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BMF, Schreiben v. 5.7.2011, IV C 1 - S 1980-1/10/10011 :006, BStBl I 2011, 735
Der BFH hat mit Urteil vom 26.9.2007, I R 58/06 (BStBl 2009 II S. 294) entschieden, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung im Sinne des 搂 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG bei b枚rsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Anlageverm枚gen gehalten werden, vorliegt, wenn der B枚rsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte f眉r eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen. Zur Anwendung der Grunds盲tze dieses Urteils hat BMF mit Schreiben vom 26.3.2009, IV C 6 鈥 S 2171-b/0, DOK 2009/0195335 (BStBl 2009 I S. 514), Stellung genommen. Danach sind die Grunds盲tze des Urteils, das nur die Bewertung von b枚rsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Anlageverm枚gen gehalten werden, betrifft, prinzipiell 眉ber den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Zur Anwendung der Grunds盲tze dieses BMF-Schreibens auf die Teilwertabschreibung von Investmentanteilen an in- und ausl盲ndischen Aktienfonds, die als Finanzanlage im Betriebsverm枚gen einer Kapitalgesellschaft, eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehalten werden, nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder wie folgt Stellung:
Das BMF-Schreiben vom 26.3.2009 ist entsprechend anzuwenden auf im Anlageverm枚gen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentverm枚gen, wenn das Investmentverm枚gen zu mindestens 51 Prozent in b枚rsennotierte Aktien als Verm枚gensgegenst盲nde investiert ist. Abzustellen ist auf die tats盲chlichen Verh盲ltnisse im Investmentverm枚gen am Bilanzstichtag des Anlegers. Irrelevant ist, ob der zu bewertende Investmentanteil selbst b枚rsennotiert ist.
Besteht das Verm枚gen des Investmentverm枚gens zu mindestens 51 Prozent aus b枚rsennotierten Aktien, ist eine Wertminderung eines Anteils an diesem Investmentverm枚gen grunds盲tzlich in vollem Umfang anzuerkennen. Dabei ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. des 搂 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG auszugehen, wenn der R眉cknahmepreis des Investmentanteils im Anlageverm枚gen zu dem jeweils aktuellen Bilanzstichtag um mehr als 40 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist oder zu dem jeweils aktuellen Bilanzstichtag und dem vorangegangenen Bilanzstichtag um mehr als 25 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist (siehe BMF-Schreiben vom 26.3.2009, BStBl 2009 I S. 514). Zus盲tzliche Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Handels- oder Steuerbilanz sind zu ber眉cksichtigen (S盲tze 5 und 6 der Rz. 4 des BMF-Schreibens vom 25.2.2000, BStBl 2000 I S. 372). F眉r Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2008 enden, sind bei der Vornahme der steuerrechtlichen Teilwertabschreibung die Grunds盲tze des BMF-Schreibens vom 12.3.2010, BStBl 2010 I S. 239 zu beachten.
Bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen einer Teilwertabschreibung auf Investmentanteile auf das zu versteuernde Einkommen eines betrieblichen Anlegers sind 搂 8 Absatz 3 InvStG und das BMF-Schreiben vom 18.8.2009, BStBl 2009 I S. 931, Rz. 162f zu beachten.
Zur zeitlichen Anwendung dieser Grunds盲tze wird auf das BMF-Schreiben vom 26.3.2009, a.a.O., verwiesen.
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Normenkette
EStG 搂 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2;
InvStG 搂 8 Abs. 3
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Fundstellen
BStBl I, 2011, 735