommen verfolgt 3听Ziele:
- Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderw盲rmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" 2听掳C zu begrenzen mit Anstrengungen f眉r eine Beschr盲nkung auf 1,5听掳C.
- Die F盲higkeit zur Anpassung an den Klimawandel soll gest盲rkt werden und wird neben der Minderung der Treibhausgasemissionen als gleichberechtigtes Ziel etabliert.
- Zudem sollen die Finanzmittelfl眉sse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden.
In der 2. H盲lfte des Jahrhunderts soll Treibhausgasneutralit盲t erreicht werden. Ihre nationalen Klimaschutzbeitr盲ge zur Erreichung der Ziele legen die Staaten selbst fest.
Alle 5 Jahre (beginnend 2018) findet eine globale Bestandsaufnahme statt, um die Erf眉llung der Ziele sicherstellen zu k枚nnen. Des Weiteren verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten, bis 2020 langfristige Strategien f眉r eine treibhausgasarme Entwicklung vorzulegen.
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Rz. 2
Am 11.12.2019 hat die EU den "European Green Deal" (Europ盲ischer Gr眉ner Deal) vorgestellt. Dieser ist ein Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der EU die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren, womit Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden w眉rde. Der Green Deal ist zentraler Bestandteil der Klimapolitik der EU. Die EU r盲umt ein, dass, auch wenn ab 2021 ein Viertel des EU-Haushalts in die eigenen Nachhaltigkeitsziele flie脽en soll, 枚ffentliche Gelder nicht ausreichen werden, um die notwendigen Ma脽nahmen zu stemmen. Aus diesem Grund hat die EU verbindliche Gesetze vorgeschlagen, um Anreize f眉r private Investitionen in gr眉ne Projekte zu schaffen. Um Umlenkung von Kapital in eine nachhaltige Wirtschaft m枚glichst attraktiv zu gestalten, ist f眉r die EU-Kommission eine hohe Transparenz unabdinglich.
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Rz. 3
Zwecks dieser Transparenz und des h枚heren Ziels der Erh枚hung privater Investitionen in den nachhaltigen Sektor trat am 29.12.2021 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (im Folgenden: SFDR) mit Anwendungsbeginn zum 10.3.2021 in Kraft. Sie gilt f眉r den gesamten EWR und soll insbes. Anlageverwaltern das Greenwashing ihrer Produkte erschweren. D.听h. konkret, dass ein Produkt nicht mit einem ESG- oder Nachhaltigkeitslabel versehen werden kann, wenn dessen Erreichen nicht transparent dargestellt wird. Dar眉ber hinaus sollen dadurch Anlegern bessere M枚glichkeiten geboten werden, Anlageoptionen in Bezug auf ihre ESG-Faktoren zu vergleichen und somit ihren Anlagezielen gerecht zu werden.
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Rz. 4
Erg盲nzend zur SFDR ver枚ffentlichte die EU am 25.7.2022 die Delegierte Verordnung zur SFDR, welche technische Regulierungsstandards (RTS) zur SDFR enth盲lt (im Folgenden: RTS zur SFDR). Die RTS zur SFDR beinhalten Konkretisierungen zum Inhalt, zur Methodik und Darstellung von Informationen, die gem. der SFDR offenzulegen sind. Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der RTS zur SFDR war der 1.1.2023. Am 20.2.2023 erfolgte zudem der Anwendungsbeginn der Delegierten Verordnung 脛nderungen und Berichtigungen der RTS zur SFDR zur Ersetzung der Anh盲nge II鈥揤 der RTS zur SFDR, die insbes. neugefasste Anh盲nge mit erweiterten Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie beinhaltet.
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Rz. 5
Um den komplexen Anforderungen der SFDR zu begegnen, ver枚ffentlichte der gemeinsame Ausschuss der europ盲ischen Aufsichtsbeh枚rden EBA, EIOPA und ESMA (European Supervisory Authorities 鈥 ESA) einen zuletzt am 12.1.2024 aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog zur Konkretisierung des Anwendungsbereichs der SFDR, zur Offenlegung der wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen von Investitionen, zu Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung f眉r nachhaltige Investitionen und zu anderen Zweifelsfragen bei der Rechtsauslegung und Anwendung der SFDR. Neben den FAQs ver枚ffentlichte die ESMA am 22.11.2023 Erkl盲rungshinweise zu weiteren Konzepten, zu Begriffl...